AktuellGeschichteStandpunkte

Hexenverfolgung 4.0

100 Worte zum Sonntag von Michael Wögerer

In dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) gilt als eines der wesentlichen Grundprinzipien eines Rechtstaates und findet sich auch in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Doch in der heutigen durchmedialisierten Gesellschaft wird schnell aus einem Verdächtigen ein Täter. Die Schuldvermutung grassiert insbesondere in „sozialen Netzwerken“. Die Hexenverfolgungen in der frühen Neuzeit (Cautio Criminalis) finden im digitalen Zeitalter ihre Fortsetzung.

Titelbild: Flugblatt mit der Darstellung einer Hexenverbrennung in Derenburg, 1555 (wikimedia, pubic domain)

Artikel teilen/drucken:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.