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Die aktuelle Innovation: Flüchtlings-Konzentration im Lager

Über einen Affront im zweiten Anlauf – Von Herbert Auinger

Die Regierung plant, Asylwerber künftig in Lagern („Asyl-Grundversorgungszentren“) zu „konzentrieren“. Das ist auch sehr schlüssig, denn aus den vielen Verlautbarungen und Vorschlägen zum Thema kristallisiert sich eine durchaus konsistente Linie heraus: Asyl ist bekanntlich „Schutz auf Zeit“ und kein Dauerzustand, auch anerkannte Flüchtlinge sollen sich demnach nicht integrieren, denn sie müssen über kurz oder lang ohnehin wieder verschwinden. Nachdem ihnen in Zukunft alles Geld weggenommen werden soll und sie mit „Sachleistungen“ zu füttern sind, und nachdem für jedes Interesse und Bedürfnis außerhalb des Lagers Geld gebraucht wird, das sie nicht mehr haben, sind Flüchtlinge aufs Betteln oder auf die Kleinkriminalität wie Ladendiebstahl, Drogenhandel oder Prostitution verwiesen – da ergibt sich doch wie von selbst das Bedürfnis, die Bevölkerung vor ihnen zu „schützen“. Dass dann, wie in jedem Anhaltelager, „Anwesenheitspflicht“ herrscht und dass, wie in jedem KZ, die „Hausordnung“ respektiert werden muss, sollte ebenfalls selbstverständlich sein. Nach der neuen Regierungslinie sind ohnehin alle, die in Österreich als Flüchtlinge anerkannt werden wollen, ab sofort per definitionem „Illegale“, sofern sie auf dem Landweg nach Österreich kommen. Nach nunmehriger Auslegung der Abkommen von Dublin ist jener EU-Staat für die Abwicklung der Asylverfahren zuständig, in dem die potentiellen Flüchtlinge europäischen Boden betreten haben, womit ein diesbezüglicher Antrag in Österreich schon abzuweisen wäre bzw. gar nicht zur Prüfung gelangt. Insofern also nur mehr illegale Migration stattfindet und nachdem Integration unerwünscht ist, können die Betroffenen auf keine Chancen und Perspektiven mehr hoffen; es geht dem österreichischen Staat nur mehr darum, sie entweder in ihre Herkunftsländer oder in den zuständigen EU-Staat abzuschieben, wozu es blöderweise die Zustimmung der betreffenden Länder braucht – und die zieht sich manchmal bzw. kommt gar nicht zustande. Was also tun mit den Leuten, in der Zwischenzeit oder auch langfristig? Nachdem diese Betroffenen also ihre Gründe haben, sich dem Prozedere zu entziehen, ist es wieder nur sehr folgerichtig, sie fest- und von der Gesellschaft fernzuhalten, in der sie so gut wie rechtlos sind, und in der sie auch keine Aussicht auf eine legale Existenz, geschweige denn ein Auskommen haben. Die bisherigen Fortentwicklungen der Rechtslage in Sachen Asyl- und Sozialpolitik haben schon bisher einen gesellschaftlichen Bodensatz von Leuten erzeugt, die sich notgedrungen außerhalb der Legalität irgendwie durchschlagen – in klassischer Terminologie: ein „Lumpenproletariat“. Das „Verbrechen“ dieser Leute besteht darin, zur falschen Zeit am falschen Ort – im Jahr 2018 in Österreich – aufgetaucht oder schon länger hier gestrandet zu sein. Die bisherige dezentrale Unterbringung in Privatquartieren führte zu neuerdings offiziell unerwünschter Unterstützung dieser Asylwerber, durch Rechtsberatung etwa, oder zu unerwünschter Integration als Lehrlinge oder Schüler oder Berufstätige, oder zu unerwünschten Erfolgen beim Deutschlernen. Um das künftig zu unterbinden, ist die Lagerhaltung solcher Leute sehr naheliegend.

Insofern ist der Vergleich solcher Anhalte- und Abschiebelager mit einem klassischen KZ berechtigt: Genau in diese ruhmreiche Tradition gehören bei halbwegs nüchterner Betrachtung diese „Asyl-Grundversorgungszentren“, oder wie sie dann auch heißen mögen.

Ein kleiner Affront, im zweiten Anlauf

Diesen KZ-Vergleich wollte der neue Innenminister („KZ-Kickl“) auch ausdrücklich und gezielt gleich selber provozieren – um ihn dann zurückweisen zu können, denn ein heutiges österreichisches KZ darf mit dem schlechten Ruf, der diesen Einrichtungen nun einmal anhängt, einfach nicht in Verbindung gebracht werden. Auf die Ausdrucksweise, Asylwerber „konzentriert zu halten“, hat der Innenminister deshalb nachdrücklich Wert gelegt. Sein erster diesbezüglicher Anlauf Anfang Jänner hat nämlich nicht gereicht, der war von der Wortwahl her nicht deutlich genug:

„Zunächst ist es einmal unser generelles Ziel im Innenressort und natürlich auch in der ganzen Bundesregierung, den Asylandrang nach Österreich einzudämmen. Das ist einmal ganz wichtig. Und das zweite Ziel ist es, die Verfahren, die anhängig sind beziehungsweise die neu kommen werden, möglichst rasch abzuwickeln. Und wenn wir ein Interesse daran haben, rasch abzuwickeln, dann macht es auch Sinn, die Personen, die sich also in Österreich um Asyl bewerben, die unseren Schutz gerne haben wollen, an einem Ort auch zu zentrieren.“ (Homepage des BMI, Interview vom 4.1.2018 am Rande der Regierungsklausur)

Ziel ist es, den „Asyldrang nach Österreich“ einzudämmen, also die Flüchtlinge einmal ordentlich abzuschrecken oder an der Einreise zu hindern, sodass hier gar kein Antrag gestellt werden kann, dessen Abarbeitung dann seine Zeit braucht. Wenn es aber dennoch welche schaffen bzw. es bisher leider schon geschafft haben, dann gebietet es das nationale Interesse an der raschen Abwicklung, diese Leute, die keine Chancen mehr haben sollen, an einem „Ort zu zentrieren“. „Zentrieren“ allein hat es aber nicht gebracht; auf die Phrase „an einem Ort zentrieren“ ist niemand angesprungen. Das war dem nationalen „Antifaschismus“ anscheinend zu subtil, also legt der Minister einige Tage später nach, und endlich tut ihm ein Journalist den Gefallen, worauf Kickl zur Präzisierung schreitet:

„‘Es ist nur ein Begriff, diese Grundversorgungszentren, für eine entsprechende Infrastruktur, wo es uns gelingt, diejenigen, die in ein Asylverfahren eintreten, auch entsprechend konzentriert an einem Ort zu halten, weil es unser gemeinsames Interesse sein muss, sehr, sehr schnell zu einem entsprechenden Ergebnis auch zu kommen.’ … Kickl selbst erklärte am Donnerstagabend, dass er damit keinesfalls auf Konzentrationslager angespielt habe. Er weise jegliche Verbindung zwischen dem Begriff ‘konzentriert’ und Begrifflichkeiten des ‘verabscheuungswürdigen NS-Verbrecherregimes’ entschieden zurück. ‘Konzentriert’ habe sich inhaltlich ausschließlich auf eine zeitlich und strukturell geordnete Durchführung von Asylverfahren im Interesse der Schutzbedürftigen und des Gastlandes bezogen.“ (derstandard.at; 12. Jänner 2018)

Wie bei jedem KZ handelt es sich auch bei einem „Grundversorgungszentrum“ ausschließlich um eine „Infrastruktur“ für die „zeitlich und strukturell geordnete“ Behandlung der Insassen nach den Bedürfnissen des Lager-Betreibers. Kickl beruft sich bei seiner Zurückweisung – so eine „Zurückweisung“ ist ausdrücklich keine sachliche Widerlegung, sondern eine autoritative Sprachregelung aus der Herrschaftsposition – auf das durchgesetzte Dogma von der Unvereinbarkeit von Demokratie und Faschismus. Weil die zwei Staatsformen angeblich nichts gemeinsam haben, kann also auch ein demokratisches KZ keine Parallelen zum Faschismus bergen. Dass auch heute wieder Familien „abgeholt“ werden, um deportiert zu werden, weil sie einer hier unerwünschten Menschensorte – früher: „Rasse“ – angehören, kann mit „Begrifflichkeiten“ des Nationalsozialismus folglich nichts zu tun haben. Und damit sie gar nicht erst „abgeholt“ werden müssen, sollen sie künftig doch gleich im Lager verfügbar sein. Die Rechten haben längst die billige demokratische Tour entdeckt und übernommen, durch den Vergleich mit dem „verabscheuungswürdigen NS-Verbrecherregime“ alles zu verharmlosen, was keine Gaskammer ist. Der Nationalsozialismus wird auf die Vernichtungslager reduziert, und die sind nach dem durchgesetzten Dogma der „Vergangenheitsbewältigung“ ohnehin unerklärbar, irgendwie aus Raum und Zeit gefallen, haben angeblich mit Politik, Staat, Nation und Krieg nichts zu tun. Auch nicht mit dem je nach Lage der Nation durchaus letalen Unterschied zwischen den „eigenen Leuten“ und den „anderen“. Die Reaktion des „Antifaschismus“ gibt dem Innenminister jedenfalls Recht.

Mit dem Genörgel über die Sprache ist die Sache gegessen, oder:
Antifaschismus heute – trostlos

„Heftige Kritik für die Wortwahl kam unter anderem von den Neos und den Grünen. Neos-Asylsprecherin Steffi Krisper zeigte sich ‘entsetzt’: ‘Dass dem für seine Wortspiele und Reime so bekannten Innenminister so eine Formulierung schlicht passiert, kann ich beim besten Willen nicht glauben. Es wirkt eher, als ob es sich – wie ja schon oft gesehen – um eine bewusst gesetzte Provokation handelt, die dann im Anschluss nur halbherzig zurückgewiesen wird. Ich erwarte mir hier vom Innenminister eine echte und glaubwürdige Entschuldigung.’ ‘Bis hierher und nicht weiter, Herr Kickl!’, richtete Maria Vassilakou (Grüne) dem blauen Minister per Aussendung aus. ‘Diese bewusste Formulierung schürt nicht nur Angst in der Bevölkerung, sondern ist ein unerträgliches Spiel mit der dunkelsten Zeit unserer Geschichte. Kickl hat heute eine Grenze überschritten. Ich verwehre mich dagegen, dass sich die Sprache des Nationalsozialismus durch die Hintertür in unser Denken und Fühlen einschleicht.’“ (derstandard.at, 11. Jänner 2018)

Da will also einer die Lagerhaltung von unerwünschten Menschen organisieren, und was wird ihm vorgeworfen?! Er gefährde den guten Ruf der Republik – nicht durch diese Lagerhaltung, sondern durch eine fragwürdige „Formulierung“ und die „Sprache des Nationalsozialismus“! Man hat den Eindruck, diese „Kritik“ stellt sich absichtlich blöd. Dabei fordert “KZ-Kickl” offensiv ein, was diese Sorte Antifaschismus lange Jahre gesät hat: Wenn klar ist, beim „verabscheuungswürdigen NS-Verbrecherregime“ handle es sich um eine singuläre, eine unvergleichliche Angelegenheit, einen „Zivilisationsbruch“, den niemand gewollt und bezweckt haben kann, um eine Episode jenseits aller politischer Gegebenheiten – dann muss man unglaublich auf die „Sprache“ achten, damit sich Ähnliches nicht unabsichtlich und unbemerkt womöglich durch die „Hintertür“ „einschleicht“. Und dann kann ein rein zweckmäßig eingerichtetes Lager zur „Konzentration“ von Flüchtlingen, von einer demokratisch gewählten Regierung begründet, auch nichts mit der „dunkelsten Zeit unserer Geschichte“ zu tun haben. So sieht Kickl das jedenfalls – und wenn dem ohnehin selbstverständlich ist, warum ausgerechnet solche „Formulierungen“ auf die Goldwaage legen?!

Epilog:

Der Innenminister ist nach Meinung von Parteifreunden ein Philosoph; als solcher hat er – nicht ganz vorsätzlich – einen Beitrag zur Aufklärung geleistet, auch wenn der österreichische Antifaschismus nichts davon wissen will: Entgegen Kickls Intention gehört das Konzentrationslager zu den vielen Gemeinsamkeiten von Demokratie und Faschismus. Laut „Wikipedia“ waren die historisch ersten KZs eine US-amerikanische Einrichtung der Indianerkriege:

„Das Wort Konzentrationslager bezeichnete in verschiedenen Epochen verschiedener Länder mehrere Arten von Sammel-, Internierungs- und Arbeitslagern. Sammellager für Kriegsgefangene, Strafgefangenen- und Strafarbeitslager waren schon längere Zeit verbreitet, daneben entwickelte sich ab dem 19. Jahrhundert die Form des Internierungs- oder Auffanglagers im Kontext von Vertreibung, Auswanderung und kolonialistischer Eroberung. So wurden schon 1838 auf Anordnung des damaligen US-Präsidenten Andrew Jackson zur Durchsetzung des Indian Removal Act Angehörige der Cherokee vor ihrer zwangsweisen Umsiedlung durch die US-Armee in Lagern gefangen gehalten.“ (Wikipedia)

Klar, wer lässt sich schon „zwangsweise umsiedeln“, also irgendwohin verfrachten, wo die Betroffenen garantiert nicht hinwollen?! Wer könnte, würde natürlich abhauen.

„Nach obiger Definition bzw. der Wortherkunft gab es nicht nur im Nationalsozialismus Internierungs- oder Konzentrationslager …:“ (ebd., es folgt in Wikipedia eine lange Liste von Staaten)

Die Insassen eines solchen KZ sind Leute, an denen der errichtende Staat nur ein negatives Interesse hat. Sie werden vom Staat, der sie nicht braucht, und nichts von ihnen will, weswegen sie im Grunde genommen im jeweiligen Land nicht existenzberechtigt sind, sehr folgerichtig von der Gesellschaft separiert und in Lagern konzentriert, zur Aufbewahrung bzw. zur allfälligen weiteren Behandlung oder Verfrachtung. Leute, die nicht unbedingt angeklagt, geschweige denn verurteilt wurden, gelten nach gewissen Kriterien – völkisch und / oder politisch – als Verdächtige oder gleich als Schädlinge, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss. Bekannt sind vor allem die Japaner-KZs in den USA während des Zweiten Weltkrieges, solche während der Burenkriege, aktuell das US-amerikanische Lager in Guantanamo auf Kuba und die australischen Flüchtlings-KZs weit weg von „down under“ auf vorgelagerten Inseln; letztere wurden teilweise wieder geschlossen. Die sind wie man weiß das positive Vorbild von Bundeskanzler Kurz, solche würde er gern in Nordafrika errichten lassen.

Titelbild: Innenminister Herbert Kickl (Archivbild 2010; flickr.com; Lizenz: CC BY-SA 2.0)

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