AktuellDeutschlandEuropaHumor & ExtraÖsterreich

Parteien streiten um Änderungen bei Unterhalts-Zahlungen – TopEasy (4.10.)

Nachrichten leicht verständlich vom 4.10.2017 – In Kooperation mit der Austria Presse Agentur

Parteien streiten um Änderungen bei Unterhalts-Zahlungen

Wenn eine Frau und ein Mann ein gemeinsames Kind haben und nicht mehr zusammenleben, bleibt das Kind meistens bei der Mutter. Der Vater muss die Frau und das Kind dann mit Geld unterstützen. Das nennt man Unterhalts-Zahlung. Wenn der Vater nicht zahlen kann, soll der Staat Österreich diese Frauen unterstützen. Das hat der Politiker Peter Pilz vorgeschlagen. Die anderen Parteien waren auch dafür. Jetzt kann es aber sein, dass dieses Gesetz doch nicht vor der Wahl beschlossen wird. Dafür müssten sich die Parteien nämlich beeilen. Jetzt haben aber viele Parteien verschiedene Ideen, wie der Staat Frauen und Kinder unterstützen soll.

***

Finanzminister Schelling warnt vor Wahlzuckerln

Damit ihre Parteien bei der Nationalrats-Wahl viele Stimmen bekommen, versprechen viele Politiker neue Gesetze. Diese Gesetze sollen der Bevölkerung helfen und ihnen mehr Geld übrig lassen. Diese gut klingenden Versprechen nennt man auch Wahlzuckerl. Der Finanzminister Hans Jörg Schelling von der Partei ÖVP warnt vor diesen Wahlzuckerln. Sie können nämlich über viele Jahre sehr hohe Kosten verursachen. Auch bei der Wahl im Jahr 2008 ist das so gewesen, sagt Schelling.

Roland Düringer schüttete Mist vor das Parlament

Der bekannte Kabarettist Roland Düringer tritt auch bei der Nationalrats-Wahl im Oktober an. Damit seine Partei mit dem Name Liste GILT gewählt wird, hat er sich eine ungewöhnliche Aktion einfallen lassen. Düringer schüttete eine Ladung Mist vor das Parlament. Damit will er sagen: „Wenn schon Schmutzkübel-Kampagne, dann aber richtig“. Schmutzkübel-Kampagne nennt man es, wenn man schlecht über eine andere Partei redet. In den letzten Tagen war das ein großes Thema in den Zeitungen.

Zu Halloween darf man sich weiterhin verkleiden

Seit 1. Oktober gibt es in Österreich das Verhüllungs-Verbot. Seitdem ist es verboten, das Gesicht zu verstecken. Viele nennen das Gesetz „Burka-Verbot“, weil es auch muslimische Frauen betrifft. Es verbietet Menschen aber auch, sich wie ein Clown zu schminken oder Masken aufzusetzen. Das darf man nur, wenn es gesundheitliche Gründe oder einen bestimmten Anlass wie etwa den Fasching gibt. Jetzt haben viele Menschen Angst, dass sie sich zu Halloween nicht verkleiden dürfen. Halloween wird in Österreich nämlich nicht so sehr gefeiert wie der Fasching. Das Innenministerium sagt aber, dass man sich trotzdem verkleiden darf.

Erklärung: Halloween

Halloween wird in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November gefeiert. Dabei verkleiden sich Kinder und Jugendliche als Grusel-Gestalten und ziehen von Haus zu Haus, um Süßigkeiten zu bekommen. Dieser Brauch wurde vor allem in den USA bekannt. Halloween stammt aber ursprünglich aus dem Land Irland.

Erklärung: Burka

Die Burka ist ein Umhang, der den ganzen Körper und das Gesicht verhüllt. Streng gläubige muslimische Frauen aus Ländern wie Afghanistan oder Pakistan tragen einen solchen Umhang. Weil der Umhang alles verhüllt, kann man das Gesicht nicht erkennen.

***

Das Oktoberfest in München ist zu Ende gegangen

Am Dienstag ist das Oktoberfest in der Stadt München im Land Deutschland zu Ende gegangen. Das Oktoberfest ist das größte Volksfest der Welt. Man nennt es auch „Wiesn“. Mehr als 6 Millionen Menschen haben das Fest in den letzten zwei Wochen besucht. Das waren sogar mehr als im letzten Jahr. Mehrere Hundert Tanklaster voll Bier wurden auf der „Wiesn“ getrunken. Außerdem wurden insgesamt 127 Ochsen und 59 Kälber gegessen.

***

Informationen zum Projekt „TopEasy“-Nachrichtenüberblick in leicht lesbarer Sprache

Titelbild: Mutter und Kind (Foto: pixabay.com; public domain)

Artikel teilen/drucken:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.