Wenn Macht auf Macht trifft
Der Fall Günther Paal verlangt besonderes Hinsehen. Nicht nur auf die Vorwürfe selbst, sondern auch darauf, wie über sie berichtet wird.
Ein Kommentar von Nina Maron
Gegen den Wiener Kabarettisten Günther Paal alias Gunkl wird wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und wegen des Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial ermittelt. Die Ermittlungen wurden nach einer Selbstanzeige Paals eingeleitet. Gleichzeitig steht der Vorwurf im Raum, die Mutter des Mädchens habe von einer Anzeige abgesehen und Paal gemeinsam mit ihrer eigenen Mutter erpresst (*).
Beides muss nebeneinander stehen dürfen.
Denn eine mögliche Erpressung macht einen möglichen sexuellen Missbrauch nicht ungeschehen. Und ein Missbrauchsvorwurf macht eine mögliche Erpressung nicht automatisch unwahr. Das eine darf nicht als Beweis für das andere instrumentalisiert werden. Das zu klären, ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden und letztlich der Justiz.
Aus feministischer Sicht ist dabei noch etwas anderes entscheidend: Sexualisierte Gewalt findet niemals in einem gesellschaftlichen Vakuum statt. Sie ist immer auch eine Frage von Macht, Abhängigkeit und Autorität – und des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung.
Gerade bei einem Kind ist das Machtgefälle fundamental. Ein Kind kann einem Erwachsenen nicht auf Augenhöhe gegenüberstehen. Deshalb müssen Vorwürfe sexueller Gewalt gegen Kinder ernst genommen und kompromisslos untersucht werden – unabhängig davon, wie bekannt, beliebt oder gesellschaftlich anerkannt die beschuldigte Person ist. Prominenz darf kein Schutzschild sein. Einfluss darf keine Sonderbehandlung kaufen.
Gleichzeitig bedeutet Feminismus nicht, dass jede Beschuldigung automatisch einem Schuldspruch gleichzusetzen ist. Feminismus bedeutet, Frauen und Mädchen als handelnde Menschen ernst zu nehmen – und nicht nur als Opfer oder als Figuren in einer Geschichte über einen prominenten Mann. Dazu gehört ebenso, mögliche Manipulation, Erpressung oder falsche Beschuldigungen ernst zu nehmen, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte bestehen. Auch hier darf nicht weggesehen werden.
Vielleicht liegt genau hier eine der schwierigsten feministischen Aufgaben: zwei Dinge gleichzeitig auszuhalten. Solidarität mit möglichen Betroffenen und die Unschuldsvermutung. Das Wissen darum, dass sexualisierte Gewalt real und strukturell ist – und gleichzeitig die Verpflichtung, jeden konkreten Fall sauber zu prüfen. Beides ist nicht verhandelbar.
Denn wenn wir anfangen, nur noch danach zu urteilen, wer beschuldigt wird, haben wir das Prinzip der Gerechtigkeit bereits verlassen.
Und vielleicht ist gerade das die wichtigste feministische Haltung: Nicht den Mann automatisch schützen. Nicht die Frau automatisch idealisieren. Sondern das Machtverhältnis sichtbar machen, die Betroffene ernst nehmen, die Fakten prüfen und am Ende die Verantwortung dort verorten, wo sie nachweisbar hingehört. Keine Prominenz, kein Geschlecht und keine öffentliche Erzählung darf uns diese Prüfung abnehmen.
Denn Berichterstattung braucht weder Promibonus noch Opferbonus.
Sie braucht Sorgfalt.
(*) Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage erhoben – gegen Paal und die zwei Frauen, die bereits seit Juni bzw. Juli wegen des Verdachts auf schwerer Erpressung (rund 189.000 Euro) in U-Haft sitzen. Bei Paal geht es laut Anklage um mind. 960 Bilddateien und 19 Videodateien – auch von mündigen Minderjährigen, nicht nur Unmündigen. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Titelbild: KI-generiertes Symbolbild (Das Motiv ist abstrakt und hat keinen Bezug zum realen Tatort oder den beteiligten Personen.)

