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Wenn Menschenrechte auf der Strecke bleiben

Wer in einem Heim lebt, wird zwangsläufig in seiner persönlichen Selbstbestimmung beschnitten und ist einem hohem Gewaltrisiko ausgesetzt. Hinlänglich ist bekannt: Die segregierenden Einrichtungen stehen einer inklusiven Gesellschaft entgegen. Menschen mit Behinderungen müssen selbst bestimmen können wo und wie sie leben, das verlangt auch die UN-Behindertenrechtskonvention. Dennoch scheint schlicht der Wille zur Veränderung von Seiten der Politik zu fehlen.

Von Hannah Wahl

Das Leben in Einrichtungen

In den eigenen vier Wänden zu leben ist mit Freiheiten verbunden, die für viele selbstverständlich erscheinen. Wir entscheiden über Besucher*innen, über unsere Essens- und Schlafzeiten und gestalten auch den übrigen Alltag. Das Leben in Einrichtungen hingegen verläuft schon aus organisatorischen Gründen in starren Strukturen und Regeln. Handlungsspielraum für Bewohner*innen existiert nur in geringem Ausmaß, Privatsphäre sowie gelebte Liebes- und/oder Sexualbeziehungen bleiben auf der Strecke ebenso die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit.

Das Heimsystem als Teil der Sondereinrichtungen verhindert, dass Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen einander begegnen und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Zudem birgt es auch ein erschreckend hohes Risiko körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt zu erfahren. Dabei spielt die Größe der Einrichtung keine Rolle, wie die Ende 2019 präsentierte Studie des Instituts für Kriminalsoziologie (IRKS) belegt. 

Isolation – Gefahren des Beschützungsnarrativs in Krisenzeiten

Von Mitte März bis Anfang Mai 2020 waren Heimbewohner*innen von besonders restriktiven Einschränkungen betroffen. Aufgrund der oft höheren Vulnerabilität der Bewohner*innen untersagten Heimleitungen, die Wohnheime zu verlassen und Besucher*innen zu empfangen – und das auch in Zeiten, in denen der nicht-institutionalisiert lebende Teil der Bevölkerung schon die Gastgärten besuchten.

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