25 Jahre UN-Resolution 1325
Ein Meilenstein der Frauenrechte feiert sein Jubiläum – doch die Bilanz ist ernüchternd. Die UN-Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit wird kaum umgesetzt. Von Gaza bis Syrien zeigt sich: Schutz und Partizipation bleiben Versprechen auf dem Papier. Was muss sich ändern?
Von Lise Abid (Zeitschrift INTERNATIONAL, Heft V/2025)
Am 31. Oktober 2000 wurde die Resolution 1325 des UNO-Sicherheitsrats einstimmig verabschiedet. Sie ist das erste völkerrechtlich verbindliche Dokument, das im Zusammenhang mit Frieden und Sicherheit speziell auf Frauen fokussiert – aufgrund der Erkenntnis, dass Frauen und Mädchen in Konflikten von Gewalt, Vertreibung und Hunger besonders betroffen sind.
Sie sind jedoch nicht nur Opfer, sondern auch Handelnde und tragen oft ein hohes Maß an Risiko und Verantwortung. Im Wiederaufbau und in der sozialen Rehabilitation ihrer Gemeinschaften spielen sie eine tragende Rolle und müssen dabei gehört und unterstützt werden. Die Resolution betont dies in ihrem Forderungskatalog, jedoch waren 2023 weniger als 10 Prozent der Verhandlungsleiter in friedensbildenden Prozessen Frauen. Bisherige Erfahrungen weisen Probleme bei der Umsetzung und Durchsetzung auf. Ein Beispiel sind die Verhandlungen zwischen den Taliban und den USA vor deren Abzug aus Afghanistan, in denen es Frauen – wenn überhaupt – nur indirekt möglich war, ihre Anliegen auf den Verhandlungstisch zu bringen. Das Ergebnis spricht eine deutliche Sprache.
In Ländern mit vergleichsweise hoher politischer und wirtschaftlicher Stabilität haben sich seit 2000 die Daten zu weiblicher Partizipation in vielen Bereichen verbessert – obwohl zufriedenstellende Gleichheitsparameter längst nicht erreicht sind. Im Kontrast dazu hat sich in vielen Teilen der Welt die Situation durch neu aufgeflammte Kriege und bewaffnete Konflikte verschlechtert.
Nicht überall ist die Lage so dramatisch wie in Gaza, wo durch Hunger und die Zerstörung von Wohnraum, ziviler und medizinischer Infrastruktur und sogar von Zeltlagern gerade Frauen und Kinder betroffen sind: Ihr Anteil liege laut dem UNO-Menschenrechtsbüro bei rund 70 Prozent der mehr als 67.000 Toten.
Global gesehen hatte sich 2023 die Zahl weiblicher Opfer bewaffneter Konflikte gegenüber 2022 verdoppelt; das bedeutet, dass ihr Anteil bei rund 40 Prozent der zivilen Opfer liegt.
Sexualisierte Gewalt ist als Kriegsverbrechen zu verfolgen und zu ahnden – eine Dringlichkeit, die sich nicht zuletzt aus den Massenvergewaltigungen während der Balkankriege der 1990er-Jahre ergab, mit einem Faktor, der zur Resolution 1325 führte. Ähnliche Verbrechen sind jedoch weiterhin in bewaffneten Konflikten zu beobachten, wobei sich die Täterschaft weitgehend der Verantwortung entziehen kann.
Stimmen aus der Praxis
Um diese Entwicklungen zu reflektieren, hat das Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) eine Reihe von Veranstaltungen zu Frauen und feministischen Politiken organisiert oder in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen abgehalten. Dabei referierte unter anderem die Juristin Dima Hussain, die am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz tätig ist. Sie forscht zu parallelen Rechtssystemen und deren Verhältnis zur staatlichen Justiz in Syrien, sowohl zu Stammesgesetzen, etwa in Idlib, als auch zu Aspekten der islamischen Scharia. Im INTERNATIONAL-Interview spricht sie über Gender-Fragen in Verbindung mit verschiedenen Bevölkerungsgruppen in der Region:
„In Kriegen verlieren Frauen Rechte, die sie bereits erkämpft hatten, und Bemühungen zu ihrer rechtlichen Besserstellung kommen zum Stillstand. Das schränkt ihre Möglichkeiten der Partizipation nicht nur in Politik und im öffentlichen Leben ein, sie haben auch kaum die Chance, ihre Stimme in Friedensverhandlungen hörbar zu machen. Die Normen der patriarchalen Gesellschaft, in der sie leben, hindern sie daran; Einschüchterung durch Gewalt im öffentlichen Raum, aber auch im privaten Bereich, kann bewirken, dass es für sie zu riskant wäre, eine gesellschaftliche Rolle anzustreben“, so Hussain.
Queere Perspektiven ignoriert
Die Menschenrechtsanwältin Waruguru Gaitho ist Doktorandin der Rechtswissenschaften an der University of Cambridge. Sie stellt fest, dass sich in den 25 Jahren seit der Resolution einiges verschlechtert habe. In Kenia und Südafrika forscht Gaitho zu einem Thema, das nicht nur bei Gewaltakten im Krieg, sondern auch in sozial-kulturellen Krisen und Wandlungsprozessen relevant ist: die Gewalt gegen queere Personen.
Bemühungen zum Schutz von Frauen würden sich auf ein binäres Geschlechterbild konzentrieren, und „wir haben keine Vorstellungen von der spezifischen Gewalt, mit der nicht-binäre Personen in Konflikten konfrontiert sind“, erklärte Gaitho. Queere Personen oder nichtbinäre Frauen würden meist in maskulinisierter Form dargestellt und entsprechend behandelt: „Frauen sehen wir als schwache Mitglieder patriarchaler Gesellschaften, in denen es rigide Geschlechternormen gibt, aber gegen sehr spezifische Gewalttaten an Menschen, die sich keinem bestimmten Geschlecht zugehörig fühlen, haben wir keine probaten Mittel.
Sexualisierte Gewalt ist geschlechterübergreifend, und auch Männer werden Opfer.
25 Jahre nach der UN-Resolution müssen wir ernsthaft über die Wirksamkeit einer übernationalen Kriminaljustiz nachdenken, denn das internationale Menschenrechtssystem hat weitgehend versagt, wenn es darum geht, Täter zur Verantwortung zu ziehen“, so Gaitho.
Hussain legte den Fokus auf Rechtspluralismus und Gender bei indigenen Bevölkerungsgruppen. Sie fordert, bewährte Methoden der Selbstverwaltung stärker zu berücksichtigen: „Ich weiß nicht, wie weit sich die Erfahrungen kurdischer Frauen auf andere Bevölkerungen in der Region übertragen lassen.“ Unter den neuen Bedingungen in Syrien sieht es so aus, als würde die familiäre Rolle der Frauen eher gestärkt werden. Zwar wurde ein Büro für Frauenangelegenheiten eingerichtet, und einige Frauen wurden in bedeutende Positionen berufen, etwa in Wissenschaft und Bildung. Auch die Zentralbank wird von einer Frau geleitet, und die Ministerin für Arbeit und Soziales gehört einer christlichen Minderheit an. „Doch ich denke, das sind weibliche Vorzeigeposten, und das berührt nicht die Art, wie Frauen in der Gesellschaft gesehen werden“, so Hussain. Frauen sind aus Regierung und Justiz weitgehend ausgeschlossen, und Pläne, sie in den politischen Prozess zu integrieren, erscheinen mangelhaft und oberflächlich, erklärte sie. „Es wäre besser, die Erfahrungen der Kurden in ein System der Zusammenarbeit mit anderen Bevölkerungsgruppen zu überführen, um in Zukunft für ein besseres Syrien arbeiten zu können“, so Hussain.
Österreichs Verantwortung
Die Politikwissenschaftlerin Miriam Mona Mukalazi befasst sich in ihrer Arbeit am VIDC mit Afrikapolitik sowie mit globalen wirtschafts- und klimarelevanten Aspekten der feministischen Praxis. Sie sieht das 25-jährige Bestehen der Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit als einen Erfolg, doch angesichts rasant steigender Rüstungsausgaben sei deren Nachhaltigkeit gefährdet. Statt Kürzungen bei Konfliktprävention und Entwicklungszusammenarbeit brauche es eine Politik, die einen Schwerpunkt auf die Verknüpfung von wirtschaftlicher Ausbeutung, ungleichem Zugang zu natürlichen Ressourcen und stetigen humanitären Krisen legt. Bleibt dies aus, würden immer wieder neue Konfliktherde entstehen und alte aufflammen. Österreich ist UN-1325-Akteur und Teil der Team Europe Initiative, einem Zusammenschluss europäischer Entwicklungsakteure: Hier wären Handlungsspielraum und -bedarf für friedensbildende Diplomatie sowie für eine finanzielle und politische Stärkung der 1325-Programme.
Lise Abid ist Orientalistin und Journalistin. Bis 2020 war sie Lehrbeauftragte an der Universität Wien.
Titelbild: Unsere Zeitung/erstellt mit genspark.ai

