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Verfassungsgericht: E-Zigaretten auch künftig im freien Verkauf

Dirk Kruse  / pixelio.deWie bereits berichtet hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun entschieden, dass die Beschränkung des Verkaufes von sogenannten E-Zigaretten zukünftig nicht auf Trafiken beschränkt werden darf. Somit tritt das für Oktober geplante Gesetz nicht in Kraft, da es für verfassungswidrig erklärt wurde.

Im Dezember 2014 wurde im Rahmen der Novellierung des Abgabenänderungsgesetzes vom Parlament beschlossen, dass E-Zigaretten sowie nikotinhaltige und -freie Liquids, die in diesen verdampft werden können, nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen und somit unter das Tabakmonopol fallen. Dies wurde unter dem Vorwand des Jugendschutzes und der Gesundheitspolitik beschlossen, außerdem sollte so das Einkommen von Tabaktrafikanten erweitert werden.

Keine bewiesene Gefahrenerhöhung

Es gab und gibt bisher keine glaubwürdige Studie, die zeigt, dass der Dampf deutlich schädlicher ist als normale Atemluft, somit gelte der Jugend- und Gesundheitsschutz auch nicht als Begründung für ein derartiges Gesetz. Die Sicherung von Einkommen von sozial Bedürftigen mit der Monopolisierung dieser Produkte ist laut VfGH auch nicht ausreichend nachvollziehbar, da inzwischen rund 50 Prozent der Fachgeschäfte und 80 Prozent der Trafiken nicht mehr von Personen geführt werden, die in diese Sparte fallen und soziale Bedürftigkeit nachweisen können.

Des einen Freud ist des Anderen „Leid“

Die Trafikanten haben freilich kein Verständnis für diese Entscheidung. Josef Prirschl, Sprecher der Branche meint, das Urteil sei „nicht nachvollziehbar“. Er ist der Auffassung, dass nikotinhaltige Produkte, die Hinweise auf Suchtpotenzial haben und möglicherweise toxisch sein können, nicht unkontrolliert verkauft werden sollten. Inwieweit das von den Trafiken anstatt der Fachgeschäfte allerdings besser möglich ist, sei dahingestellt. Trafikanten haben natürlich große Sorgen davor, dass die E-Zigarette den herkömmlichen Tabakprodukten den Rang ablaufen könnte, da diese gesündere Alternative zum Schrumpfen des Tabakabsatzes beiträgt.

Die Fachgeschäfte, die sich um die E-Zigarette, Liquids und Zubehör entwickelt haben, freuen sich naturgemäß über diese Entscheidung, da dies Existenzsicherung und Arbeitsplatzerhalt bedeutet. Die Betreiber machen auch klar, dass diese Entscheidung ein gelungener Schlag gegen die Macht der Tabakindustrie sei, die aus ihrer Sicht die Entwicklung der E-Zigarette bremsen möchte.

Burkard Vogt  / pixelio.deNEOS stellten Weihrauch in Frage

Lustiger Nebenschauplatz ist die römisch-katholische Kirche. Die NEOS haben bereits Mitte des Jahres eine eher nicht ganz ernst gemeinte Frage auf Facebook gestellt, ob das Verbrennen von Weihrauch nicht auch gefährlich sein könnte und somit unter das Tabakgesetz fallen müsse. Das Gesundheitsministerium verneinte dies. Die Erdiözese Wien war darüber beruhigt.

Text: Alexander Roll
Fotos: Dirk Kruse (pixelio.de, Lizenz) ; Burkard Vogt (pixelio.de, Lizenz) ; Titelbild: Unsere Zeitung

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