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30 Jahre UN-Kinderrechte: Die Präambel

Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verkündet. Aus Anlass des 30-jährigen Bestehens beschreiben und erklären wir in einer Beitragsserie die wesentlichen Inhalte dieser Völkerrechtskonvention für die Lebensspanne der Kindheit eines jeden Menschen.

In ihrem zweiten Beitrag heben Gunther und Benjamin Moll die Kernaussagen der Präambel dieser Menschenrechtserklärung hervor…

Die Familie – Grundeinheit der Gesellschaft und natürliche Umgebung

Gunther und Benjamin Moll (re.) setzen sich für die Rechte der Kinder ein. (Foto: privat)

Die Grundsätze und Überzeugungen eines völkerrechtlichen Vertrages sind schon in dessen Präambel aufgeführt. Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes sind diese mit FürsorgeUnterstützung und Familie sowie GlückLiebe und Verständnis eindeutig benannt.

Die Vereinten Nationen betonen, dass Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung haben und stellen fest, dass der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann.

Die Grundeinheit der Gesellschaft und die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen eines Kindes ist nicht der Staat mit seinen Institutionen, Diensten und Einrichtungen. Es ist auch nicht eine Familie, in der zwei oder drei Generationen auf beliebige Art und Weise und nur aufgrund ihrer Verwandtschaft in einer Hausgemeinschaft zusammenleben.

Nein, es ist eine Familie, in der ein Kind in ganz besonderen Umständen sowie mit ganz bestimmten Vorsätzen groß zu werden hat: Die Vereinten Nationen führen dazu unmissverständlich auf, dass ein Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen soll.

Die Umgebungsbedingungen

Diese Festsetzung bringt alles, was wir über die Entwicklung von Kindern wissen, auf den Punkt: Die Umgebungsbedingungen während der Zeit der Schwangerschaft, des Säuglingsalters, der Kleinkinder-, Kindergarten- und Schulzeit sind das Entscheidende für die Art und Weise, wie sich die Persönlichkeit eines Menschen entfaltet und ob und wieweit ein Leben in Zufriedenheit und Wohlbefinden möglich ist. Denn Kinder kommen nicht als fertige Erwachsene auf die Welt, noch haben sie ein genetisches Programm, das ihr Wahrnehmen, ihre Gefühle, ihr Denken oder ihr Verhalten vorbestimmt.

Nein, ganz im Gegenteil: Kinder müssen alles, was uns Menschen ausmacht, erwerben und lernen. Nichts geht von selbst, nichts ist angeboren. Vorgegeben ist nur eine Potentialität mit Entwicklungsmöglichkeiten und Begabungen, und dies in Vielfalt und Variabilität.

Diese müssen sich erst zu einer Persönlichkeit ausbilden, in Wechselwirkungen und Abhängigkeiten von den Umständen, in denen ein Kind aufwächst beziehungsweise aufwachsen muss. Dabei bedingt Lieblosigkeit eben Lieblosigkeit, Liebe erfahren führt zu Lieben können. Wenn Kinder dies nicht erleben, werden sie schwer in der Lage sein, vertraute und tiefe Beziehungen einzugehen und diese dauerhaft über Jahrzehnte zu halten. Darüber hinaus werden sie in der Gesellschaft nur mitmenschlich sein, wenn sie sich sicher fühlen und soziale Werte verinnerlicht haben.

Glück, Liebe und Verständnis – Schutz, Fürsorge und Beistand

Um eine Umgebung von GlückLiebe und Verständnis aufbieten zu können, benötigt eine Familie besonderen Schutz und Beistand. Um seine Persönlichkeit voll und harmonisch zu entfalten, bedarf jedes Kind eines ganz besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge.

Dieser besondere Schutz und Beistand ist – das bestimmen die Vereinten Nationen ohne jeden Zweifel – jedem Kind vor und nach der Geburt zu gewährleisten.

 

Glück, Liebe und Verständnis: Dies benötigt ein jedes Kind, damit es unsere menschlichen Liebes- und Beziehungsfähigkeiten ebenso wie unsere soziale Ausrichtung und Friedfertigkeit ausbilden kann. Und dies ist am allerbesten in einer Familie zu erreichen, mit urmenschlicher Wärme und Vertrautheit sowie Kinder-, Eltern- und Geschwisterliebe.

Schutz, Fürsorge und Beistand: Dies braucht ein jedes Kind, damit es – soweit wie nur irgend möglich – nichts Ungesundes, Schlechtes und Böses aufnehmen, erfahren und erleiden muss. Von Schadstoffen und Umweltgiften bis hin zu Menschen, die sich an Kindern vergehen und versündigen; von Menschen, die Frevel, Schandtaten, Krieg und Terror an Kindern verüben oder an sie weitergeben; von Menschen, die Kinder mit Lug, Trug, Macht, Erpressung, Verbrechen oder purer Gewalt schlecht und böse machen. Bei jedem Neugeborenen muss deshalb vom allerersten Tag an verhindert werden, dass das Schlechte und Böse auch nur den kleinsten Platz in dessen Gehirn und Herz findet.

Die wirksamsten Mittel hierzu sind – als der Stand unseres Wissens und Vermögens – von den Vereinten Nationen klar und eindeutig vorgegebenen und völkerrechtlich verbindlich vom Staat einem jedem Kind zu gewährleisten: Liebe, Geborgenheit und Vertrauen in einer Familie sowie Schutz, Fürsorge und Beistand in einer sozialen Gemeinschaft.

Vorsätze und Ziele – Rechte des Kindes

Die Vereinten Nationen setzen aber nicht nur die besonderen Umstände, in denen ein Kind aufzuwachsen hat fest, sondern ebenso die Vorsätze und Ziele für ein Leben in der sozialen Gemeinschaft. Dabei sagen sie eindeutig, dass ein Kind in der von ihnen genannten Umgebung auf ein individuelles Leben in der Gesellschaft vorbereitet und im Geist der in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Ideale und insbesondere im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität erzogen werden soll.

Die Mütter und Väter des Übereinkommens über die Rechte des Kindes haben klar erkannt, dass die Frage, ob eine friedfertige Zukunft auf unserer Erde möglich sein wird, in der Zeitspanne der Kindheit eines jeden Menschen entschieden wird.

Die völkerrechtliche Festsetzung der für ein Leben in Frieden, Würde, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Solidarität nötigen besonderen Umstände und Vorsätze ist somit eine der größten, wenn nicht sogar die größte Leistung in unserer Menschheitsgeschichte.

Schwierige Verhältnisse

Die Präambel schließt mit der Erkenntnis, dass es in allen Ländern der Welt, also nicht nur in den sogenannten Entwicklungsländern, Ländern mit Umweltkatastrophen oder in Terror- und Kriegsgebieten, Kinder gibt, die in außerordentlich schwierigen Verhältnissen leben, und dass diese Kinder der besonderen Berücksichtigung bedürfen.

Diese Kinder gibt es auch in unserem Land!

Kinder, die in Armut aufwachsen müssen; Kinder, denen Gewalt angetan wird; Kinder, die (oder deren Eltern) schwere körperliche Erkrankungen oder psychische Störungen haben; Kinder, die ihre Eltern und/oder Heimat verloren haben. Diesen Kindern muss mit größtem Einsatz, sofort und ohne nach den Kosten zu fragen, geholfen werden. Mit allen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen – oder die dafür neu geschaffen und eingerichtet werden.

Ausblick

In den folgenden Beiträgen werden wir die wichtigsten Artikel der UN-Kinderrechtskonvention näher vorstellen. Das Vorleben und Gewährleisten dieser Rechte ermöglicht Kindern, gesund und glücklich aufzuwachsen und später als Erwachsene, ein Leben in Sinn, Achtung, Liebe und Respekt zu führen. Diese Rechte sind die Anleitung für das Großwerden, Erziehen und Bilden unserer Kinder ebenso wie für unser Handeln als Erwachsene…


Die Beitragsserie erschien zuerst auf neue-debatte.com, Kooperationspartner von Unsere Zeitung.

Titelbild: Robert Collins on Unsplash

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