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Kindergarten: Gratis, aber nicht umsonst

Der burgenländische Landtag hat kürzlich den „Gratis-Kindergarten“ beschlossen. Das Burgenland ist damit nach Wien das zweite Bundesland, in dem Eltern für die Kinderbetreuung keine Beiträge zahlen müssen. Ein Schritt, der mehr ist als eine große finanzielle Entlastung der Eltern.

Von Gabi Tremmel-Yakali (Leiterin der Abteilung Interessenpolitik der AK Burgenland) und Ines Lukić-Zjajo (Referentin für EU & Internationales sowie Umwelt und Verkehr in der AK Burgenland)

Kindergarten als soziale Grundversorgung

Neben partnerschaftlicher Teilung und Maßnahmen auf Betriebsebene sind es vor allem öffentliche Strukturen, die helfen, Beruf und Familie gut zu vereinbaren. Kinderkrippen und Kindergärten sind im ländlichen Raum ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Grundversorgung und haben sowohl bildungs- als auch gesellschaftspolitisch große Bedeutung.

Rund 10.800 Kinder und 19.000 Erwachsene werden im Burgenland davon profitieren, dass der Besuch einer Betreuungseinrichtung von der Kinderkrippe bis zum Schuleintritt über die gesamte Öffnungszeit seit 1. November 2019 kostenlos ist. Bisher waren zwar bestimmte „Kernzeiten“ gratis, Gemeinden hatten aber über die Jahre begonnen Elternbeiträge einzuheben, wenn beispielsweise diese Kernzeiten überschritten oder alternative Aktivitäten angeboten wurden. Sehr unterschiedlich konnte die Kinderbetreuung den Eltern daher in manchen Gemeinden mehrere Hundert oder sogar Tausende Euro pro Jahr kosten.

Kinderbetreuung im Burgenland fest in öffentlicher Hand

Anders als in Wien sind im Burgenland mehr als 90 % der Betreuungseinrichtungen in öffentlicher Hand. Das ist im Bundesländervergleich generell der höchste Anteil an öffentlicher Betreuung. Im Burgenland bedeutet das, dass Kindergärten und Kinderkrippen in erster Linie von den Gemeinden erhalten und betrieben werden.

Sie sind mit der nunmehr beschlossenen Novelle des Burgenländischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes nicht nur verpflichtet, die Plätze gratis anzubieten, sondern auch dazu, bei Bedarf der Eltern die Öffnungszeiten auszuweiten. Im Versorgungsauftrag ebenfalls verankert wurde die Verpflichtung, für jedes schulpflichtige Kind in den Ferienzeiten einen Betreuungsplatz anzubieten.

Öffnungszeiten, die mit Vollzeit vereinbar sind

Ausreichend und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Frauen und Männer gleichermaßen Beruf und Betreuung zufriedenstellend koordinieren können. Vor allem die Schließzeiten in den Ferien stellten berufstätige Eltern bisher vor große Probleme.

Darauf hatte die AK Burgenland in den letzten Jahren immer wieder über die Auswertungen im Kinderbetreuungsatlas hingewiesen. Hier führte insbesondere die fehlende Ferienbetreuung in der Vergangenheit dazu, dass zahlreiche Gemeinden den VIF-Indikator, der anzeigt, ob die Öffnungszeiten eine Vollzeiterwerbstätigkeit erlauben, nicht vollständig erfüllen konnten. Das soll sich nun ändern.

Wie stark und wie schnell sich die gesetzlichen Veränderungen niederschlagen, wird der nächste aktualisierte Kinderbetreuungsatlas zeigen. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die Nachfrage nach Plätzen samt längeren Öffnungszeiten schnell steigern wird. Die umgekehrten Effekte waren etwa in Oberösterreich bei Einführung der kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung ersichtlich.

Kindergarten ist eine Investition in die Zukunft

Während Eltern durch bessere Wiedereinstiegsmöglichkeiten und die Vorteile der Vereinbarkeit profitieren, sind es die Kinder, die durch die Möglichkeiten der Frühförderung in den Krippen und den sozialen Austausch lernen und sich entwickeln können. Über die gesetzliche Verankerung von Bio-Essen für Kindergärten wird darüber hinaus sichergestellt, dass Kinder – unabhängig vom Elternhaus – ausreichend und gesundes Essen bekommen. Ein Umstand der leider nicht selbstverständlich ist. All diese Investitionen in die Kinderbildung und Betreuung rechnen sich.

Next step: Rechtsanspruch

Die Arbeiterkammer Burgenland hat viele der nunmehr beschlossenen Veränderungen gefordert. Der Gratis-Kindergarten ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Damit die zahlreichen Vorteile aber tatsächlich bei allen Eltern und Kindern ankommen, gilt es, bereits den nächsten Schritt zu planen: ein Rechtsanspruch für jedes Kind auf einen fixen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr. Das könnte aber auch bundesweit geregelt werden und müsste nicht auf das Burgenland beschränkt bleiben.

 

Dieser Beitrag wurde am 26.11.2019 auf dem Blog Arbeit & Wirtschaft unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht. Diese Lizenz ermöglicht den NutzerInnen eine freie Bearbeitung, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Verbreitung der textlichen Inhalte unter Namensnennung der Urheberin/des Urhebers sowie unter gleichen Bedingungen.

Titelbild: Kindergarten (gemeinfrei)

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