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30 Jahre UN-Kinderrechte: Mittel und Umfang

Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verkündet. Aus Anlass des 30-jährigen Bestehens beschreiben und erklären wir in einer Beitragsserie die wesentlichen Inhalte dieser Völkerrechtskonvention für die Lebensspanne der Kindheit eines jeden Menschen.

In ihrem vierten Beitrag legen Gunther und Benjamin Moll die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel dar und betonen das Recht eines jeden Kindes, sich in größtmöglichem Umfang entwickeln zu können…

Die Mittel sind vorhanden (Artikel 4)

Gunther und Benjamin Moll (re.) setzen sich für die Rechte der Kinder ein. (Foto: privat)

Wir leben in einem sehr hoch entwickelten Land mit der größten Volkswirtschaft Europas und der viertgrößten der ganzen Welt, mit einem der weltweit höchsten Lebensstandards sowie einer enormen Leistungsfähigkeit seiner Bürger*innen, Bildungs-, Gesundheits- und Forschungseinrichtungen, Betriebe, Unternehmen und Banken.

Deshalb kann der Staat hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte die erforderlichen Maßnahmen unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel so treffen, dass alle in dieser Konvention aufgeführten Rechte der Kinder in unserem Lande gewährleisten werden. Vollständig und umfassend!

Dies muss allen Regierungen und Parlamenten ebenso wie allen Bürger*innen klar bekannt und bewusst sein! Deshalb nochmals wiederholt:

Die finanziellen Mittel zur Gewährleistung sämtlicher in der Kinderrechtskonvention aufgeführten Rechte, Vorgaben und Maßnahmen sind in unserem Lande vorhanden.

Beispielhaft sollen – näher ausgeführt im Buch Die Vorstufe zum Paradies für uns alle (Gunther Moll, Sarah Benecke, Günter Grzega; Papeto Verlag 2018) – die jährlichen Steuereinnahmeverluste genannt werden: 100 Milliarden Euro Verlust durch kriminelle Steuerhinterziehung, etwa mit Schwarzgeld-Anlagen; 18 Milliarden Euro Verlust durch gesetzlich noch nicht verbotene Nutzung von Steueroasen; sieben Milliarden Euro Verlust durch Verzicht auf die Einziehung einer Vermögensteuer (Zahlen für das Jahr 2017).

Dazu kommen Steuerverluste des Staates aus grundsätzlich betrügerischen oder unmoralischen Steuervermeidungsstrategien (zum Beispiel zweimalige Rückerstattung von einmal gezahlten Steuern beziehungsweise Rückerstattung von nicht bezahlten Steuern im Kapitalertragsteuer-Bereich, genannt Cum-Cum-Trades [1] und Cum-Ex-Geschäfte [2]) mit einem Schaden von 2001 bis 2012 von 31,8 Milliarden Euro.

Durch die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 53 Prozent auf 42 Prozent verzichtete der Staat und seine Regierungen um die Jahrtausendwende zudem noch ganz gezielt auf hohe Steuereinnahmen.

Diese Steuermittel würden alleine ausreichen, um nicht nur sämtliche Kinderrechte zu gewährleisten, sondern ebenso ein Renten- und Pflegesystem zu finanzieren, das Altersarmut unmöglich macht und ein Altern in Würde ermöglicht. Dabei hätte der Einsatz dieser finanziellen Mittel keinerlei negative Auswirkungen auf den Wohlstand unserer gesamten Gesellschaft.

Nicht zuletzt sind die Ausschöpfung der für die Gewährleistung sämtlicher Kinderrechte in unserem Lande verfügbaren Mittel eindeutig keine verlorenen Ausgaben, sondern die nachhaltigsten Zukunftsinvestitionen – ein vielfacher Gewinn, für Kinder und Eltern, für die Gesellschaft und alle weiteren Generationen.

Dadurch können nicht nur alle Kinder zu vollen und harmonischen Persönlichkeiten wachsen, sondern ebenso das Gemeinwohl und die Menschlichkeit. Dabei haben die Vereinten Nationen die Messlatte klar vorgegeben: Jedes Kind ist ein Weltrekordversuch …

Der größtmögliche Umfang (Artikel 6)

 

Alle Menschen haben ein angeborenes Recht auf Leben, welches mit der Verschmelzung einer Ei- und einer Samenzelle beginnt. Dabei erfordert gerade die Schwangerschaft einer Frau (ein Zustand von zwei Lebewesen in einem) von ihrer ersten Sekunde an größtmöglichen Schutz und Fürsorge – ohne Rauchen, Alkohol, Umweltgifte, Dauerstress sowie Sorgen um die finanzielle, berufliche oder soziale Sicherheit.

Der Staat gewährleistet aber nicht nur das Überleben, sondern ebenso die Entwicklung des Kindes – und zwar in größtmöglichem Umfang.

Dafür muss alles, was möglich ist, aufgeboten werden, was ein Kind entsprechend Alter, Entwicklungsphase und Einmaligkeit benötigt:

Eine eigene Lebenswelt für Kinder und eine gemeinsame Familienwelt mit ihren Eltern, Geschwistern und Großeltern, in denen auf die jeweiligen Bedürfnisse eines jeden Kindes unmittelbar eingegangen und geantwortet wird. Eine Kinder- und Familienwelt, in welcher GeborgenheitHalt und Schutz gegeben sind und sich Urantrieb, Lebensfreude und Neugierde immer stärker ausbilden können. Eine Lebenswelt, die im Säuglings-, Kleinkind-, Kindergarten- und Schulalter Aktivitäten und Ruhezeiten respektiert und achtet sowie im Rhythmus eines jeden Kindes mitschwingt und diesen nicht stört.

Eine Welt für Kinder, die ihnen zunehmend eigenständige Entdeckungen sowie Experimentier- und Freiräume eröffnet und jede neu erworbene Fertigkeit freudig aufnimmt. Eine Familienwelt, die liebevolle Orientierung vorlebt, sichere und tolerante Haltungen vorgibt und die Werte vermittelt, welche die Vereinten Nationen verkündet haben. Eine Welt mit Sinn, Anerkennung, Respekt, Gerechtigkeit, Freiheit und Liebe.

Eine Gleichaltrigenwelt mit ausgiebigster Zeit zum freien Spielen, eine der wichtigsten Entwicklungsbereiche eines jeden Kindes wie des sozialen Miteinanders. Ein Lebensraum mit immer größer werdenden Freiheiten und fließenden Übergängen in die Erwachsenenwelt, in dem jedes Kind seine Kräfte messen, Grenzen austesten und verantwortliches Handeln einüben sowie immer selbstbewusster ausführen kann. Eine Welt für Kinder in Familie, Verwandtschaft, Freundes- und Bekanntenkreis, in Nachbarschaft sowie später, immer wichtiger, in Gruppen, Klubs und Vereinen.

Aus dieser völkerrechtlichen Vorgabe – Entwicklung eines jeden Kindes in größtmöglichem Umfang – sind eindeutig entsprechende notwendige Personalschlüssel ableitbar:

Die personelle Ausstattung muss für Kinderkrippen eine Fachkraft auf höchstens zwei bis drei Kleinkinder, für Kindergärten eine Fachkraft auf höchstens fünf bis sechs Kindergartenkinder und für das Grundschulalter eine Lehrkraft auf höchstens 12 bis 15 Schulkinder sein. Zudem müssen diese Fachkräfte selbst die besten Ausbildungen sowie eine Bezahlung erhalten, die ihrem Einsatz, ihrer Qualifikation und ihrer Bedeutung für das Wohl und die Entwicklung aller Kinder entspricht. Ansonsten ist die Entwicklung eines jeden Kindes zu einer vollen und harmonischen Persönlichkeit sowie zu selbstbewussten, selbst denkenden, freien Bürger*innen, die ihr Leben selbst bestimmen, nicht auf Populisten und Werbung hereinfallen und sich nicht ausschließlich als Arbeitskräfte und Konsumenten ausnutzen lassen, nicht zu verwirklichen.

Umso größer die Gruppen und Klassen sind, umso leichter und stärker lassen sich normierte, gehorsame und auf vorgegebene Leistung ausgerichtete Kinder (und somit auch Erwachsene) heranziehen. Eine Gefahr für die Freiheit, Selbstbestimmung ebenso wie für unsere Demokratie.

Deshalb darf die institutionelle Erziehung nicht – wie es schon der große Erich Kästner [3] befürchtend vorhersah – weiter aus Früchtchen Spalierobst machen.

Der Staat gewährleistet die Entwicklung eines jeden Kindes in größtmöglichem Umfang. Ein jedes Kind nach seinen Begabungen, Talenten und Interessen, und alle Kinder zu tiefster Liebes- und größter Beziehungsfähigkeit sowie allumfassender Menschlichkeit.

Ausblick

Im nächsten Beitrag werden wir die Bedeutung des Namens, die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern sowie das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung herausstellen…

Quellen und Anmerkungen

[1] Unter Dividendenstripping wird börsentechnisch die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Termin der Dividendenzahlung und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin verstanden. Solche Geschäfte sind häufig durch die Erlangung von Steuervorteilen motiviert. Zum Beispiel steht inländischen Unternehmen eine Erstattung der in Deutschland gezahlten Kapitalertragssteuer auf Dividenden zu, ausländischen Haltern der Aktien deutscher Unternehmen jedoch nicht. Bei einer als Cum-Ex bekannt gewordenen Variante dieser Geschäfte kam es in der Vergangenheit in großem Umfang zu bewusst herbeigeführter mehrfacher Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer. Sie sind Gegenstand zahlreicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren. Daneben sind andere zu Lasten des deutschen Steuerzahlers gehende Formen des Dividendenstrippings bekannt, diese werden oft als Cum/Cum-Geschäfte oder Cum-Cum-Trades bezeichnet. Mehr Informationen auf https://de.wikipedia.org/wiki/Dividendenstripping (abgerufen am 27.05.2019).

[2] Anti Corruption Blog (vom 10. April 2019): “Cum-Ex” Tax Scandal Arrives in Strasbourg and Ensnares International Law Firm. Auf https://www.anticorruptionblog.com/germany/cum-ex-tax-scandal-arrives-strasbourg-ensnares-international-law-firm (abgerufen am 27.05.2019).

[3] Emil Erich Kästner (1899-1974) war ein deutscher Publizist, Drehbuchautor, Kabarettdichter und Schriftsteller. „… was nicht in euren Lesebüchern steht“ ist eine Sammlung von Prosatexten und Gedichten. In einer fiktiven Ansprache an Schüler zeigt sich Kästner kritisch gegenüber Schule und Staat. Sein wichtigster Ratschlag an die Kinder lautet: „Laßt euch die Kindheit nicht austreiben!“


Weitere Teile der Serie:

Teil 1: Die Vorgeschichte

Teil 2: Die Präambel

Teil 3: Prinzipien und Wohlergehen

Teil 5: Eltern und Verantwortung

Teil 6: Flucht und neue Familie

Teil 7: Sicherheit und Gesundheit

Teil 8: Mitbestimmung und Freiheit

Teil 9: Schule, Bildung, Leben


Die Beitragsserie erschien zuerst auf neue-debatte.com, Kooperationspartner von Unsere Zeitung.

Titelbild: Ben White on Unsplash

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