Ausländische Agenten – oft kopiert, oft verwünscht
Mit dem „Registrierungsgesetz für Auslandsvertreter“ zwingen die USA Personen, Organisationen und Firmen dazu, offenzulegen, wenn sie aus dem Ausland finanziert werden. Obwohl es von der EU und Kanada als Vorlage übernommen wurde, wird es von westlichen Staaten zugleich kritisiert.
Von Erich Kowald (Zeitschrift INTERNATIONAL, Heft V/2025)
In den 1930er-Jahren haben die USA den Foreign Agents Registration Act (FARA) erlassen. Alle Personen, die in den USA politisch oder wirtschaftlich für ausländische Rechtsformen tätig sind, müssen sich registrieren lassen. Sie müssen ihre Tätigkeit anmelden und dokumentieren. Das Gesetz sollte die ausländische Beeinflussung von öffentlicher Meinung, Politik und Gesetzgebung transparent machen. Offiziell werden Agenten als Personen oder Institutionen definiert, „die auf Ersuchen oder unter der Leitung, Kontrolle oder Anweisung eines ausländischen Auftraggebers handeln.“ „Ausländische Agenten“ müssen die Vereinbarungen mit dem ausländischen Finanzier veröffentlichen. Sie müssen dokumentieren, was sie im Rahmen dieser Vereinbarung gemacht haben und wann. Ihr Material und ihre Veröffentlichungen müssen sie mit „ausländischer Agent“ kennzeichnen.
Ursprünglich sollte sich das Außenministerium um die Durchsetzung des Gesetzes kümmern. Da ihm im Inland Personal und Ressourcen dafür fehlten, wurde die Aufgabe an das Justizministerium übertragen. Es dient als Sammelstelle und ist verpflichtet, auf Anfrage auch die entsprechenden Informationen über registrierte Personen, Organisationen und Firmen öffentlich zugänglich zu machen. Das Ignorieren oder das Brechen dieses Gesetzes kann für Betroffene bis zu fünf Jahre Gefängnis bedeuten.
Der FARA war als Schutz vor heimlicher Beeinflussung durch das faschistische Deutschland und Japan gedacht. Es wurde nie aufgehoben, aber in den nachfolgenden Jahrzehnten teilweise entschärft. So wurde etwa die Beweislast umgekehrt: Die Regierung muss jemandem nachweisen, dass er ein ausländischer Agent ist, und nicht mehr der Betroffene, dass er es nicht ist. Die Vorgaben für wirtschaftliches Lobbying wurden vor allem von ausländischen Konzernen entschärft. Das Gesetz setzt nun den Fokus auf politisches Lobbying.
Das Gesetz ist zudem jahrzehntelang kaum angewandt worden. Die USA verfolgten den Ansatz der Transparenz statt eines Verbots. So erlaubt der 1. Verfassungszusatz, Petitionen an die Regierung zu richten, ohne zu unterscheiden, ob sie von Bürgern oder Ausländern gestellt wurden. Ein Verbot dieses Rechts für Ausländer wäre als Zensur empfunden worden. Um dies zu vermeiden, wurde eben auf die Veröffentlichung der Interessen eines Beeinflussers gesetzt. Dadurch soll es möglich sein, ausländische Tätigkeiten zu regulieren oder einzuschränken.
Erst seit 2017 wird das Agentengesetz wieder intensiver angewandt. Es hängt mit den Vorwürfen gegen Präsident Donald Trump zusammen; dieser hätte die Wahl 2016 nur wegen russischer Einflussnahme gewonnen, auch wenn später US-Senatskommissionen festgestellt haben, dass diese Vorwürfe nicht stimmen. Prinzipiell ist es einer Demokratie durchaus zuträglich, es öffentlich transparent zu machen, wenn Personen, Organisationen und Firmen zu einem beträchtlichen Teil aus dem Ausland finanziert werden. Es passt zudem zu einer Demokratie, dass man Beeinflussungen nicht verbietet, jedoch die Interessen dahinter für alle öffentlich sichtbar macht.
Kopieren und kritisieren
In den letzten Jahren haben viele Staaten dieses US-Gesetz übernommen. Kanada wendet es an, und in der EU und in Frankreich läuft gerade der entsprechende Gesetzgebungsprozess. Im Westen wird dagegen kritisiert, dass auch Russland, Ungarn und Georgien das US-Gesetz kopiert haben. Dabei haben diese Staaten nichts Neues erfunden, sondern auch die US-Vorlage verwendet und entsprechend angepasst.
Russland hat nicht die hohen Strafen aus dem US-Gesetz übernommen, wendet es aber seit seinem Einmarsch in die Ukraine intensiv an. In seiner Version wurde definiert, dass sich alle Personen, Organisationen und Firmen als „ausländische Agenten“ selbstständig zu registrieren haben, wenn sie zu 20 oder mehr Prozent aus dem Ausland finanziert werden. Dabei haben sie auf ihrer Webseite und in allen Äußerungen hinzuzufügen, dass sie als ausländischer Agent registriert sind. Tun sie das nicht, riskieren sie ein Verbot ihrer Tätigkeit oder der Organisation/Firma.
Georgien wird massiv dafür kritisiert, dass es ebenfalls ein solches Gesetz erlassen hat. Die EU und die USA haben dies als „Abweichung vom demokratischen Weg“ bezeichnet. Die EU hat den Kandidatenstatus Georgiens bis auf Weiteres auf Eis gelegt. In Georgien gab es viel Protest der Opposition und auch von NGOs dagegen. Um die „Gefährlichkeit“ dieses Gesetzes zu unterstreichen, wird es in westlichen Medien immer als „Kopie eines russischen Gesetzes“ bezeichnet.
Zur gleichen Zeit wie Georgien hat Kanada jedoch eine verschärfte Version des FARA verabschiedet. Es enthält zusätzlich die Möglichkeit, die Tätigkeiten von Botschaftspersonal einzuschränken. Die Regierung wird einen „Beauftragten für ausländische Einflussnahme“ schaffen, der die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren soll. Hier gab es keinerlei Empörung seitens der USA und der EU oder Vorwürfe, Kanada entferne sich vom demokratischen Weg. Die EU kritisiert massiv, dass Ungarn so ein Gesetz erlassen möchte, obwohl die EU gerade selber dabei ist, ein solches Gesetz zu verabschieden.
Erich Kowald hat Politikwissenschaft und Geschichte studiert. Er beschäftigt sich mit politischen Analysen und historischen Entwicklungen.
Titelbild: Unsere Zeitung / KI-generiert

