AktuellDeutschlandEuropaStandpunkte

Glaubensevent auf Staatskosten

Religiöse Großevents wie »Kirchentage« werden aus Steuergeldern mit Millionen großzügig subventioniert – auch der anstehende Katholikentag in Würzburg. Warum eigentlich? Gibt es nicht das Verfassungsgebot der Trennung von Staat und Kirche? 

Von Helmut Ortner

Alle Jahre wieder findet hierzulande ein Kirchentag statt, immer im Wechsel, mal ein katholischer, mal ein evangelischer – und immer in einer anderen Stadt. Das Ganze hat Eventcharakter: es gibt Musik, Tanz, gemeinsames Gebet und jede Menge Vorträge über Gott und die Welt. Ein straff organisiertes Himmelsfestival mit Zeltlagerflair. Vom 13. bis 17. Mai trifft sich die Christengemeinde in Würzburg zum 106. Katholikentag.

Seit Jahren reist David Farago, im Zivilberuf Schreinermeister, als Leiter des Aktionsteams »11. Gebot« zu jedem Kirchentag. Nicht als Gläubiger, sondern als Verfassungshüter. Er und seine Mitstreiter wollen auch in Würzburg mit dem Hinweis an das elfte Gebot erinnern: „Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!“. Dort wird das Glaubensspektakel diesmal mit mindestens 4,44 Millionen Euro von der öffentlichen Hand gefördert. Das Land Bayern gibt drei Millionen Euro, der Bund anstatt wie traditionell 500.000 Euro erstmals 940.000 Euro und die mit über 815 Millionen Euro hoch verschuldete Stadt Würzburg steuert 500.000 Euro inklusive Sachleistungen bei. „Welches Interesse sollten Würzburger Bürgerinnen und Bürger an einer katholischen Missionierung auf Staatskosten haben”, fragt Farago.

Tatsache ist: Die Zahl der Mitglieder ist weiterhin rückläufig. Im Jahr 2025 gab es insgesamt über 600.000 Kirchenaustritte (rund 350.000 bei der evangelischen und 307.000 bei der katholischen Kirche). Noch rund 36,62 Millionen Menschen gehören hierzulande der katholischen oder der evangelischen Kirche an. Das entspricht knapp 43,8 Prozent der Gesamtbevölkerung (ca. 83,5 Millionen). Die konfessionelle Hegemonie der beiden Kirchen ist Geschichte. Doch die Politik – keineswegs nur die konservativ-christdemokratische – ignoriert diese Wirklichkeit. Noch immer garantiert sie den Kirchen enorme Privilegien und zweifelhafte Sonderrechte. 

In Würzburg trägt die öffentliche Hand 44,4 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10 Millionen Euro – viel Geld in Zeiten klammer Haushaltskassen. Die Politik rechtfertigt die öffentliche Förderung unter anderem damit, dass der Katholikentag auch diesmal Programmpunkte anbiete, die nicht nur für Katholiken, sondern für die gesamte Gesellschaft von Interesse seien. Doch dieses Argument lässt Farago nicht gelten: „Wenn man in der Programmdatenbank alle Schlagworte mit religiösem Bezug auswählt, erhält man 504 Ergebnisse. Über 56 Prozent der 900 Veranstaltungen drehen sich also um religiöse Themen. Darüber hinaus werden selbst weltliche Themen überwiegend durch die religiöse Brille betrachtet.”  Waren die klerikalen Veranstalter vor Wochen noch von „mehreren zehntausend Teilnehmenden“ ausgegangen, werden nun – inklusive tausender Mitwirkender – rund 30.000 Besucher erwartet, wie der Katholikentag selbst auf seiner Veranstaltungsseite angibt. „Bei 4,44 Millionen Euro von der öffentlichen Hand würde damit jeder Besucher mit 148 Euro aus öffentlichen Steuermitteln subventioniert. Fällt die Besucherzahl noch niedriger aus, wäre die Pro-Kopf-Quote sogar noch höher”, rechnet Farago vor.

Auch wenn der Bedeutungsverlust unübersehbar ist, findet eine gesellschaftliche Debatte darüber, ob Kirchentage weiterhin aus öffentlichen Mitteln – also auch von Kirchenfernen, Andersgläubigen und Ungläubigen – unterstützt werden sollen, findet nicht statt. Die Politik verteilt weiterhin großzügig Blankoschecks. Dabei widerspricht die Kirchentagsförderung dem Grundgesetz: Laut Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes darf »niemand wegen seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden«. Die Millionengaben verletzen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Trennung von Staat und Religion. Glaubensevent auf Staatskosten – ein permanenter Verfassungsbruch.

Dabei besitzen die deutschen Kirchen genügend Geldreserven, auch das Bistum Würzburg. Es besitzt ein – kaufmännisch schlank gerechnetes – Vermögen von 423,9 Millionen Euro. Allein aus Kirchensteuererträgen fließen in diesem Jahr 178 Millionen Euro in das klerikale Finanzportfolio. Freilich: Nicht alles daranzusetzen, das Millionenvermögen zu vermehren und zu schützen, wäre für die katholische Kirche beinahe ein Sündenfall. Aus diesem Grund schiebt die Kirche einen schlichten Katholikentagsverein als angebliche Laienbewegung vor, ohne eine Abrechnung vorzulegen. Religionsgemeinschaften sind in Deutschlands nicht rechenschaftspflichtig. Landesrechnungshöfe dürfen sie nicht überprüfen. So bleibt intransparent, wofür das staatliche Geld eigentlich eingesetzt wird. Transparenz sieht anders aus. Die Politik sollte endlich umdenken: die Kirchentagssubventionen sind mit einem weltanschaulich neutralen Staat nicht zu vereinbaren. In unserer Verfassung steht: »Es besteht keine Staatskirche«. Der Staat muss in Glaubensfragen gottlos sein. In einer säkularen Demokratie darf sich der Staat nicht mit einer Religion identifizieren und keine Kirche, keine Glaubensgemeinschaft bevorzugen. Das ist geradezu die Garantie für Religionsfreiheit. Es gilt die strikte Trennung von Staat und Kirche. Erst der Bürger, dann der Gläubige.


Titelbild: Helmut Ortner/zvg.

Artikel teilen/drucken:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.