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Ermordung eines kolumbianischen Nestlé-Arbeiters hat juristisches Nachspiel

european_court_of_human_rightsBogotá/Straßburg – Im Namen der Witwe des kolumbianischen Nestlé-Arbeiters Luciano Romero hat die Menschenrechtsorganisation „Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) am vergangenen Mittwoch eine Beschwerde gegen die Schweizer Justiz beim Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem alle juristischen Wege für die Aufklärung der Verantwortung hochrangiger Nestlé-Manager und des Unternehmens als solches bei der Ermordung Romeros erfolglos ausgeschöpft worden sind.

Der Ermordung von Luciano Romero im Jahr 2005 gingen Todesdrohungen paramilitärischer Gruppen voraus, die im Rahmen des Arbeitskonflikts zwischen der Gewerkschaft für Lebensmittelproduktion Sinaltrainal und Nestlés Tochterunternehmen Cicolac ausgesprochen wurden. Das ECCHR und Sinaltrainal werfen dem kolumbianischen und Schweizer Management von Nestlé vor, keine Schutzmaßnahmen eingesetzt zu haben, obwohl sie über die Drohungen unterrichtet waren. Ferner hat die kolumbianische Leitung Nestlés Romero als Guerilla-Mitglied bezeichnet, was seine Sicherheitssituation weiter verschlimmerte.

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