Ausgleichszulage: Die Geschichte von Gib und Nimm
Die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionen von 5,1 auf 6,0 Prozent sorgte im vergangenen Jahr für erhebliche politische Diskussionen. Diese Anhebung, die ab Juni wirksam wurde, betraf sämtliche Pensionist:innen – mit Ausnahme jener, die eine Ausgleichszulage beziehen. Doch diese Ausnahme erfolgte nicht aus sozialen Gründen, sondern um die politische Brisanz des Themas nicht weiter zu verstärken.
Von Josef Stingl
Für die etwa 190.000 Bezieher:innen der Ausgleichszulage sollte die Erhöhung erst gleichzeitig mit der jährlichen Pensionsanpassung wirksam werden. Laut Sozialministerium war dies darauf zurückzuführen, dass Menschen mit sehr niedrigen Einkommen nicht im laufenden Jahr zusätzlich belastet werden sollten. Kritiker:innen vermuten jedoch einen anderen Hintergrund und äußern die Meinung, dass diese zeitliche Verschiebung nur dazu diente, die wahre Belastung zu verschleiern.
Mit Beginn dieses Jahres wurden alle Pensionen unter 2.500 Euro brutto um 2,7 Prozent erhöht. Für Alleinstehende stieg dadurch der Richtwert der Ausgleichszulage von 1.273,99 Euro auf 1.308,39 Euro brutto monatlich. Bei Ehepaaren erhöhte sich der gemeinsame Satz von 2.009,85 Euro auf 2.064,12 Euro brutto. Trotz dieser Anpassung und mit der Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags bleibt netto lediglich ein geringfügiger zusätzlicher Betrag auf dem Konto, der allerdings deutlich unter dem tatsächlichen Wertverlust durch die Inflation liegt. Zusätzlich wirkt sich für die alleinstehenden Betroffenen negativ aus, dass ihre Pension mit Ausgleichszulage unter der Lohnsteuer-Berechnungsgrenze liegt und deshalb die steigenden Kosten durch höhere Krankenversicherungsbeiträge steuerlich nicht entlastet werden können.
Konkret bedeutet dies zum Beispiel für alleinstehende Pensionist:innen einen spürbaren Nettoverlust: Ohne die Beitragserhöhung würde ihnen insgesamt etwa ein Nettobetrag von 1.241,66 Euro bleiben. Mit dem erhöhten Krankenversicherungsbeitrag beläuft sich dieser jedoch nur noch auf rund 1.229,89 Euro, also fast zwölf Euro weniger pro Monat oder hochgerechnet knapp 165 Euro jährlich. Bei Paaren zeigt sich ein ähnlicher Effekt, da anstelle von etwa 1.837,20 Euro netto monatlich zukünftig nur noch rund 1.826,11 Euro verbleiben – ein Minus von etwa 150 Euro im Jahr.
Damit wird deutlich, dass die sechsmonatige Verzögerung nicht, wie vom Sozialministerium behauptet, auf soziale Gründe zurückzuführen ist. Vielmehr dient sie offenbar dazu, den unsozialen Pensionsraub bei den Bezieher:innen der Ausgleichszulage, die ohnehin schon gezwungen sind, unter der Armutsgrenze zu leben, zu verschleiern.
Titelbild: pixabay.com, public domain

