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Neues ORF-Gesetz lässt Einschränkung journalistischer Freiheit befürchten

Ein Kommentar von Udo Bachmair, Präsident der Vereinigung für Medienkultur

Udo Bachmair. Präsident der Vereinigung für Medienkultur

Ein neues ORF-Gesetz steht ante portas. An ihm lässt die türkis-blaue Regierung im Hintergrund bereits intensiv arbeiten. Spätestens nach dem Ende der österreichischen EU-Präsidentschaft soll es das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Viele befürchten damit für den ORF und die Medienvielfalt im Lande insgesamt aber eher dunkle Zeiten heraufdämmern. Sie sehen Gefahr in Verzug. Vermutet wird, dass ähnlich dem im Parlament durchgepeitschten Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz auch im Falle des neuen ORF-Gesetzes über alle Bedenken überfallartig „drübergefahren“ wird.

Vor diesem Hintergrund weisen beherzte und besorgte Akteure unermüdlich auf die unverzichtbar demokratiepolitische Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin. Im Vorfeld der bevorstehenden Neufassung des ORF-Gesetzes hatten ja Angriffe auf unabhängige (ORF-) JournalistInnen seitens der Regierungspartei FPÖ die Alarmglocken schrillen lassen. Wehret den Anfängen, so der Tenor der meisten Reaktionen derjenigen, die Medien- und Pressefreiheit a la Ungarn bedroht sehen.

Einerseits soll der ORF durch eine noch nicht dagewesene parteipolitische Einfärbung gefügig gemacht werden. Geplant sein dürfte ein Vierer- bis Fünfer-Vorstand mit klar türkis/blauer Dominanz. Die Funktion des Generaldirektors soll demnach abgeschafft werden. Sie hat derzeit Alexander Wrabetz inne, der den Redaktionen bisher relativ große Spielräume gewährt hat. Dass journalistische Freiheit künftig spürbar eingeschränkt werden könnte, gilt ORF-intern als nicht unrealistisch.

Andererseits soll der ORF mittels Änderung seiner Finanzierungsgrundlagen von der Regierung abhängiger denn je gemacht werden. Kritiker sprechen von einer geplanten Verstaatlichung des ORF. Ein bisher nicht dementierter Vorschlag besteht nämlich darin, das Unternehmen künftig nicht mehr aus Gebühren, sondern aus dem staatlichen Budget zu finanzieren. Damit würde die Regierung den ORF ziemlich eng an die Kandare nehmen können. Das gilt es zu verhindern.

Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren hat namens der Plattform „Wir für den ORF“ und anderer Gruppierungen eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen, um auf die drohenden Veränderungen durch ein neues ORF-Gesetz aufmerksam zu machen. Im Folgenden ein Auszug aus dem Appell :

Die Österreichische Bundesregierung und die österreichischen Parlamentsparteien werden aufgefordert, die Zukunftsfähigkeit, Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und wirtschaftliche Eigenständigkeit des ORF bei der Neufassung des ORF-Gesetzes und der Finanzierung und Neustrukturierung des ORF zu gewährleisten.

Insbesondere durch:

  •  Ausschluss politischer Einflussnahmen auf den ORF.
  •  Entpolitisierung der Entscheidungsgremien des ORF; keine Vertreter/innen von Parteien in Kontroll- und Aufsichtsinstanzen im und für den ORF; Zusammensetzung des obersten Leitungsgremiums des ORF mit Expert/inn/en, insbesondere auch aus der Publizistik, Wissenschaft und Kunst;

mehrjährige Wartefrist zwischen einer politischen und einer ORF-Funktion.

  •  Garantien zur Eigenständigkeit bei allen Entscheidungen; Besetzungen von Führungspositionen und Weichenstellungen im ORF erfolgen ausschließlich durch den ORF.
  •  Keine Vorgaben zur Veräußerung und Schließung von Sendern oder zur Aufteilung des ORF.
  •  Erhaltung der Standorte Funkhaus und ORF-Zentrum in Wien sowie der Bundesländer-Standorte.
  •  Beibehaltung der Gebührenfinanzierung (ORF-Gebühr und Förderungen kommerzieller wie nicht-kommerzieller Privatsender sowie Mitfinanzierungen der Kulturförderungen der Länder), keine Budgetierung aus dem Staatshaushalt und dadurch Verstaatlichung des ORF.
  •  Transparente Darstellung der ORF-Gebühr und Förderungen kommerzieller wie nicht-kommerzieller Privatsender sowie Mitfinanzierungen der Kulturförderungen der Länder bei der Vorschreibung.
  •  Bundes- und Landesabgaben in der ORF-Gebühr zu Kultur-Förderungszwecken sind bei Streichung aus Steuermitteln zu ersetzen.
  •  Online-Beschränkungen für den ORF sind nicht angemessen, dem ORF dürfen keine zeitgemäßen Vertriebswege verschlossen bleiben.
  •  Absicherung des Niveaus und Budgets von Ö1.
  •  Gewährleistung einer kontinuierlichen Präsenz des zeitgenössischen Kunst-, Kultur- und Filmschaffens in Österreich, gerade auch der Freien Szene, sowie der kontinuierlichen, unabhängigen Berichterstattung und Reflexion darüber.

Titelbild: ORF-Zentrum Küniglberg in Wien (Thomas Ledl; Lizenz: CC BY-SA 3.0; Quelle: Wikipedia)

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