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Amazon blockiert deutschen Kuba-Korrespondenten

US-Blockade schränkt auch EU-Bürger in ihren Rechten und Möglichkeiten ein

Von Volker Hermsdorf, Havanna

Die US-Blockade gegen Kuba nimmt zuweilen absurde Formen an. Wie umfassend Washingtons Versuch ist, das sozialistische Bollwerk vor der eigenen Haustür zu isolieren, erfuhr der Kuba-Korrespondent der deutschen Tageszeitung junge Welt, Volker Hermsdorf, am vergangenen Wochenende in Havanna am eigenen Leib. Sein Bemühen, von dort aus beim US-amerikanischer Online-Versandhändler Amazon zwei Bücher zu bestellen, wurde von dem in der Europäischen Gemeinschaft registrierten Anbieter zurückgewiesen.

Als einzigen Grund dafür, die Order nicht auszuführen, nannte Amazon den derzeitigen Aufenthaltsort des Bestellers, dessen Kundenkonto in der Bundesrepublik Deutschland geführt wird und der die gewünschten Bücher an seine Heimatanschrift nach Hamburg geliefert haben wollte. Lediglich die Bestellung wurde vom eigenen Laptop aus per Internet in Havanna aufgegeben. Obwohl Auslieferung, Anlieferung und Zahlung – wie üblich – in Deutschland erfolgen sollten, teilte das Unternehmen dem Kunden am letzten Samstag (5. Mai) mit: “Aufgrund von Exportkontrollen und Gesetzen und Verordnungen bezüglich Wirtschaftssanktionen können wir Transaktionen von Ihrem aktuellen Standort nicht verarbeiten.”

Die völkerrechtswidrige US-Blockade gegen Kuba richtet sich damit also nicht nur gegen die Insel, Unternehmen oder Staaten, die mit Partnern in Kuba Handel treiben wollen, sondern auch gegen jeden Bürger, der sich zu Besuch dort aufhält. Washington verbietet mittlerweile nicht nur der eigenen Bevölkerung nach Kuba zu reisen, sondern schränkt auch EU-Bürger, die dies tun, in ihren Rechten und Möglichkeiten ein. Obwohl dies internationales, europäisches und deutsches Recht verletzt, werden Bürger der Bundesrepublik Deutschland von ihrer Regierung nicht vor den Rechtsbrechern geschützt.

Dr. Norman Paech, Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg

Wie die deutsche Postbank, die Ende März eine Überweisung des Verlags 8. Mai an dessen kubanischen Kooperationspartner Granma Internacional verweigerte, verstößt auch Amazon gegen europäisches Recht. Unter Berufung auf die US-Blockade setzt der Versandhändler sich über die bereits am 22. November 1996 erlassene Verordnung Nr. 2271/96 des Europäischen Rates hinweg. Darin wird festgestellt, dass die Regelungen der US-Blockade gegen Kuba “völkerrechtswidrig” und in der EU “illegal” sind. “Diese Verordnung ist für jedes EU-Mitgliedsland verbindlich”, erläutert der emeritierte Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg, Dr. Norman Paech. Unter anderem sei es in der EU ansässigen Unternehmen verboten, “Forderungen von US-Stellen nachzukommen, die auf den illegalen Blockadegesetzen beruhen”. Für den Fall der Zuwiderhandlung sind EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Sanktionen zu verhängen, die “wirksam, verhältnismäßig und abschreckend” sein müssen, erklärt der international angesehene Völkerrechtler.

Europäische Unternehmen, die das US-Gesetz zur Kuba-Blockade über europäisches Recht stellen, haben in Deutschland allerdings kaum “wirksamen” oder “abschreckenden” Sanktionen zu befürchten. Zwar gab die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Februar 2015 zu, dass die US-Blockade “durch ihre extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht verletzt”, bewertete Verstöße gegen die EU-Verordnung zugleich jedoch – wie falsches Parken – lediglich als “Ordnungswidrigkeit”.

Norman Paech hat für die devote Haltung der Bundesregierung kein Verständnis. “Es gibt verschiedene Formen der Unterwerfung. Wer jedoch eigenes Recht der EU missachtet um völkerrechtswidrigen Sanktionen der USA den Weg zu ebnen, macht sich selbst zum Vasallen und verliert jeden politischen Respekt”, kommentiert der Völkerrechtler.

Titelbild: radiohc.cu

 

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