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Corona-Sperrklausel für Kleinparteien?

Wien befindet sich im Vorwahlkampf. Es sind aber nicht SPÖ, Grüne, FPÖ, NEOS und ÖVP, die jetzt schon auf der Straße stehen, sondern die Bierpartei, die Piraten, das Team HC Strache, EINS, LINKS, SÖZ, VOLT sowie Der Wandel und MeinWien, die bis 14. August Unterstützungserklärungen für ihren Wahlantritt sammeln. Trotz Corona-Pandemie darf die Unterschrift nicht online erfolgen, sondern verlangt den persönlichen Kontakt.

Von Tamara Ehs

Tamara Ehs: Neue Kolumnistin für „Unsere Zeitung – DIE DEMOKRATISCHE.“ (Foto: privat)

Wer nicht schon aufgrund des Ergebnisses der letzten Wien-Wahl (2015) im Gemeinderat vertreten ist oder alternativ fünf Nationalratsabgeordnete bei der Hand hat, die den Antritt zu den Wahlen am 11. Oktober ermöglichen, muss die Wahlberechtigten dazu bewegen, Unterstützungserklärungen abzugeben. Im Sinne einer Vorwahl darf jede*r Wähler*in einer Partei auf Gemeinde- und Bezirksebene auf den Stimmzettel verhelfen. Das gilt für das Team HC Strache, das ja nicht aufgrund eigener Wahl sondern wegen FPÖ-Übertritten bereits über Mandatare verfügt, genauso wie für die anderen wahlwerbenden Kleinparteien. Die schon vom Wahlzettel der letzten Nationalratswahlen bekannten Parteien Der Wandel und die BPÖ (Bierpartei) werben ebenso um Unterstützungserklärungen wie die Piratenpartei und die Parteien EINS, LINKS, SÖZ, VOLT und MeinWien. Sie benötigen für ihre Kandidatur bei der Bezirksvertretungswahl 50 Unterschriften pro Bezirk und für die Gemeinderatswahl 100 Unterschriften in jedem der 18 Wahlkreise. Will eine Partei wienweit antreten, sind demnach 2.950 Unterstützungserklärungen einzuholen.

In Anbetracht der Tatsache, dass wir eine Pandemie durchleben und physischer Abstand geboten ist, mutet es allerdings seltsam an, dass man die Wahlbewerbenden auf die Straße und die Wähler*innen zwingend aufs Bezirksamt schickt statt Demokratie im Homeoffice zu ermöglichen. Obwohl zahlreiche Amtswege mittlerweile digital erledigt und etwa auch Volksbegehren durch die Einführung des Zentralen Wählerregisters seit 2018 mittels Bürgerkarte oder Handysignatur digital unterstützt werden können, ist bei Wahlantritten noch immer der persönliche Kontakt vonnöten. Wahlwerbende Kleinparteien müssen Wochen vor dem eigentlichen Wahlkampf auf der Straße stehen, mögliche Sympathisant*innen ansprechen und – so sie keine*n Notar*in dabei haben – sie bitten, aufs Magistrat zu gehen, um eine Unterstützungserklärung beglaubigt zu unterzeichnen und dieses Formular dann an die Partei zu senden. Diese Vorgehensweise ist nicht nur schon in Normalzeiten unverhältnismäßig aufwendig, sondern in Zeiten einer Pandemie aufgrund der körperlichen Nähe auch unnötig riskant. Es steht zu befürchten, dass Bürger*innen, die grundsätzlich für eine Unterschrift zu gewinnen wären, diesmal den Straßenkontakt scheuen und nicht unbedingt notwendige Amtswege vermeiden. Ihre Stimmen fehlen schließlich.

Bereits 2016 hatten die NEOS im Nationalrat einen Antrag auf Gesetzesänderung eingebracht, um eine digitale Möglichkeit für Unterstützungserklärung zu schaffen. Dieser war von den Grünen und der FPÖ befürwortet worden, hatte jedoch keine Mehrheit gefunden. Anlässlich der Neuwahlen im Herbst 2019 sprachen sich dann gar alle im Nationalrat vertretenen Parteien für eine Novellierung aus; dennoch wurde sie nicht in Angriff genommen. Dann kam Corona und mit Blick auf die Wien-Wahl stellten abermals NEOS am 29. April 2020 einen Resolutionsantrag im Wiener Gemeinderat. Abgeordnete von NEOS, ÖVP und DAÖ (jetzt: Team HC Strache) stimmten dem Antrag zu, SPÖ, Grüne und FPÖ dagegen.

Aus demokratiewissenschaftlicher Sicht ist dadurch insbesondere das passive Wahlrecht – also das Recht, gewählt zu werden – eingeschränkt. Nicht schon im Landes- oder Bezirksparlament vertretene Parteien sind gleichsam von einer „Corona-Sperrklausel“ (so Alexander Trennheuser von Mehr Demokratie) betroffen, und die Ausnahmesituation einiger Monate könnte für die gesamte nachfolgende Legislaturperiode Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gemeinderats beziehungsweise der Bezirksvertretungen haben. Wäre es schon in Normalzeiten geboten, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um den Zugang zur politischen Beteiligung zu erleichtern, so verlangt die Ausnahmesituation erst recht mehr Bemühen um die Demokratie. Wahlen, Referenden, Volksbegehren, die Sammlung von Unterstützungserklärungen etc. müssen so organisiert werden, dass sie auch unter erschwerten Bedingungen funktionieren.

Tamara Ehs ist Wissensarbeiterin für Demokratie und politische Bildung, derzeit in Forschungskooperation mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Außerdem berät sie Städte und Gemeinden in Fragen partizipativer Demokratie. Sie ist Trägerin des Wissenschaftspreises des österreichischen Parlaments. Soeben ist ihr neuestes Buch „Krisendemokratie“ (Wien: Mandelbaum Verlag 2020) erschienen, das aus der Coronakrise sieben Lektionen für die österreichische Demokratie zieht.


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Titelbild: LINKS beim Sammeln von Unterstützungserklärungen (Quelle: facebook)

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Ein Gedanke zu „Corona-Sperrklausel für Kleinparteien?

  • Günter Ofner

    Auch das passive Wahlrecht ist ein Menschenrecht. Die Zulassungshürden für kleine Parteien in Form von Unterstützungserklärungen sind daher undemokratisch und dienen nur dazu den Etablierten Konkurrenz vom Halse zu halten.
    Demokratie geht anders!

    Deshalb bitte geht alle unterschreiben – ganz egal für welche Kleinpartei. Denn Demokratie heißt Vielfalt und Auswahl. Wählen kann man dann ohnehin was man will.

    Antwort

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