AktuellÖsterreich

Ein Nachmittag im Leben des Kurz und eine Message: „Ich bin kein Vollidiot“

Durch große Reden oder auffällige Beiträge zur geistigen Lage der Nation ist Sebastian Kurz nicht in Erinnerung. Erfolgreiche Politik ist für ihn und seine Kamarilla identisch mit erfolgreicher Selbstdarstellung, mit der Erzeugung eines bis ins letzte Detail inszenierten Bildes von sich, samt ausgefeilter Choreografie und Statisterie; der Fachausdruck lautet „Message Control“, also die Versuche, die Berichterstattung über ihn auch mit etwas unorthodoxen Mitteln zu manipulieren. Die Situation des Beschuldigten während einer Vernehmung ist naturgemäß eine andere.

Ein Gastbeitrag von Herbert Auinger

Die Beschuldigung

Paragraf 288 des Strafgesetzbuches sieht für „Falsche Beweisaussage“ von Zeugen im Gerichtsverfahren und Auskunftspersonen in Untersuchungsausschüssen ein Strafmaß von bis zu drei Jahre Haft vor. Die entscheidenden Abschnitte aus dem Strafakt bzw. der „Mitteilung“ im Wortlaut:

„I. Mitteilung:

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption informiert gemäß § 50 Abs 1 zweiter Satz StPO darüber, dass gegen Sie wegen nachstehender Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung eingeleitet wurde.

II. Tatverdacht:

Vorangestellt wird eine Zusammenfassung der Aussagen, die der Verfahrenseinleitung zugrundegelegt werden: Demnach hat Sebastian KURZ im Untersuchungsausschuss tatsachenwidrig die ab Ende 2017 mit dem gemeinsamen Bestreben, MMag. Thomas SCHMID für die ÖVP zum Alleinvorstand der ÖBAG zu nominieren, geführten Gespräche und Telefonate sowie den diesbezüglichen Austausch in Chats mit diesem in Abrede gestellt und behauptet, er sei nur informiert, aber nicht darüber hinaus gehend eingebunden gewesen.

Ebenso tatsachenwidrig bestritt er Wahrnehmungen zur Besetzung des Aufsichtsrates der ÖBAG, obwohl er die faktische Entscheidung, welche Mitglieder von der ÖVP nominiert werden, tatsächlich selbst getroffen hatte.

Schließlich bestritt er auch jegliche Kenntnis von der zwischen MMag. Thomas SCHMID und Mag. Arnold SCHIEFER getroffenen Vereinbarung betreffend den ‘Einigungsentwurf über die offenen Punkte der ÖIAG NEU und der Aufsichtsreform’, obwohl diese sogar Gegenstand einer mit ihm geführten Kontroverse, ob bzw. wieviele Aufsichtsräte von der FPÖ zu nominieren seien, war.“ [1]

Die Sachlage

Es geht nicht um irgendeine Personalentscheidung, sondern um die Besetzung des alleinigen Vorstands, also der mit Abstand wichtigsten Position im Management der Beteiligungen des Bundes an national bedeutenden Industrien bzw. Infrastruktureinrichtungen (Telekom, Post, Öl und Gas in der „OMV“, Strom im „Verbund“; dabei auch ein Glücksspielkonzern, eine Immobilienfirma und andere Unternehmen). Diese Position spielt mindestens in der Liga des ORF-Generalintendanten. 

Eine neue türkis-blaue Regierung ändert damals die gesellschaftsrechtliche Unternehmensstruktur der bisherigen Holding, um u.a. die Spitzenposition neu ausschreiben zu können. Deren Besetzung ist naturgemäß Chefsache, und das Vertrauen des Bundeskanzlers ist – angesichts der Bedeutung und des Gewichts dieses CEO –, eine der wichtigsten Qualifikationen eines Bewerbers, vielleicht die wichtigste. Das wird auch von manchen Verteidigern Kurzens ins Treffen geführt, die es ab und an zumindest für ungeschickt oder schwer vermittelbar halten, dass dieser seine Beteiligung kleinredet und sich auf die Formalitäten – zuständig qua Amt ist der Finanzminister – beruft.

Die juristische Bewertung ist Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts. Kurz hat seine Sicht der Dinge während seiner Vernehmung erläutert. (Alle Zitate sind aus dem Protokoll der „Beschuldigtenvernehmung“ in der Strafsache gegen Sebastian Kurz, sofern nicht anders angegeben. Der Beschuldigte gab als „Wohnort“ übrigens „Ballhausplatz 2“ an, die Adresse seines damaligen Arbeitsplatzes.)

Hammer eines Richters aus Holz auf einem weißen Tisch
Die juristische Bewertung ist Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts. Foto: Unsplash

Die Vernehmung

Der Beschuldigte vertritt vor dem Richter und dem zuhörenden Staatsanwalt weitschweifig die Meinung, die Vorwürfe gegen ihn könnten nur daraus resultieren, dass er sich nicht genügend verständlich machen konnte, denn durch die Kenntnisnahme seiner wahren Position müsse quasi selbstredend deutlich werden, wie richtig er liege, wenn er sich nichts vorzuwerfen habe; wenn er eigentlich gar nicht wirklich verstehen könne, worum es denn gehe. Das hält er für eine wesentliche Information.

In diesem Sinn bemüht er sich um den „Beweis“, dass er im Grunde genommen gar nichts verkehrt gemacht haben konnte – und diesen Beweis möchte er durch die Referierung mancher Begebenheiten aus seinem Alltag erbringen, allerdings weitgehend über Umwege und Abschweifungen jenseits der inkriminierten Tathandlung. Nichtsdestotrotz – besser: deswegen – sind sie sehr aufschlussreich. Seine Versuche, diverse mildernde Umstände wie etwa permanente Überforderung anzuführen,[2] implizieren allerdings, dass er diese für erwähnenswert hält – streng juristisch spielen solche Umstände erst beim Strafmaß ihre Rolle. Vielleicht macht sich so sein abgebrochenes Jus-Studium doch bemerkbar.

Schon einleitend lässt der Beschuldigte seinem Hang zum Schwurbeln von hochgradig irrelevantem Zeug freien Lauf, wenn er seine Freude kundtut, „dies einmal tun“ zu dürfen, denn abgesehen von Selbstgesprächen, von innerfamiliären und vermutlich hochnotpeinlichen Befragungen und von Medienauftritten „da und dort“ – in denen sich der Beschuldigte permanent auf allen Kanälen selbst freispricht, man kennt das u.a. auch von einem früheren Finanzminister –, konnte er „nicht viel machen“. In der Tat, solche selbstfabrizierten Freisprüche zählen in der harten Welt der Justiz nicht, daher glaubt sich der Beschuldigte verständnisheischend endlich an der richtigen Adresse:

„Vielen Dank auch für die Möglichkeit, einleitend ein paar Worte zu sagen. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich dies einmal tun darf, weil das Gefühl zu haben, dass einem hier etwas Falsches vorgeworfen wird und man kann  es sich irgendwie selbst aufsagen, man kann es der eigenen Familie erklären, man kann es da und dort medial sagen, aber sonst kann man nicht viel machen, ist etwas sehr Unangenehmes und darum freue ich mich, dass ich die Möglichkeit habe, Ihnen dies darzulegen.“

In der nächsten Sequenz bittet der Beschuldigte um Verständnis, ob der vielschichtigen Aufgaben eines Bundeskanzlers sich auch heute und ich habe mir das jetzt alles sehr intensiv angeschaut noch immer in vielen Bereichen nicht an jedes Detail erinnern“ zu können. Aber eine wichtige Bemerkung des Mitarbeiters, der ihn „vorbereitet“ hat, die hat er noch genau im Gedächtnis:

„Wie Sie wissen, habe ich im Juni 2020 eine Aussage beim U-Ausschuss gemacht und ich würde vielleicht einleitend – obwohl es eigentlich ohnehin selbstverständlich ist – gerne noch einmal festhalten, dass ich dort mit dem Vorsatz hingegangen bin, die Wahrheit zu sagen. Ich weiß dies deshalb auch noch so genau, weil mein Mitarbeiter … der mich vorbereitet hat, weil – wie immer war irgendwie wenig Zeit, sich vorzubereiten – der hat genau das noch zu mir gesagt, nämlich im Sinne von ‘es ist relativ wurscht, was Du dort sagst, wir haben eh nichts zu verstecken. Das einzig wichtige ist, Du musst immer die Wahrheit sagen und wenn Du Dich nicht erinnern kannst, dann sag halt, Du kannst Dich nicht erinnern’.“

Besagter langjähriger enger Mitarbeiter kennt die Neigung des Ex-Kanzlers zur Inszenierung, zur honorigen Selbstdarstellung und zum Bedürfnis nach einem gefällig polierten öffentlichen Bild – jedenfalls geht der Mitarbeiter keineswegs von der Selbstverständlichkeit einer wahrheitsgemäßen Aussage aus. Sein Rat lässt allerdings Zweifel an der Kompetenz des Beschuldigten bei der Mitarbeiterauswahl aufkommen – die hellste Kerze auf der Torte scheint der Ratgeber nicht zu sein: Denn zwischen den Hinweisen „es ist relativ wurscht, was Du dort sagst“, und „Du musst immer die Wahrheit sagen“ existiert schon eine gewisse Diskrepanz. 

Diese Erinnerung soll glatt der Entlastung dienen, dem Beschuldigten fällt die Diskrepanz offenbar auch nicht auf – was jedoch eher die Frage aufwirft, an welchem Hinweis er sich tatsächlich orientiert haben mag? Auch wäre zu unterscheiden zwischen einer Tatsachenbehauptung, wie etwa „ich habe die Wahrheit gesagt“, und der bloßen Bekundung einer guten Absicht, wie etwa „ich bin mit dem Vorsatz hingegangen, die Wahrheit zu sagen“. Klar, der Beschuldigte weiß inzwischen, dass zur Straftat der Vorsatz gehört, dem will er offenbar begegnen; aber, dass gute Vorsätze nicht immer durchgehalten werden, das kennt man vom jeweils letzten Silvester. Die bekundete Notwendigkeit eines solchen Vorsatzes impliziert schließlich gegenläufige Motive oder Bedürfnisse, sonst wäre er in jeder Hinsicht gegenstandslos.

Der nächste entlastende Hinweis aus Sicht des Beschuldigten besteht im Insistieren auf einer gewissen lebenspraktischen Schlauheit; diese legt ihm nahe, dann lieber nicht zu lügen, wenn er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwischt wird:

„Ich weiß nicht, ob es Sie interessiert, aber in Richtung WKStA gesprochen, weil das ist eine Sache, die mich nicht wirklich loslässt: Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber zu der Zeit, als ich im U-Ausschuss war, da wusste ich, dass Sie alle SMS haben. Das heißt, ich wusste, dass Sie das Handy vom Hartwig LÖGER haben. Ich bin gut befreundet mit Hartwig LÖGER, ich wusste von ihm, dass er nie SMS gelöscht hat … Ich wusste, dass Sie das Handy von Thomas SCHMID haben mit zehntausenden SMS. … Ich weiß nicht, wie Sie mich einschätzen, aber ich bin kein Vollidiot. Wenn ich weiß, dass Sie all diese SMS haben, dann wäre es ja nahezu absurd, absichtlich etwas davon Abweichendes zu sagen, wohl wissend, dass das innerhalb von kürzester Zeit auffallen muss, noch dazu in einer so beobachteten Position wie der des Bundeskanzlers, wo es nicht nur Sie gibt, sondern unzählige andere Oppositionspolitiker, U-Ausschussmitglieder, die in der Sekunde, wo es irgendwo nur den geringsten Widerspruch gäbe, das zur Anzeige bringen. Mir ist es nur wichtig, dies auch einmal auszusprechen: Ich wusste zum Zeitpunkt meiner Aussage, dass Sie zehntausende SMS über die gesamte Regierungszeit haben, also ich wäre ein Trottel, wenn ich absichtlich etwas Abweichendes zu den SMS sagen würde.“

Auch diese Philippika unterstellt ein eher taktisches Verhältnis zu den Aussagen im Ausschuss; aber wie dem auch sei – der Beschuldigte belässt es dabei nicht, sondern erläutert weitere Drangsale und Umstände, die den Vorsatz der Lüge in Abrede stellen sollen, wie etwa fehlende Erinnerungen. Er versucht, seinen Eigenbefund als Nicht-Vollidiot zu untermauern, worüber ein anderes Motiv Erwähnung finden:

„Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Es gibt im Akt eine SMS, wo ich angeblich auf Vorschlag des Thomas SCHMID, dass PIERER ein guter Aufsichtsrat wäre, zurückschreibe: ‘Unmöglich. Ich schwöre Ihnen, ich kann mich heute – obwohl ich es gelesen habe und Tage darüber nachgedacht habe beim besten Willen noch immer nicht daran erinnern, dass Stefan PIERER für den Aufsichtsrat jemals als Idee da war. Wenn ich es lese, dann kommt es mir recht plausibel vor, dass ich dagegen bin, dass man einen der prominentesten Spender zum Aufsichtsratschef macht oder zum Aufsichtsrat. Warum? Weil ich meinen Job auch so anlege, dass ich ungern unnötig Zores habe. Das heißt, es ist ja vollkommen logisch, wenn ein prominenter Spender Aufsichtsrat wird, dass das in den Medien ein Thema ist, dass das sofort von der Opposition ausgeschlachtet wird. Dass ich mir dies ersparen wollte und darum ‘unmöglich’ schreibe, dies halte ich für absolut naheliegend. Also ich unterstelle nicht, dass man diese SMS bei der WKStA erfunden hat. Ich glaube es schon, dass es diese SMS gibt, aber ich sage trotzdem dazu, ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern. Selbst jetzt, wo ich sie gelesen habe, wüsste ich es nicht. … ich hätte ungern gehabt, dass ein Großspender jetzt Aufsichtsrat wird und ich mir den Vorwurf machen lassen muss, er ist dies, weil er Spender ist oder so ein Schwachsinn. Daher ist es für mich nachvollziehbar, dass ich so etwas geantwortet habe, aber ich wollte es Ihnen nur als Beispiel bringen um zu zeigen, dass es einfach unzählige Dinge gibt, an die ich mich auch heute nicht erinnern kann, selbst wenn ich sie gelesen habe.“

Damit ist allerdings seine vorherige Behauptung in sich zusammengefallen: Der Beschuldigte wusste zwar, dass „zehntausende“ SMS bekannt waren, aber wenn er sich ein Jahr nachher und sogar nach ausführlicher Befassung einfach nicht an eine bestimmte SMS erinnern kann, dann konnte er es ein Jahr vorher noch weniger, und daher konnte er seinen erwähnten guten Vorsatz, bloß nicht etwas davon Abweichendes zu sagen“, da doch alle SMS bekannt waren – den konnte er praktisch gar nicht zur Leitlinie seiner Abwägungen in Sachen Wahrheit oder Lüge machen.

Mann in weißem Hemd tipp in sein Handy
„Zu der Zeit, als ich im U-Ausschuss war, da wusste ich, dass Sie alle SMS haben“, sagte Kurz. Foto: NordWood Themes/Unsplash

Des Weiteren geht der Beschuldigte in dem Fall davon aus, dass sein Wort Gewicht hat, dass also seine Ablehnung eines Aufsichtsrates diesen disqualifiziert, weil ein Bundeskanzler viel zu sagen hat, auch wenn formell der Finanzminister zuständig war – er also zumindest beim Herrn PIERER deutlich involviert, und nicht nur informiert war. Und schließlich ist sein weidlich bekanntes Bedürfnis der berechnenden Selbstdarstellung, in der Öffentlichkeit gut dazustehen und möglichen Vorwürfen zu entgehen – ich habeungern unnötig Zores“ wg. Medien und Opposition – schon ein Motiv, im Nachhinein und im U-Ausschuss seine Beteiligung an einer umstrittenen Personalentscheidung kleinzureden. MMag. SCHMID würde eventuell formulieren: „Kurz scheißt sich voll an“.

Aufschlussreich die Erläuterungen der Kompetenzen und der Entscheidungen, im Unterschied zum bloßen Informiert-Werden, und das auch noch im Überfluss. Der Beschuldigte will überall dabei gewesen sein, er will aber in entscheidenden Punkten über die Zuseher-Rolle nicht hinausgekommen sein. Andererseits:

„Ich will Ihnen noch einmal meinen Arbeitsablauf schildern, aber zu mir kommen jeden Tag Minister oder andere, die mir sagen, ‘das mache ich so, passt Dir das eh, das finde ich gut, wie siehst Du das. Da und da machen wir es so.’ Okay, wenn ich irgendwo finde, es baut wer einen riesigen Blödsinn, dann grätsche ich manchmal hinein und sage etwas. Aber das findet im Regelfall bei Dingen statt, die irgendwie öffentlichkeitswirksam sind, die relevant sind für die Menschen. Okay, dann wollte er mit mir reden, – ja, gut.

Richter: Also mit der Entscheidung hat das nichts zu tun gehabt, sagen Sie? Weil er schreibt: ,,Entscheidung heute, letztes Gespräch mit KURZ“.

Sobald er findet, jemand „baut einen Blödsinn“, dann „grätscht“ der Beschuldigte hinein – dann wird es aber im Umkehrschluss aber auch so sein, dass seine Handlanger mit Wissen, Billigung und Zustimmung des Beschuldigten agieren. Sobald er nicht hineingrätscht, sind sie also in seinem Auftrag unterwegs, und Entscheidungen werden in seinem Sinn getroffen. Methodisch: Diese Behauptung ist nun ein Schluss aus seiner Auskunft und nicht deren bloße Wiederholung. Der Beschuldigte operiert bei Gelegenheit gern mit dem Einwand, dass ihm das Wort im Mund umgedreht würde – nun, hier wird nicht sein Wort umgedreht, sondern es wird aus seinem Wort ein Schluss gezogen, und jede Conclusio geht nun einmal über ihre Prämisse hinaus, ist nicht mit dem Wortlaut der Prämisse identisch.[3]

Die Schlüsselstelle: „Bitte mach mich …“!

„Richter: … Da schreibt er Ihnen: ‘Bitte mach mich nicht [4] zu einem Vorstand ohne Mandate … kriegst eh alles, was Du willst … ich bin so glücklich, ich liebe meinen Kanzler …’ Das war noch vor der Vorstandsbestellung. Was haben Sie gemeint, mit ‘kriegst eh alles, was Du willst’?

Beschuldigter: … Das ist die einzige SMS, die ich finde, wo ich den Eindruck habe, die kann man wirklich anders verstehen. Bei all den anderen Dingen, die mir vorgeworfen werden, habe ich den Eindruck, man interpretiert bewusst Dinge falsch, um mir etwas zu unterstellen. Da habe ich wirklich das Gefühl sozusagen, wenn man den Hintergrund nicht kennt, dann kann man das ganz anders verstehen. Und wenn ich darf, würde ich kurz ausführen: Der Hintergrund dazu ist, dass in dieser Phase Thomas SCHMID, das war glaube ich kurz vor seiner Bestellung. …. Damals war er sich sicher, dass er es wird. … Ich verstehe vollkommen, wenn man das anders versteht, also man kann das auch anders verstehen und der Meinung sein, ich habe ihm damit volle, uneingeschränkte, Unterstützung zugesagt. …

Richter: Es ist insofern natürlich schon ein Thema, wenn er schreibt, ‘bitte mach mich nicht zu einem Vorstand ohne Mandate’. Dann könnte man auf die Idee kommen, dass Sie sehr wohl in diese Vorstandsbestellung involviert waren; nicht formal aber faktisch.

Beschuldigter: Ja, natürlich kann man auf die Idee kommen. Aber … das heißt, der hat ja bei mir nicht lobbyiert dafür, dass er Vorstand wird, das liest man ja klar heraus, der war sich ja sicher, dass er Vorstand wird. Und ich will ja gar nicht ausschließen sozusagen, es ist ja nicht verboten, sich für jemanden einzusetzen. Der Grund, warum ich im U-Ausschuss auch wahrheitsmäßig gesagt habe, ‘ich glaube nicht, dass ich mich für Thomas SCHMID eingesetzt habe’, – ich habe es auch nicht ausgeschlossen. Der Grund, warum ich gesagt habe, ‘ich glaube es nicht ist’, weil meiner Erinnerung nach war sich Thomas SCHMID immer total sicher, dass er es wird. Es gibt auch sozusagen nie irgendetwas, wo er mich irgendwie kontaktiert hat und ‘Bitte, bitte hilf mir, dass man es wird. Meiner Erinnerung habe ich auch nie mit einem Aufsichtsrat geredet darüber, dass er es wird, weil er ohnehin sich so sicher war, dass er es wird. Und aus der SMS ergibt sich ja ganz eindeutig: Er bittet ja nicht um Hilfe Vorstand zu werden, sondern er wollte das noch einmal größer ausbauen …“

SCHMID wollte seine Befugnisse ausbauen, und kam aus völlig unerfindlichen Gründen auf die Idee, der Beschuldigte sei für so ein Bedürfnis genau die richtige Adresse. Also: Auch die „einzige SMS“, die man ev. missverstehen könnte, wenn man die Hintergründe nicht kennt, auch die interpretiert man falsch, wenn man sie einfach zur Kenntnis nimmt. Das war nämlich so: Zu diesem Zeitpunkt brauchte Herr SCHMID die Unterstützung des Beschuldigten nicht mehr, um Vorstandsvorsitzender zu werden – er war sich „total sicher, dass er es wird!“ Warum? Nun, immerhin hatte er die Ausschreibung und das ihn bestellende Gremium in seinem Sinn gestalten dürfen, ohne dass jemand „dazwischen grätschte“, wie aus inzwischen legendären Chats ersichtlich. Und dann kam SCHMID – aus für den Beschuldigten offenbar nicht nachvollziehbaren Gründen – auf die Idee, ausgerechnet der Beschuldigte in dessen damaligen Funktion als Kanzler könnte ihn noch mächtiger „machen“.

Das Ende

Die Vernehmung findet ihr abruptes Ende, als vom Richter die Frage nach den Abmachungen mit der FPÖ im Rahmen der damaligen Regierungsverhandlungen gestellt wird, und der Staatsanwalt nachhaken möchte. Der Beschuldigte ist schlagartig der Meinung, dass das „nicht so gut zwischen uns funktioniert“. Eine bemerkenswerte Ansicht über eine Vernehmung als Beschuldigter – das Verhältnis zu Staatsanwalt und Richter müsse in seinem Sinn „gut funktionieren“, und wenn nicht, mag er nicht mehr:

„Richter: Im Bezug auf das Regierungspapier, da haben wir ja besprochen quasi dass es Thema war, dass eben kein Aufsichtsrat von der FPÖ in der ÖBAG, dafür kriegen die Infrastruktur, das heißt ‘Regierungspapier’ ist hier gleichzusetzen mit ,‘Regierungsverhandlungszeit’.

Beschuldigter: Es war damals die Verhandlungszeit, da ist darüber geredet worden, da ist vieles vereinbart worden, unter anderem eben die Struktur, die wir vorher besprochen haben und das in Abgrenzung zum Sideletter, wer auch immer das besprochen hat.

Oberstaatsanwalt: Zu diesem Regierungspapier würde mich noch interessieren …

Beschuldigter: Aber ich würde jetzt gerne wirklich einen Punkt machen. Das funktioniert nicht so gut zwischen uns.

Richter: Es ist Ihre Entscheidung.“



Der Strafakt im Wortlaut 

[1]1. Tenorierung der Verdachtslage:

Sebastian KURZ ist verdächtig, am 24. Juni 2020 in Wien als Auskunftsperson vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch ausgesagt zu haben, indem er anlässlich seiner Einvernahme im Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der Türkis-Blauen Bundesregierung (IBIZA-Untersuchungsausschuss)

  1. auf Frage, ob er bis zur Mitteilung von MMag. Thomas SCHMID, dass er sich für diesen ausgeschriebenen Posten (als Vorstand der ÖBAG) bewerben werde, nie mit ihm darüber gesprochen habe, dass er dies werden könnte, dies verneinte und angab, es sei allgemein bekannt gewesen, dass ihn das grundsätzlich interessiere und es sei immer wieder davon gesprochen worden, dass er ein potenziell qualifizierter Kandidat wäre;
  2. auf Frage, ob er im Vorfeld (in die Entscheidung) eingebunden gewesen sei, dies mit dem einschränkenden Zusatz – „eingebunden im Sinne von informiert“ – bejahte;
  3. auf Frage, ob er Wahrnehmungen zur Frage habe, wie der Aufsichtsrat besetzt wurde, und ob er in die Besetzung eingebunden war, ausführte, er wisse, dass es im Finanzministerium und im zuständigen Nominierungskomitee Gespräche und Überlegungen gegeben habe – er habe die Entscheidung nicht getroffen und er habe die Aufsichtsräte nicht ausgewählt, sondern wenn dann der Finanzminister bzw. das Nominierungskomitee;
  4. auf Fragen zu einer Vereinbarung zwischen MMag. Thomas SCHMID und Mag. Arnold SCHIEFER meinte, das könne alles sein, er habe keine Ahnung, was die vereinbart hätten, ob das eine Personalagenda oder Budgetfragen betroffen habe.

Es besteht daher betreffend Sebastian KURZ der Verdacht des Vergehens der falschen

Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 3 StGB.“

[2] „Zu meinem Arbeitsalltag möchte ich ausführen: Ich schreibe beziehungsweise bekomme jeden Tag hunderte Nachrichten. Ich habe im Normalfall – wenn ich nicht da bei Ihnen sein darf – zumindest zehn Termine pro Tag. Ich treffe jeden Tag Dutzende Menschen und ich bin in einer Situation, wenn ich bei mir die Türe nur zehn Zentimeter aufmache, dass vor meiner Bürotüre mehrere Mitarbeiter im Regelfall warten, die sagen, ‘das muss ich Dir kurz sagen, den Zettel brauchst Du da jetzt mit, der will einen Rückruf, der will eine Rückmeldung, der hat mir gesagt, ich soll Dir das ausrichten.’ Ich habe sozusagen einen solchen Overflow an Information, dass ich einfach um Verständnis bitte, dass auch nach langem Auseinandersetzen damit, ich Ihnen glauben kann, dass das vielleicht so stattgefunden hat, wie Sie dies glauben, aber ich Ihnen das nicht bestätigen kann. An andere Dinge erinnere ich mich mittlerweile ganz gut, nachdem ich das alles gelesen habe, aber dazu können wir ohnehin nachher kommen.“

[3] Dieser Schmäh ist ein wiederholter Topos seiner Verteidigung. Der Staatsanwalt stellt etwa eine Frage:

„Oberstaatsanwalt: Bezogen darauf quasi ‘Bitte noch abwarten, ich möchte noch einmal sprechen’? Beziehen Sie sich damit darauf?

Beschuldigter: Nicht ‘bitte Abwarten’, nein. Sie drehen mir schon wieder jedes Wort im Mund um, das ist ja unglaublich.

Richter: Ich habe jetzt kein Wortumdrehen wahrgenommen.“

Der Beschuldigte ist übrigens selbst ein Wort-Umdreher vor dem Herrn; mit Vorliebe dreht er sein eigenes Wort um. Kurz wollte nachträglich seine Aussagen im U-Ausschuss ändern; die Tonaufnahme war dagegen. „Brisante Einwände gegen sein Ibiza-U-Ausschuss-Protokoll erhob Kanzler Kurz. An 15 Stellen wollte der ÖVP-Chef Änderungen, aber nach Überprüfung der Tonaufnahme wurden alle abgelehnt. An manchen Punkten versuchte Kurz sogar, ganze Wörter zu streichen oder zu ändern. Wien, 13. Oktober 2020“ 

[4] Das Wort „nicht“ fehlt an dieser Stelle im pdf-Protokoll der Vernehmung, steht aber im Faksimile des Chatverlaufs.


Dieser Beitrag wurde als Gastartikel eingereicht. Auch Dir brennt etwas unter den Nägeln und Du willst, dass es die Öffentlichkeit erfährt? Worauf wartest Du noch? Jetzt Gastartikel einreichen!

Titelbild: UNIS Vienna/Lilia Jiménez-Ertl auf Flickr / CC BY-NC-ND 2.0

DANKE, DASS DU DIESEN ARTIKEL BIS ZUM ENDE GELESEN HAST!

Unsere Zeitung ist ein demokratisches Projekt, unabhängig von Parteien, Konzernen oder Milliardären. Bisher machen wir unsere Arbeit zum größten Teil ehrenamtlich. Wir würden gerne allen unseren Redakteur_innen ein Honorar zahlen, sind dazu aber leider finanziell noch nicht in der Lage. Wenn du möchtest, dass sich das ändert und dir auch sonst gefällt, was wir machen, kannst du uns auf der Plattform Steady mit 3, 6 oder 9 Euro im Monat unterstützen. Jeder kleine Betrag kann Großes bewirken! Alle Infos dazu findest du, wenn du unten auf den Button klickst.

Artikel teilen/drucken:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.