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Ed Moschitz und die FPÖ – Ein siebenjähriger Rechtsstreit geht zu Ende

Morgen, Mittwoch, findet im Justizpalast in Wien die endgültige Urteilsverkündung im „Fall Moschitz“ statt – Eine Chronologie von Stefan Kastél

Im Laufe der Dreharbeiten zu einer Ausgabe von „Am Schauplatz“ (März 2010), wurde dem ORF-Journalisten Ed Moschitz von Heinz Christian Strache vorgeworfen, zwei Neonazi-„Statisten“ zu einer FPÖ-Veranstaltung nach Wiener Neustadt gefahren und zur NS-Wiederbetätigung animiert zu haben. Strache behauptete damals, einen „Sieg Heil“-Sager von einem der Neonazis vernommen zu haben.

Ed Moschitz (privat)

Bereits am nächsten Tag wurde die Drehkassette jener Sequenz an das Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) ausgehändigt, auf welcher sich der vermeintliche Nazi-Sager befinden sollte. Auf dem mehr als 70-minütigen Material, konnten die Behörden eine solche Aussage nicht finden.

Eine Woche nach den Dreharbeiten in Wr. Neustadt, stellte Strache in den Raum, dass das Drehmaterial manipuliert wurde. Er verließ sich dabei auf „verlässliche Quellen im ORF“, ohne weitere, konkrete Belege liefern zu können. Das Verfahren gegen den ORF-Redakteur wurde auf „Fälschung von Beweismaterial“ erweitert.

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Am 25. März 2010 fand eine Club 2 Sondersendung zum Thema „Was darf Journalismus?“ statt, in welcher die bisherigen Ereignisse diskutiert wurden.  

„Herr Strache. Sie und auch Ihr Vorgänger bei der Leitung der FPÖ, hatten immer ein Problem mit kritischem Journalismus. Immer dann, wenn die FPÖ in der Öffentlichkeit ein Problem hatte, kam die Attacke. Gegen einzelne Journalisten oder das ganze Kollektiv.“ – Fritz Hausjell (Kommunikationswissenschaftler, Club 2 am 25.3.2010 – „Was darf Journalismus?“)

Um bei den Ermittlungen an weiteres Material zu gelangen, verlangte die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt die Herausgabe des gesamten zwölfstündigen Drehmaterials. Die ORF-Führung weigerte sich jedoch, nicht nur wegen eines fehlenden Durchsuchungsbefehls, sondern auch weil durch diese Vorgehensweise das Redaktionsgeheimnis bedroht würde. Der Oberste Gerichtshof bestätigte später die Rechtsansicht des ORF, wonach das Arbeitsmaterial von Journalisten dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses unterliegt und dieses nicht durch einen bloßen Tatverdacht von der Justiz aufgehoben werden kann.

2012 wurde das Strafverfahren gegen Ed Moschitz, schließlich eingestellt. Die Verleumdungs-Kampagne gegen den Mitarbeiter des ORF, fand allerdings auch nach der Einstellung dieses Verfahrens kein Ende, obwohl FPÖ-Mitarbeiter als Zeugen viel widersprüchliches zum von Strache behaupteten „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“-Sager zu Protokoll brachten.

Eine detaillierte Chronologie der ersten zwei Jahre des Rechtsstreits, hat der NEWS-Journalist Jörg Tschürtz verfasst. 

Moschitz klagt FPÖ

Ed Moschitz übergibt 3.000 Euro „Schadenersatz aus FPÖ-Kreisen“ zur Finanzierung von Deutschkursen für Flüchtlinge an Ute Bock (Foto: Martin Juen – Fotografie (lizenzfrei für Unsere Zeitung zur Unterstützung des Verein Flüchtlingsprojekt Ute Bock)

Aufgrund des Dauerbeschusses der FPÖ, beschloss Ed Moschitz bereits 2011, gemeinsam mit der Anwältin Windhager, eine Klage wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung einzubringen. Dabei ging es vor allem um Aussendungen des FPÖ-Parlamentsklubs und Aussagen des NR-Abgeordneten Hans Jörg Jenewein.

Im Herbst 2016, wurde der Klage von Moschitz stattgegeben und dem Journalisten, wegen der ehrenrührigen Aussagen eine Schadensersatzsumme, in der Höhe von 13.000 Euro zugesprochen. Auch gegen dieses Urteil brachte die FPÖ Berufung ein.

Nach über sieben Jahren des Rechtsstreits zwischen der FPÖ und Ed Moschitz, wird morgen um 11.15 Uhr das Urteil in letzter Instanz verkündet (Justizpalast, Saal F, Schmerlingplatz 11). Die endgültige Urteilsverkündung wird rund 15 Minuten dauern.

Titelbild: pixabay.com (public domain)

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