Sollen Europäer_innen Beamten vertrauen?
Paulo Pinto de Albuquerque, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält das für keine gute Idee und begründet in seinem Sondervotum, warum der EGMR in Zusammenhang mit Überwachung und Geheimdiensten mehr für die Wahrung unserer Grundrechte tun muss.
Von Roman Dietinger
Big Brother
Am 25. Mai 2021 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein Urteil zur massenhaften Überwachung von Kommunikationsdaten durch den britischen Geheimdienst GCHQ gesprochen. Die Überwachung der Kommunikation bleibt demnach weiterhin möglich, allerdings innerhalb rechtsstaatlicher Begrenzungen.
Auf mehr als zweihundert Seiten hat der Gerichtshof in der Rechtssache „Big Brother Watch and Others v. the United Kingdom“ zum britischen Geheimdienstgesetz einstimmig entschieden, „dass die im Gesetz vorgesehene geheimdienstliche Massenüberwachung gegen Artikel 8 EMRK (Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie Artikel 10 EMRK (Menschenrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung) verstößt; dies gilt auch für die Datenabschöpfungen bei privaten Diensteanbietern.“
Mit zwölf zu fünf Stimmen entschieden die Richter des EGMR allerdings auch, dass eine Rechtsverletzung im Informationsaustausch mit Geheimdiensten „befreundeter“ Staaten nicht zu sehen sei“.
Der portugiesische EGMR-Richter Paulo Pinto de Albuquerque meint aber, der EGMR habe trotzdem „mit dem vorliegenden Urteil gerade die Tore für einen elektronischen ‚Big Brother‘ in Europa geöffnet“.
Unzulässig vage Formulierungen
Die Formulierungen des Gerichtshofs seien „unzulässig vage“ und würden „die bewusste Absicht des Gerichtshofs widerspiegeln, dem beklagten britischen Staat einen Ermessensspielraum bei der Umsetzung des Urteils einzuräumen“.
Sie zeigten aber auch „das Zögern der Richter bei der Ausübung ihrer Rechtsprechungsfunktion“. Damit würden „sie nicht nur die Autorität des Gerichtshofs“ schwächen, sondern „auch die Wirkung des Urteils hier neue Standards zu setzen“ v…

