Staatlicher Geldsegen
Weniger Mitglieder, mehr Geld vom Staat. Trotz knapper Kassen: Jahr für Jahr zahlt der deutsche Staat an die beiden christlichen Kirchen sogenannte »Staatsleistungen«. 2026 in Rekordhöhe von 666 Millionen Euro. Der staatliche Geldsegen ist ein permanenter Verfassungsbruch.
Von Helmut Ortner
Wenn man Menschen – ganz gleich, ob gläubig oder ungläubig – versucht, die sogenannten „Staatsleistungen“ an die Kirchen zu erklären, trifft man auf Kopfschütteln. Nicht alle wissen, worum es sich hier handelt. Es geht dabei nicht um staatliche Zahlungen, etwa für den Betrieb von Kindergärten, Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen, die ohnehin fast vollständig von öffentlichen Haushalten (also von allen Steuerzahlen) an Caritas oder Diakonie geleistet werden. Nein, die Kirchen bekommen das Geld als – salopp formuliert – „Ausgleichzahlungen“ aufgrund der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurden die geistlichen Territorien und Kirchengüter des „Heiligen Römischen Reichs“ säkularisiert, das heißt, sie wurden der Hoheit der größeren weltlichen Landesfürsten unterstellt. Der Staat verpflichtete sich im Gegenzug gegenüber den Kirchen dazu, sie für ihre Verluste zu entschädigen.
Jahr für Jahr zahlen die Bundesländer eine erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) steigen kontinuierlich an. 2026 auf runde 666 Millionen Euro – so die Berechnungen der Bürgerrechtsorganisation Humanistischen Union (HU), die seit Jahren die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen berechnet. Damit erinnert sie an den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen. Sowohl in der Weimarer Reichsverfassung (1919) als auch im Grundgesetz (1949) wird die Ablösung gefordert. Doch keine Regierung der letzten Jahrzehnte, gleich ob christ-/sozialdemokratisch /rot-grün oder Ampel, sah hier Handlungsbedarf. Die eherne Komplizenschaft von Staat und Kirche überdauerte alle Regierungen. Bis heute.
Gezahlt werden die Staatsleistungen weiterhin von den Ländern (außer Bremen und Hamburg) aus allgemeinen Steuermitteln auch in Zeiten knapper Staatsfinanzen, trotz einem Verfassungsauftrag zur Beendigung der Zahlungen. In der vergangenen Legislaturperiode war die Ampelregierung mit ihrem Vorhaben es zur Ablösung der Staatsleistungen gescheitert. Die derzeitige Bundesregierung zeigt keinerlei Ansätze, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, nachdem die Länder sich zuletzt strikt geweigert haben, die Beendigung der Zahlungen voranzubringen.
Und so dürfen sich auch 2026 die Kirchen nun wieder auf einen staatlichen Geldsegen freuen, diesmal über einen Rekordbetrag von rund 666 Millionen Euro. Eine Zahl, die als „Zahl des Tieres“ aus der Johannes-Offenbarung der Bibel gilt, wo sie als Symbol für das Böse, den Antichristen oder ein gescheitertes politisches System gilt. Nomen est omen …
Die evangelische Kirche soll davon knapp 60 Prozent erhalten, nämlich 396 Millionen Euro, die katholische Kirche 40 Prozent, das heißt 270,5 Millionen Euro – und das, obwohl es in Deutschland nach dem letzten verfügbaren Stand vom 31. Januar 2024 deutlich mehr katholische Menschen gibt (19,8 Millionen) als protestantische (18 Millionen).
Paradoxe Realität: Die Weiterzahlung der Staatsleistungen führt zu stetig steigenden Lasten der Länder, und zwar nach dem Maßstab der Entwicklung der Beamtenbesoldung. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Christen in beiden Konfessionen dramatisch. Weniger als 45 Prozent der Einwohner gehört noch einer Kirche an; im Jahr 1990 waren es noch 72 Prozent. Wären die Staatsleistungen etwa bereits 1990 abgelöst worden, hätten sich die Länder Zahlungen in Höhe von 15,8 Milliarden Euro erspart.
Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergeben sich kumuliert Zahlungen der 14 Länder an die Kirchen von weit über 20 Milliarden Euro. Hinzu kommen vollständige staatliche Zahlungen für kirchliche Trägerschaften von Krankenhäusern, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen. Auch für Restaurierungen kirchlicher Immobilien sowie für den Denkmalschutz kommt Geld aus der Staatskasse. Darüber hinaus genießen die Kirchen umfangreiche Steuer- und Abgabenprivilegien. Es ist nicht zu erwarten, dass sich an diesem staatlichen Subvention-Portfolio in den kommenden Jahren etwas Grundlegendes ändern wird. Die Kirchen können also auch zukünftig mit einem soliden Finanz-Polster planen. Dafür garantiert allein die gesetzlich garantierte Kirchensteuer. Diese betrug allein im vergangenen Jahr rund 13 Milliarden Euro. Der staatliche Geldsegen, ein permanenter Verfassungsbruch.
Titelbild: Stefan Kunze auf Unsplash

