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Konkret – verzweifelt gesucht!

Zensur findet statt. Über die Schikanen gegen die linke Monatszeitschrift „konkret“.

Ein Kommentar von Dieter Braeg

Paragraph fünf, Absatz eins des Grundgesetzes lautet:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Am Freitag den 29. September 2018 sollte die Oktoberausgabe der linken Monatszeitschrift „konkret“ erscheinen. Im Bahnhofskiosk in Bad Reichenhall, wo, wie in allen anderen Bahnhofsbuchhandlungen, ‚Nationalzeitung‘ und ‚Junge Freiheit‘, immer gut sichtbar angeboten werden, fand ich die neue Ausgabe von „konkret“ nicht. Meine Frage, warum die Zeitung nicht da sei, wurde von einem Verkäufer wie folgt beantwortet: “Rechtsanwälte des Vertriebs haben uns verboten, die Zeitung zu verkaufen“. Auf meine Frage nach dem Grund entgegnete er mir: „Das ist eine Nazizeitung!”

Der Stein des Anstoßes. (Bildquelle: twitter.com/konkretmagazin)

Meine Aufklärung was ich so im Angebot dieses Händlers für Nazizeitungen halten würde, würde mit einem zynischen Lächeln beantwortet. Ich kontaktierte die Redaktion in Hamburg und bekam dazu folgende Information:

„Liebe Leserin, lieber Leser von konkret, die Oktober-Ausgabe der Monatszeitschrift ist nicht am 28.9. in den Handel gekommen. Das Pressegrosso, Monopolist für die Auslieferung von Zeitschriften, weigerte sich, die Zeitschrift, die auf dem Titelbild die Schlagzeile „Deutschlands Nazis“ und den Untertitel „Die Schläfer erwachen“ mit Hakenkreuzen auf der Krawatte eines Naziführers illustriert, auszuliefern. Begründung: ,Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation verstößt gegen § 86 a StGB. Für den nicht politisch bewanderten, das Magazin nicht kennenden Beobachter ist nicht auf Anhieb eine eindeutige Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zu erkennen.’
Das Gesetz, beschlossen um die Werbung für nationalsozialistische Organisationen mit NS-Kennzeichen zu verhindern, wird hier gegen Kritiker und Gegner von Nazis in Stellung gebracht.
Heute, am 28.9. haben sich die Anwälte des Grossos nach Prüfung der Ausführungen unseres Anwalts entschlossen, das Heft für den Verkauf freizugeben, stellen es aber ins Ermessen der Grossisten, ob sie dies tun. Das bedeutet faktisch, dass das Heft nicht überall zu haben sein wird. Wir haben in unserer Not noch eine zweite Titelseite zum Überkleben an den Handel geschickt – ohne Hakenkreuze. Nach Aussage des Vertriebs MZV soll konkret jetzt ab dem 5.10. in der einen oder anderen Fassung im Handel erhältlich sein. Den Verlag bedroht dieses Verbot in seiner Existenz. Unterstützen Sie uns und machen Sie einen zweiten Anlauf um die Zeitschrift zu erwerben und die einzige linke Publikumszeitschrift der Bundesrepublik vor dem Aus zu bewahren.“

Die Rechtsanwälte des Grossos haben unter anderem festgestellt:

“Unserer Kanzlei liegt seit heute Vormittag ein umfassendes Gutachten (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Verlagsanwalts, Dr. Oliver Tolmein aus Hamburg, vor. Dieser gelangt zu der Ansicht, dass sich aus dem Titel selbst eindeutig ergibt, dass damit vor dem Wiedererwachen der Nazis in Deutschland gewarnt werden soll. Wie auch in unserer gestrigen Pressebeurteilung mitgeteilt, können an dieser vom BGH geforderten Eindeutigkeit jedoch durchaus Zweifel gehegt werden. Die sieben Hakenkreuze im Zusammenspiel mit der sehr plakativen, die anderen Textzeilen deutlich überlagernden Aussage „Deutschlands Nazis“ spiegelt diese Eindeutigkeit noch nicht wieder. Erst durch den Untersatz „Die Schläfer erwachen“ erhält die Aussage des Titels eine andere Tendenz. Von Ihnen als Pressegrossisten sind aufgrund der Ihnen obliegenden eigenen Prüfpflicht keine übertriebenen rechtlichen Begutachtungen zu verlangen. Sie können sich daher in diesem Grenzfall durchaus auf die vorliegende, eindeutige Stellungnahme des Dr. Tolmein einlassen und das Heft frei vertreiben. In subjektiver Hinsicht wird und kann Ihnen und dem Einzelhändler dann kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass es im Einzelfall zu einer Beschlagnahme oder der Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens kommen kann. Daher müssen wir die letzte Entscheidung über die Auslieferung Ihnen überlassen.“

Am Samstag den 5.10.2018 habe ich neuerlich versucht, die „konkret“ Ausgabe Nr. 10/Oktober 2018 im Bahnhofskiosk Bad Reichenhall zu kaufen. Auskunft: „Wir haben die Hefte dem Vertrieb zurückgegeben. Eine neue Ausgabe haben wir nicht bekommen.“ Auf meine Frage wann mit einer Auslieferung zu rechnen sei, kam die Antwort: „Vielleicht am Dienstag (9.10.2018)“. Nachfragen in Salzburg und Wien haben ergeben, dass auch dort am 6. Oktober „konkret“ mit seiner neuesten Ausgabe nicht verkauft wurde.

Die Zensur findet statt. Die freie Meinungsäußerung liegt im Ermessen und der Entscheidung der BesitzerInnen der Zeitungsverkaufsstellen. So bleibt mit Karl Kraus festzustellen: „Gedanken sind zollfrei. Aber man hat nur Scherereien“ und „In zweifelhaften Fällen entscheide man sich für das Richtige“.

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