Gatterjagd im Burgenland: Soll das Volk darüber entscheiden?
Seit Mitte Dezember sammelt der Verein gegen Tierfabriken (VgT) und Tierschutz Austria Unterschriften für eine Volksabstimmung im Burgenland gegen die Aufhebung des Gatterjagdverbotes. Worum es genau geht und was man bei dieser Thematik beachten sollte, liest du hier.
Von Sandra Czadul
Im Dezember 2020 wurde vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) und Tierschutz Austria eine Initiative für eine Volksabstimmung gegen die Aufhebung des Gatterjagdverbotes im Burgenland gegründet. In der ersten Phase wurden dafür mehr als 1.500 Unterschriften gesammelt. Bis 4. Februar 2021 herrscht dadurch eine Sperrfrist für den Beschluss der Aufhebung dieses Verbotes. Bis zu diesem Tag müssen nun 12.000 Unterschriften gesammelt werden, um eine Volksabstimmung zu ermöglichen und somit die burgenländische Bevölkerung darüber entscheiden zu lassen, ob die Jagdgatter geöffnet werden sollen und die „Gatterjagd“ erlaubt bleiben darf oder nicht.
Was ist ein Gatter?
Laut den österreichischen Bundesforsten hat es Jagdgatter schon im achten Jahrhundert nach Christus gegeben. Lange Zeit war die Jagd in Gattern vor allem dem Adel vorbehalten, aber auch heute soll die „Gatterjagd“ vor allem vom Geldadel ausgeübt werden.
Ein Jagdgatter, beziehungsweise das umfriedete Eigenjagdgebiet, wie es eigentlich bezeichnet wird, ist ein Jagdgehege in dem Wildtiere gehalten und gefüttert werden. Das eingezäunte Jagdgehege muss von Behörden als solches anerkannt sein. Laut einer Publikation der Universität für Bodenkultur muss die Mindestgröße einer Eigenjagd 115 Hektar groß sein, der Lebensraum beispielsweise von Rotwild sei jedoch erheblich größer.
Was bedeutet Gatterjagd?
Mit „Gatterjagd“ ist die Bewegungsjagd gemeint. Diese ist laut dem deutschen Jagdverband grob einzuteilen in die Drück- und Treibjagd. Dabei werden Wildtiere mit Hilfe von Menschen und Hunden in Bewegung versetzt und somit aus ihren Verstecken „getrieben oder gedrückt“, um dann geschossen werden zu können.
Laut Wiener Zeitung ist die „Gatterjagd“ in Tirol, Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark bereits verboten. In Wien soll sie ab 2021 abgeschafft werden. In Niederösterreich sollen die Jagdgatter bis 2029 aufgelöst werden und in Salzburg sei ein Verbot in Planung. Zufolge eines Artikels des Kurier gibt es im Burgenland zehn umfriedete Eigenjagden. Neun davon sollen maximal 300 Hektar groß, das kleinste 115 Hektar und das größte 1.200 Hektar groß sein.
Ein kurzer Rückblick
Der Protest gegen die „Gatterjagd“ wurde im Jahr 2016 immer lauter. Daraufhin hat die damals amtierende burgenländische Landesregierung 2017 ein Jagdgesetz erlassen, das Jagdgatter ab 2023 verbieten soll. Von der Landesregierung selbst wurde es damals als das „modernste und innovativste Jagdgesetz Österreichs“ bezeichnet.
Dieses Gesetz wurde im Dezember 2020 novelliert, also abgeändert. Bei Tierschützer_innen sorgen vor allem die Änderungen bezüglich der „Gatterjagd“ für Entsetzen. Denn die Zäune sollen weiterhin bestehen bleiben. Außerdem dürfen Jagden auf bewegtes Wild jährlich von 1. Oktober bis 31. Jänner, maximal an fünf Tagen, nach der Bewilligung durch die Behörde und Vorlage eines Jagdkonzeptes, stattfinden. „Gatterjagd“ soll also unter bestimmten Bedingungen erlaubt bleiben.
Der zuständige Landesrat Dr. Leonhard Schneemann schreibt in einer Stellungnahme: “Die Novellierung war eine diffizile und komplexe Angelegenheit, weil Jagd und Tierschutz in der Gesellschaft stark polarisieren. Unsere Aufgabe ist es, alle Interessen im Sinne des Tierschutzes zu vereinen und wir haben mit dem Gesetz versucht einen guten Kompromiss zu finden. Ich möchte noch einmal festhalten, dass die Hege und Pflege der Wildpopulation oberste Priorität hat. Die Grundintention des Anliegens des VGT in Bezug auf die Gatterjagd, nämlich Tierleid zu vermeiden, haben wir mit dem Verbot von Bewegungsjagden in den Gattern in der beschlossenen Novelle des Jagdgesetzes bereits klar verankert.“
Laut Tierschutz Austria (TSA) ist diese Vorgehensweise verfassungswidrig. „Denn eine Gesetzesänderung in jene Richtung, die einen bereits errungenen Tierschutzstandard zurücksetzt, widerspricht klar dem seit 2013 in der Verfassung verankerten Staatsziel Tierschutz.“
Begründet wird die Novellierung damit, dass mit dem Verbot in rechtskräftige Bewilligungen eingegriffen werden würde. Für Gatterbesitzer war der Beschluss schon damals „verfassungsmäßig sehr bedenklich“, wie in einem Interview des Kurier mit Gatterbesitzer Alfons Mensdorff-Poilly festgehalten wurde. Vor allem der Eingriff in den Privatbesitz wurde dabei streng kritisiert.
Ist Gatterjagd nachhaltig?
Laut Dr. Klaus Hackländer, vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur, hat „Gatterjagd“ mit nachhaltiger Jagd nichts zu tun. Da sich diese auf die Bejagung von sich selbst reproduzierbaren Wildpopulationen, die in freier Wildbahn leben, beziehe. Die freie Wildbahn ist in Gattern nicht gegeben.
Im burgenländischen Jagdgesetz ist allerdings schon in der Präambel die Rede von Nachhaltigkeit. Außerdem hat es zum Ziel “die naturnahe und nachhaltige Jagd auf freilebendes Wild zu erhalten und weiterzuentwickeln”. Obwohl “Gatterjagd” laut Experten nicht als nachhaltig gilt, soll sie weiterhin erlaubt bleiben.


Ein riesiger Erfolg! Jetzt heißt es für alle Burgenländer*innen, am Tag der Volksabstimmung ins Wahllokal gehen (oder per Wahlkarte wählen) und
(X) NEIN zur Novelle des Jagdgesetzes
vom 10.12.2020 ankreuzen.
NEIN zur Gatterjagd!