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Höchste Zeit, dass die Justiz sich um die Lieferkettensorgfaltspflicht auch in unserem Land kümmert

Ein Gastkommentar von Ilse Kleinschuster

Wenn die Definition von Nachhaltigkeit sich heute in eine eher schwammigen Form durchgesetzt hat, so liegt das wohl daran, dass sie möglichst überall auf der Welt vielen Bereichen der Wirtschaft angepasst werden musste, um im gesetzliche Kontext einer internationalen Vereinbarung überhaupt angenommen zu werden. So wurde Nachhaltigkeit im Laufe der Zeit eben auf drei Säulen gestellt: ökologische, soziale und ökonomische. 

Als Grundlage für die soziale Säule dienten die Grundrechte, wie sie in der UN-Charta der Menschenrechte festgeschrieben worden sind. Immer öfter aber kam es zu Verstößen, sodass Forderungen nach Veränderung laut wurden, infolge derer die Berichtspflicht vor allem in Hinblick auf größere Betriebe stark erweitert worden ist. Somit sieht jetzt der Richtlinienentwurf der „Corporate Sustainability Due Dilgence Directive“ (SSDDD) der Europäischen Union Maßnahmen zu Umweltschutz und Menschenrechten in der Lieferkette vor.

Auch in Österreich muss jetzt darüber diskutiert werden. Strafen drohen (je nach Jahresumsatz und Größe der Firma) und es soll jetzt Standards der Nachhaltigkeit nicht mehr nur eine Sache von „nett zu haben“, sondern des „haben müssens“ sein. Gemeinwohlökonomie schau oba! Höchste Zeit, dass die Justiz sich um die Lieferkettensorgfaltspflicht auch in unserem Land kümmert!

Was alles dazu gehört: Menschenrechtliche Risiken müssen analysiert, Präventions- und Abhilfemaßnahmen umgesetzt und Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen über ihre Aktivitäten berichten – das soll auch die Transparenz fördern. Gute Gelegenheit für neue Arbeitsplätze: Nachhaltigkeitsberater*in!

Find‘ ich ganz in Ordnung, dass jetzt Themen wie Nachhaltigkeit und Menschenrechte Einzug in die Unternehmen finden und es wäre wünschenswert, dass sie sich nicht nur auf die Bewusstseinsbildung erweiternd auswirken, sondern auch in der realen Umsetzung beherrschenden Einfluss gewinnen könnten. Inwieweit die reale Umsetzung unter den herrschenden Wettbewerbsregeln möglich ist, das zu beurteilen, muss ich wohl den Herausgebern des neuen „Wirtschaftsverfassungsrecht“, überlassen, die hier ein „dogmatisch ausgefeiltes Werk zukunftsträchtiger Ideen“ präsentieren. Eine ausführliche Buchbesprechung  von Nikolaus Lehner dazu finden Sie in der Wiener Zeitung.


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Titelbild: Nick Fewings auf Unsplash

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