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30 Jahre UN-Kinderrechte: Eltern und Verantwortung

Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verkündet. Aus Anlass des 30-jährigen Bestehens beschreiben und erklären wir in einer Beitragsserie die wesentlichen Inhalte dieser Völkerrechtskonvention für die Lebensspanne der Kindheit eines jeden Menschen.

In ihrem fünften Beitrag stellen Gunther und Benjamin Moll die Bedeutung des Namens, die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern sowie das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung heraus…

Der Name (Artikel 7 und 8)

Gunther und Benjamin Moll (re.) setzen sich für die Rechte der Kinder ein. (Foto: privat)

Der Eigenname eines neugeborenen Menschen wird so bald wie möglich vergeben und urkundlich vermerkt. Der Name von Geburt an, der einen Menschen zu einer einmaligen, unverwechselbaren Person macht und den ein kleiner Mensch mit circa einem halben Jahr selbst erkennt, indem er seinen Kopf dem ihn Rufenden zuwendet.

Eine Person mit einem Namen ist ein Mitglied einer Familie, einer sozialen Gruppe sowie ein Angehöriger eines Staates, der ihm alleine deshalb, als Staatsbürger*in, alle Rechte gewährleisten muss. Eine Person, die in ihrem Namen und in ihrem Interesse sprechen und mit ihrer Stimme mitbestimmen kann sowie das Recht hat, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Von seinen Eltern, soweit sie nur irgendwie dazu in der Lage sind und, falls erforderlich, mit größtmöglicher Unterstützung des Staates.

Ein bestimmter Name bezeichnet einen Menschen, der seine Identität und die gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen sein Leben lang behalten darf, und der seine jeweils eigene Geschichte hat, die ihm niemand rauben kann. Dabei nehmen in der Kindheit eines jeden Menschen seine Eltern die erste und wichtigste Rolle ein …

Die Eltern (Artikel 5)

Der Staat achtet die AufgabenRechte und Pflichten der Eltern. Eltern haben große Aufgaben – und sie haben das Recht und die Pflicht, diese selbst zu erfüllen. Sie haben das Wohlergehen ihres Kindes beziehungsweise ihrer Kinder zu gewährleisten, sie entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zu bilden und ihnen diese Ideale und Vorgaben vorbildlich zu lehren.

Die meisten Eltern versuchen und tun dies Tag für Tag, Woche für Woche und Jahr für Jahr, bis ihre Kinder groß geworden und von zuhause ausgezogen sind.

 

Um ihre Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, brauchen Eltern Zeit – ganz besonders in den ersten Lebensjahren eines jeden Kindes. Die Ausbildung der ersten Liebe und des Urvertrauens zwischen einem Kind und seinen Eltern ist durch nichts zu ersetzen.

Dies ist ein Naturgesetz, welches sich in Zehntausenden von Generationen über Nähe, Wärme, Sicherheit, Nachahmung, Prägung, Beziehung und Bindung bis zur Liebe ausgebildet hat.

Sind die Eltern in ihren Familien selbst in Liebe aufgewachsen, entstehen selbstverstärkende Prozesse über Generationen hinweg. Gesunde und glückliche Lebensweisen, die sich – epigenetisch [1] vermittelt und verstärkt – von einer Großelterngeneration bis zu ihren Enkelkindern entfalten können.

In der Zeit von Schwangerschaft, Kleinkind-, Kindergarten und Grundschulalter werden die entscheidenden Weichen für das ganze Leben gestellt. Das Aufwachsen in einer Familie umgeben von Glück, Liebe und Verständnis strukturiert im Gehirn die neurobiologischen Grundlagen für einen kleinen, neuen Menschen, zufrieden zu sein, sicher und mutig in die Welt hinein zu gehen, lieben zu können und eine freie, selbstbewusste und selbstbestimmte Persönlichkeit zu werden.

Im Erwachsenenalter ist alles nur noch mit hohem Einsatz, großer Kraft und Geduld sowie sehr viel Glück möglich. Nicht selten ist Verpasstes sogar überhaupt nicht mehr auf- oder nachholbar.

Eltern brauchen aber nicht nur ausreichend Kinder- und Familienzeit, sondern auch genügend Geld. Ihre finanzielle Ausstattung und Sicherheit – für die größtmögliche Entwicklung und Gesundheit sowie die vielfältigste Teilhabe ihres Kindes beziehungsweise ihrer Kinder – ist eine Verantwortung des Staates und eine Verpflichtung einer sozialen Gemeinschaft. Finanzielle Sicherheit für die größtmögliche Entwicklung und Gesundheit sowie die vielfältigste Teilhabe am Leben.

Jedes Kind soll zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen – und Kinder wollen bei ihren Eltern geborgen und glücklich sein sowie mit voller Kraft und Leidenschaft hinein ins Leben gehen. Mit beiden Elternteilen …

Gemeinsame Verantwortung (Artikel 18)

Der Staat ist verpflichtet, nach besten Kräften die Anerkennung des Grundsatzes sicherstellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind.

Der Staat muss deshalb beiden Eltern ermöglichen, diese Aufgabe und Verantwortung zu übernehmen.

Beide Elternteile müssen dies leisten, denn für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich.

Beide Elternteile tragen gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind. Eine Verantwortung, die in unserer Vorgeschichte über Zehntausende von Generationen von sozialen Gruppen gemeinsam getragen wurde. Niemals von Fremden und schon gar nicht von dem abstrakten Gebilde eines Staates, denn die Erziehung und Entwicklung eines Kindes ist weder eine gefühllose, noch eine auf alle gleich anwendbare bürokratisch regelbare Sache.

Dafür müssen die Eltern körperlich, psychisch, finanziell und sozial stark genug sein. Falls sie dies nicht oder nicht ausreichend sind, müssen sie vonseiten des Staates und seiner Institutionen jede erforderliche Unterstützung erhalten.

Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte unterstützt der Staat die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern.

Für – dies muss nochmals betont werden – die Betreuung, nicht die Erziehung, denn diese ist die alleinige Aufgabe, Pflicht und Verantwortung beider Elternteile.

Die Betreuung der Kinder in Institutionen und Einrichtungen ist bei Alleinerziehenden, die Zeit für Arbeit, Beruf und Privatleben benötigen, eine Selbstverständlichkeit, bei Erkrankungen der Eltern eine Notwendigkeit, im Umfang abhängig vom Alter, Temperament und Gesundheitszustand des Kindes. Sie ist möglich bei Berufstätigkeit der Eltern, denn der Staat muss alle geeigneten Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen.

Ausblick

Das Wohl des Kindes ist für Eltern ihr Grundanliegen – eine lebenslange Verantwortung voller Liebe, Stärke und Ausdauer. Dies können die allermeisten Eltern, aber nicht alle.

Deshalb beschreiben wir im nächsten Beitrag die Artikel über eine Trennung von den Eltern, eine neue Familie sowie über die Rechte eines Kindes als Flüchtling…

Quellen und Anmerkungen

[1] Die Epigenetik ist das Fachgebiet der Biologie, welches sich mit der Frage befasst, welche Faktoren die Aktivität eines Gens und damit die Entwicklung der Zelle zeitweilig festlegen. Sie untersucht die Änderungen der Genfunktion, die nicht auf Mutation oder Rekombination beruhen und dennoch an Tochterzellen weitergegeben werden.


Weitere Teile der Serie:

Teil 1: Die Vorgeschichte

Teil 2: Die Präambel

Teil 3: Prinzipien und Wohlergehen

Teil 4: Mittel und Umfang

Teil 6: Flucht und neue Familie

Teil 7: Sicherheit und Gesundheit

Teil 8: Mitbestimmung und Freiheit

Teil 9: Schule, Bildung, Leben


Die Beitragsserie erschien zuerst auf neue-debatte.com, Kooperationspartner von Unsere Zeitung.

Titelbild: Kelly Sikkema on Unsplash

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