Die „Mutter aller Deals“? – Das EU-Indien-Abkommen
Aktuell jagt ein EU-Handelsabkommen das nächste. Sie werden als wirtschaftliche und geopolitische Notwendigkeit verkauft. So auch das EU-Indien-Abkommen, das nun eiligst in Kraft treten soll. Dieser Beitrag analysiert die wichtigsten Inhalte des Abkommens und seine Auswirkungen auf die Beschäftigten in Europa.
Julia Eder, Wien (Zeitschrift INTERNATIONAL, Heft III/2026)
Am 27. Jänner 2026 verkündeten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der indische Premierminister Narendra Modi die Einigung auf die „Mutter aller Deals“. (1) Das EU-Indien-Freihandelsabkommen soll in ungefähr einem Jahr in Kraft treten, wenn alles nach Plan läuft.
Ende der unendlichen Geschichte?
Bereits im Jahr 2007 starteten die Verhandlungen zum EU-Indien-Freihandelsabkommen. Diese wurden 2013 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen abgebrochen und erst 2022 wieder aufgenommen. Entscheidend war hier das von Großbritannien mit Indien im Jahr 2022 unterzeichnete Freihandelsabkommen sowie die neue, geopolitisch äußerst angespannte Lage.
Das EU-Indien-Abkommen erfüllt zwei Hauptzwecke: Indien politisch an die EU zu binden und für EU-Unternehmen den Marktzugang zu verbessern.
Im Jänner 2026 wurden die Verhandlungen für das Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen. Nun muss es noch von unterschiedlichen EU-Institutionen angenommen werden.
Wachstum durch den indischen Markt
Indien ist mit 1,45 Mrd. Bürger:innen mittlerweile das einwohnerreichste Land der Welt und verfügt über einen beachtlichen Absatzmarkt. Die EU mit ihren 450 Millionen Einwohner:innen ist – wegen der höheren durchschnittlichen Kaufkraft – auch ein äußerst wichtiger globaler Markt. Bisher waren die Handelsbeziehungen zwischen Indien und der EU nur schwach ausgeprägt. Im Jahr 2025 kamen 2,8 % der EU-Importe aus Indien, während nur 1,8 % der EU-Exporte auf den indischen Markt gingen. Die Handelsbilanz mit Indien ist für die EU seit 2019 negativ. (2)
Zwar lautet die Prognose, dass sich die EU-Exporte nach Indien bis 2032 verdoppeln werden, angesichts der niedrigen Ausgangsbasis wird dadurch aber wohl kaum die europäische Industriekrise beendet. (3)
Für Österreich schätzt man, dass durch gesteigerte Exporte 650 Mio. Euro an Wertschöpfung und 5.000 neue Arbeitsplätze entstehen können. (4) Solche Berechnungen basieren auf Modellen, die die positiven Effekte fokussieren und weder makroökonomische Anpassungskosten noch soziale Kosten einbeziehen. (5) Sie sind also zu optimistisch angelegt.
Geplante Zollsenkungen
Nach Angaben der Europäischen Kommission soll das EU-Indien-Abkommen Zölle auf 96,6 % der EU-Warenexporte senken oder gänzlich abschaffen. Aktuell erhebt Indien unter anderem hohe Zölle auf alkoholische Getränke, Milchprodukte sowie Autos und Autoteile aus der EU. Diese sollen gesenkt werden, bei Autos und Wein sollen die Zollsenkungen allerdings nur hochpreisige Produkte betreffen. (6) Weitgehend wegfallen oder ganz verschwinden sollen auch Zölle von bis zu 44 % auf Maschinen, 22 % auf Chemikalien, 11 % auf Medikamente und 27,5 % auf medizinische Geräte. (7)
Um Proteste der europäischen Landwirte wie beim EU-Mercosur-Abkommen zu vermeiden, wurden für die EU-Bauern wichtige Produkte vom Abkommen ausgenommen, zum Beispiel Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis, Milchpulver und Honig. Andere Agrargüter wie zum Beispiel Schaf- und Ziegenfleisch, Weintrauben, Gurken und Rum aus Melasse aus Indien bekommen begrenzte Importkontingente. (8) Die EU-Landwirtschaft soll keinen Schaden davontragen, indem die indischen Einfuhren die strengen EU-Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften einhalten müssen und ein bilateraler Schutzmechanismus abgerufen werden kann, wenn sich doch negative Effekte aufgrund einer Importflut abzeichnen sollten. (9) Zugleich sollen Zölle auf Brot und Süßwaren wegfallen (10), und jene auf alkoholische Getränke reduziert werden.
Aufgrund der viel niedrigeren Kaufkraft der indischen Bevölkerung stellt sich aber die Frage, ob die Zollsenkungen ausreichen, um den Konsum europäischer Güter stark zu steigern.
Arbeits- und Umweltstandards in Gefahr
Im Abkommen ist ein Nachhaltigkeitskapitel enthalten, das auf die Sicherung sozialer und Umweltstandards abzielt. (11) Bei Verstößen in diesen Bereichen gibt es aber keine Sanktionsmöglichkeit und es ist auch kein Mediationsverfahren vorgesehen. Das Nachhaltigkeitskapitel ist dadurch zahnlos. Im Gegensatz zu früheren Fassungen des Abkommens ist ein Verweis auf die fünf Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nun immerhin enthalten. Außerdem steht festgeschrieben, dass alle Vertragsparteien sich anstrengen sollen, die grundlegendsten ILO-Kernarbeitsnormen zu ratifizieren. Indien hat bis heute weder die Kernarbeitsnormen zu Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen (Nr. 87 und 98) noch jene aus dem Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (Nr. 155 und 187) ratifiziert. (12) Aus gewerkschaftlicher Sicht ist dies höchst problematisch. Gerade wenn der Abbau von Handelsbarrieren ohne Absicherung von Standards kommt, entsteht schnell ein Wettbewerbsdruck nach unten.
Abschließende Bewertung
Positiv ist, dass das aktuelle Abkommen weder die öffentliche Beschaffung umfasst noch einen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) enthält. Allerdings sind Indien und die EU bei denselben Gütern exportstark: Maschinen, Fahrzeuge sowie chemische und pharmazeutische Produkte. (13) Im Dienstleistungsbereich sind in beiden Fällen unternehmensbezogene Dienstleistungen und Telekommunikations-, Computer- und Informationsdienste sehr wichtig. Die Exporte ergänzen sich also nicht, häufig konkurrieren sie. Ein Freihandelsabkommen mit diesem Zuschnitt wird deshalb den Wettbewerb auf beiden Seiten stark anheizen. Dabei können auch europäische Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, unter Druck geraten.
Transnationale Unternehmen können die globale Arbeitsteilung durch Freihandelsabkommen besser ausnützen.
Auch aktuell lagern schon viele europäische Unternehmen Fertigungsschritte oder Dienstleistungen wie Buchhaltung oder IT nach Indien aus, um Geld zu sparen. Das wird mit dem Abkommen noch einfacher. Gleichzeitig können Verstöße gegen die ohnehin niedrigeren Arbeitsstandards – zum Leid der Beschäftigten in der EU und in Indien – nicht sanktioniert werden. Die Gewerkschaften konnten ihre Forderung nicht durchsetzen. (14) Während in manchen Bereichen neue Arbeitsplätze entstehen werden (15), können diese an anderer Stelle durch die Optimierung von Lieferketten und Wettbewerbsdruck wegfallen. Zudem muss sich ein wachsender Absatz nicht zwingend in mehr Arbeitsplätzen niederschlagen. Es kann auch der Arbeitsdruck auf die Beschäftigten verstärkt werden, damit die Unternehmen höhere Gewinne erzielen. Bei der aktuellen Fassung des Abkommens ist also äußerst fraglich, ob die Beschäftigten in Europa tatsächlich davon profitieren werden.
Julia Eder ist internationale Sekretärin der Gewerkschaft PRO-GE. Zuletzt erschien „How industrial policy has (not) shaped the Austrian manufacturing landscape“ (ICAE Working Paper, 2026).
Titelbild: INTERNATIONAL / KI-generiert

