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Still und heimlich: Ein kritischer Blick auf die neuen Selbstbehalte und Leistungskürzungen

Neue Selbstbehalte bei Zahnbehandlungen, ein gestrichener Familienzuschlag beim Krankengeld, strengere Regeln für Krankentransporte. Während die Bundesregierung ihre Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen still und leise durchdrückt, trifft es vor allem jene, die ohnehin kaum über die Runden kommen: Menschen mit Ausgleichszulage, Alleinerziehende und chronisch Kranke. An eine Millionärssteuer oder Erbschaftsteuer denkt dabei niemand.

Von Josef Stingl

Im vergangenen Jahr wurde mit großem Geschrei verkündet, dass der Staatshaushalt außer Kontrolle geraten sei, weshalb „Sparmaßnahmen“ unvermeidlich wären – auch im Gesundheitswesen. So wurden beispielsweise die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen erhöht. Gleichzeitig stiegen die Selbstbehalte für Heilbehelfe, und Krankentransporte unterliegen nun neuen Einschränkungen. Die Reaktionen darauf waren erwartungsgemäß wenig positiv, da viele Bürger:innen aufgrund der Teuerungskrise ohnehin bereits finanziell am Limit sind.

Um weitere öffentliche Kritik zu vermeiden, griff man offenbar zu einem stillen Trick: Die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Beziehende von Ausgleichszulagen wurde geschickt hinter der Pensionsanpassung verborgen. Zwar fanden sich Ende Januar einige Euro mehr auf dem Konto, doch das Netto-Plus blieb insgesamt weit hinter der Inflationsrate zurück. Betroffen sind dabei vor allem Menschen, deren Einkommen ohnehin schon klar unter der Armutsgrenze liegt.

Am 1. März folgte der nächste Schlag: weitere Leistungskürzungen und höhere Selbstbehalte – diesmal ganz ohne Ankündigung. Die bereits geringe Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen wurde weiter reduziert. Zum Beispiel steigt der Selbstbehalt für Kronen und Kunststoffprothesen von 20 auf 25 Prozent, beziehungsweise für Menschen mit Rezeptgebührenbefreiung auf 20 Prozent. Auch bei Behandlungen für Parodontose gibt es künftig weniger Unterstützung.

Zudem wurde der Familienzuschlag beim Krankengeld gestrichen – ab dem 43. Tag entfällt dieser. Alleinerziehende sowie Versicherte mit Kindern, deren Partner:in kein Einkommen hat, profitieren nicht länger von den bisherigen zusätzlichen zehn Prozent.

Eine weitere Verschärfung tritt am 1. Mai in Kraft: Krankentransporte werden künftig nur noch übernommen, wenn Patient:innen eine ärztlich attestierte Gehunfähigkeit nachweisen können, und das auch nur bei fundierter medizinischer Indikation. Kosten werden dabei explizit nicht übernommen, wenn öffentliche Verkehrsmittel oder eine Begleitperson prinzipiell eine eigenständige Fahrt ermöglichen könnten.

Gleichzeitig bleibt eines jedoch unangetastet: die Reichen. Über eine Millionärssteuer, Erbschaftssteuer oder die Anhebung der Körperschaftssteuer wird nicht nachgedacht – von Schwarz und Pink kategorisch abgelehnt. Es ist Zeit, sich zu wehren!


Titelbild: Myriams-Fotos/Pixabay

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