25 Jahre Abkommen von Dayton
Das vor 25 Jahren unterzeichnete Abkommen von Dayton sollte die Konfliktparteien in Bosnien und Herzegowina befrieden. Hierfür wurde auch ein Verfassungsgericht installiert und teilweise mit ausländischen Richter_innen besetzt, um als Schiedsrichter in ethnopolitischen Konflikten zu dienen. Nun aber wäre es Zeit für einen demokratischen Verfassungskonvent.
von Tamara Ehs

Verfassungsgerichte dienen in Umbruchsituationen oft als Stabilisatoren, weil sie als Ausgliederungsort strittiger Fragen verfeindete Lager von der direkten Auseinandersetzung abhalten. Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina ist die wohl stärkste staatliche Institution und wegen seiner Zusammensetzung eine Ausnahmeerscheinung. Bis heute kommen vier der neun Richter_innen aus der Föderation von Bosnien und Herzegowina, zwei aus der Republika Srpska, nach Ethnien heißt das: zwei Bosniak_innen, zwei Serb_innen und zwei Kroat_innen. Die übrigen drei Richter_innen sind keiner der Gruppen zuzuordnen, sondern werden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf fünf Jahre ernannt. Momentan stammen sie aus Deutschland, Nordmazedonien und der Republik Moldau.
Das Verfassungsgericht ist für Dispute im Rahmen der Verfassung, zwischen den Entitäten und dem Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina oder zwischen den Institutionen des Gesamtstaates zuständig. Über die ausländischen Richter_innen kann die internationale Gemeinschaft seit einem Vierteljahrhundert in die nationale Rechtsprechung eingreifen. Aufgabe der Richter_innen ist es, als rechtstaatliche Erzieher_innen in Hinblick auf Modernisierungsprozesse und mittlerweile auch mit der Zielsetzung eines EU-Beitritts zu dienen. Vor allem aber sollen sie faire, nicht-nationalistische Entscheidungen gewährleisten. Das Verfassungsgericht entschied unter anderem über Feiertage, Wappen, Städtenamen, auch über die Aufteilung des jugoslawischen Staatseigentums.
Wegweisend war stets die Grundsatzentscheidung über die verfassungsgebenden Völker aus dem Jahr 1998 (U-5/98). Darin hatten die Richter_innen zu entscheiden gehabt, wie das Dayton-Abkommen auszulegen sei: War ethnische Trennung oder die Wiederherstellung eines multiethnischen Staates das Friedensziel? Eine knappe 5:4-Mehrheit von drei internationalen und zwei bosniakischen Richter_innen urteilte für eine Stärkung der gesamtstaatlichen Institutionen und eine Wiederherstellung der multinationalen Gesellschaft. Die serbischen und kroatischen Richter_innen waren überstimmt. Aufgrund des Drucks der internationalen Gemeinschaft wurde die Wiederherstellung zwar akzeptiert, doch nicht alle Urteile finden tatsächlich politische Berücksichtigung. So droht etwa Milorad Dodik, ehemals Präsident der Republika Srpska und seit 2018 Mitglied des dreiköpfigen Staatspräsidiums, immer wieder mit Abspaltung, ignoriert Urteile des Verfassungsgerichts und will dessen Zusammensetzung ändern.
Die Frage, wie man als Gesellschaft eigentli…

