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Die Biowaffenkonvention

Ein Baustein zum Verbot von Massenvernichtungswaffen.

Von Thomas Roithner

Thomas Roithner
Thomas Roithner: Kolumnist für „Unsere Zeitung – DIE DEMOKRATISCHE.“ (Foto: privat)

Die Hethiter schafften – gut 3000 Jahre ist das her – verseuchtes Vieh auf Feindesland. Sinn der Sache: Nahrungsmittel der Widersacher zu mindern und damit einen strategischen Vorteil zu bewerkstelligen. Römer, Perser und Griechen vergifteten ihre Feinde mit Vergammeltem in deren Brunnen. Verseuchte Ratten oder Pest-Tote wurden über die Mauern von belagerten Festungen und Burgen geschleudert. Eine Folge davon war die Ausbreitung der Pest. Giftige und infizierte Waffen wurden trickreich verfeinert. Historische Beispiele zeigen auch die Problematik von Biowaffen: im Gegensatz zu Atomwaffen sind diese leichter beschaffbar und einsetzbar.

Verbot von Biowaffen

Biowaffen sind Massenvernichtungswaffen, bei denen synthetische und biologische Gifte oder Krankheitserreger vorsätzlich gegen Menschen, Tiere oder Pflanzen zum Einsatz kommen. Es gibt etwa zweihundert waffenfähige Stoffe. Weithin bekannt sind Erkrankungen wie Pocken, Milzbrand, Pest oder Vergiftungen mit Rizin.

Die Biowaffenkonvention – mit vollem Namen „Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen“ – wurde am 16. Dezember 1971 von der UN-Vollversammlung angenommen und besteht aus 15 Artikeln. Zwar verbot bereits das Genfer Protokoll aus dem Jahr 1925 B- und C-Waffen, doch die Aufrüstungsmöglichkeiten, die Verbreitung und die Forschung legten für die UNO eine Biowaffen-Konvention nahe. Diese trat am 26. März 1975 in Kraft und – wie auch bei anderen Verträgen – es finden alle fünf Jahre Überprüfungskonferenzen statt. Ein Zusatzprotokoll zur effektiven Überwachung der Einhaltung ist bislang nicht zustande gekommen.

Biologische Waffen existieren beispielsweise auch in Form von Bakterien, die Treibstoffe zersetzen oder als Pilze, die die Tarnfarbe von Flugzeugen abbauen. Es handelt sich um nicht-tödliche Waffen, die bei genauer Prüfung auch Graubereiche im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Sinn und den Buchstaben der Biowaffenkonvention aufwerfen. Die Biowaffenkonvention bindet Staaten, jedoch keine nichtstaatlichen Akteure wie Terrorgruppen. Die Weiterentwicklungsmöglichkeiten von Biowaffen wären breit: gegen bestimmte Ethnien oder Kombination mit Gentechnik.

Die Biowaffenkonvention hat 183 Vertragsparteien. Die breite Mehrheit der Staaten hat die Konvention unterzeichnet und ratifiziert. Nichtmitglieder sind unter anderem Ägypten, Tschad, Südsudan, Eritrea, Namibia, Komoren, Kiribati, Tuvalu oder Israel.

Massenvernichtungswaffen

Das Chemiewaffenübereinkommen ist seit 1997 in Kraft und gilt für 193 Staaten. Keine Gültigkeit hat die Chemiewaffenkonvention für jene Staaten, die nicht unterzeichnet und/oder ratifiziert haben. Dazu zählen unter anderem Ägypten, Nordkorea, Südsudan oder Israel.

Mit dem 22.1.2021 tritt auch der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Das Inkrafttreten dieses Vertrages erfolgt 90 Tage nachdem 50 Staaten diesen ratifiziert haben. Österreich findet sich in der Schnittmenge der Vertragspartner aller drei Verträge. Unterschiedlich sind die Instrumente zur Überwachung und Überprüfung der völkerrechtlichen Verträge zum Verbot von Atom-, Bio- und Chemiewaffen. Immer wieder steht jedoch die Frage im Raum: sind nicht Klein- und Leichtwaffen angesichts ihrer Verbreitung und ihrer vielen Opfer nicht die eigentliche Massenvernichtungswaffe?


Dieser Beitrag stellt eine aktualisierte und ergänzte Fassung des gleichnamigen Artikels aus dem „Friedenskalender“ dar.

Thomas Roithner ist Friedensforscher, Privatdozent für Politikwissenschaft an der Universität Wien und Mitarbeiter im Internationalen Versöhnungsbund. Sein jüngstes Buch „Flinte, Faust und Friedensmacht. Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik Österreichs und der EU“ erschien bei myMorawa. Web: www.thomasroithner.at

Titelbild: Raman Oza auf Pixabay 

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