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Zeitgerecht, erholt und demokratisch

Ein aktives Arbeitsleben dauerte 2022 in der EU im Schnitt voraussichtlich 36,5 Jahre, in Österreich 38,3 Jahre. Die „Arbeitslebenserwartung“ ist im letzten Jahrzehnt um rund zwei Jahre gestiegen. Während international innovativ mit verkürzten Vollzeiten erfolgreich experimentiert wird, werden in Österreich die Uhren zurückgedreht und verlängerte Arbeitszeiten gefördert. Mutige Schritte in Richtung Zeitgerechtigkeit können ökonomisch und sozial zu Win-win-Lösungen werden.

Von Bettina Csoka, AK OÖ (A&W-Blog)

Mit im Schnitt 43,2 Jahren nehmen die Menschen in den Niederlanden am längsten, in Rumänien (31,5) und Italien (32,2) am kürzesten aktiv – erwerbstätig oder arbeitsuchend – am Erwerbsleben teil. Österreichs „erwartete Lebensarbeitszeit“ (38,3 Jahre) ist EU-weit an 11. Stelle. Die Lebensarbeitszeit von Österreichs Erwerbsaktiven ist sowohl bei Frauen als auch Männern um rund 2 Jahre länger als im EU-Schnitt und rangiert im Ländervergleich an Stelle 11 (Frauen) bzw. 8 (Männer). Am längsten arbeiten im Schnitt niederländische (45,1) und schwedische (43,8) Männer, am kürzesten die Bulgaren (34,8). Die längste Frauen-Lebensarbeitszeit haben die Schwedinnen (41,4), die kürzeste Italiens Frauen (27,6 Jahre).

 

Für die Dauer der erwarteten Lebensarbeitszeit ist insbesondere das Ausmaß der Erwerbsbeteiligung wesentlich. Wer das faktische Pensionsantrittsalter noch weiter an das gesetzliche heranführen möchte, sollte sich also auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote bei guter Arbeitsqualität und eine bessere Unterstützung für Arbeitssuchende bemühen.

Erholung ist die Würze der Arbeit – mehr Urlaub für alle!

Erholung ist die „Würze der Arbeit“ (Plutarch) und daher auch der Produktivität dienlich. Erholung ist unabdingbar für Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit. Ihr Ausmaß – am Tag, in der Woche, im Jahr und auf das Leben betrachtet – ist Gegenstand der Gestaltung von Arbeitsbeziehungen bzw. wurde gewerkschaftlich errungen und – wie zum Beispiel der Urlaub – vom Privileg zum Rechtsanspruch. Laut Urlaubsgesetz haben Arbeitnehmer:innen in der Regel fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Erst nach 25 Dienstjahren im selben Unternehmen erhöht sich der gesetzliche Anspruch auf sechs Wochen. Vordienst-, Schul- und Studienzeiten können im Ausmaß von maximal 12 Jahren angerechnet werden.

(K)ein Vierteljahrhundert in der gleichen Firma?!

Erwerbsunterbrechungen, Arbeitsflexibilität und Kündigungen verringern die Chance auf ein 25 Jahre durchgängiges Beschäftigungsverhältnis. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer:innen beträgt in Österreich rund zehn Jahre. Die Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb steigt zwar mit dem Alter, allerdings beträgt sie bei 50- bis 54-Jährigen im Schnitt gerade mal 16,5 (Männer) bzw. 13,9 (Frauen) Jahre. Selbst durchschnittliche 60plus-Arbeitnehmer:innen erreichen die 25 Jahre nicht! Ein Vierteljahrhundert durchgehend in der gleichen Firma arbeiten oder die Erfüllung der Anrechnungsvoraussetzungen ist also eine Seltenheit, wie im 6. Urlaubswoche-AK-Rechner selbst nachgerechnet werden kann. Eine leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche für alle ist längst überfällig!

Das Leben kennt keine Überstunden!

Entgegen anderslautenden Darstellungen steigt das Arbeitsstundenvolumen in Österreich – im Jahr 2022 um 3 Prozent. Darin enthalten sind 192,5 Millionen Über- und Mehrarbeitsstunden, ein Prozent mehr als im Vorjahr. Trotzdem weitet die Bundesregierung die steuerliche Überstundenbegünstigung noch aus, angeblich um das Arbeits(stunden)angebot zu erhöhen. In den Jahren 2024 und 2025 können für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden. Diese (weitere) Begünstigung von Überstunden subventioniert Unternehmen, verdrängt andere Arbeitnehmer:innen, bevorzugt Besserverdienende und kostet die Allgemeinheit Steuereinnahmen. Dabei gibt es genügend anders gelagerten, dringenden Handlungsbedarf bei den Überstunden. Allein 2022 wurde ein Viertel der Mehr- und Überstunden nicht abgegolten (das sind insgesamt 47 Millionen Stunden), weder mit Geld noch mit Zeitausgleich!

Teilzeitbeschäftigte vielfach benachteiligt

Teilzeitbeschäftigte sind, wenn sie ihr Stundenausmaß ausweiten, vielfach benachteiligt. Sie erhalten im Schnitt einen um etwa ein Fünftel geringeren Brutto-Stundengrundlohn als Vollzeitbeschäftigte (VESTE). Und sie werden bei der Mehrarbeitsleistung benachteiligt, da der gesetzlich dafür vorgesehene Zuschlag nicht wie bei Überstunden 50 Prozent, sondern nur 25 Prozent beträgt bzw. der Zuschlag ganz entfallen kann (wenn im 3-Monats-Zeitraum Zeitausgleich 1 zu 1). Und die (nun ausgeweitete) Überstundenbegünstigung kann dazu führen, dass eine gering entlohnte Teilzeitbeschäftigte einem steigenden Steuersatz unterworfen ist, wenn sie ihre Teilzeittätigkeit ausweitet, während der Steuersatz für einen Spitzenverdiener in Vollzeit sogar sinkt, obwohl (bzw. weil!) er – überstundenbedingt – mehr verdient! Das entbehrt jeder Steuer-, Zeit- und Geschlechtergerechtigkeit!

Steuerbegünstigung bezüglich Arbeitsangebot wirkungslos

Der Bundesregierung wäre es am liebsten, alle Überstunden steuerfrei zu machen, um – so die Behauptung – das Beschäftigungsausmaß zu steigern. Dabei zeigen Erfahrungen aus Frankreich, wo zwischen 2007 und 2012 neben der Streichung der Steuer auf Überstunden auch die gesamten Sozialversicherungsbeiträge auf Überstunden gekürzt wurden, dass die von der Reform betroffenen Personen insgesamt genauso lang wie zuvor gearbeitet haben. Einzig hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen, deren Stundenaufzeichnung schwer überprüfbar ist, haben die neue Regelung ausgenutzt, um geringere Steuern zu zahlen. Weder sie noch der Rest der Arbeitnehmer:innen arbeiteten mehr (Studie, zusammengefasst von Momentum).

Weniger Wochenstunden und 4-Tage-Woche

Es gibt auch andere arbeitszeitpolitische Wege, wie etwa Eurofound berichtet:

  • Tschechien – Teilzeitbegünstigung für bestimmte Gruppen:
    Unternehmen, die ökonomisch Inaktive, darunter Ältere ab 55 Jahren, Arbeitnehmer:innen mit Beeinträchtigung, Menschen mit Pflegepflichten, Uni-Absolvent:innen, für 8 bis 30 Stunden pro Woche einstellen, erhalten eine Begünstigung beim Sozialversicherungsbeitrag.
  • Litauen – Ausweitung des Rechts auf Teilzeit:
    Unternehmen müssen einen Teilzeitwunsch u. a. von Arbeitnehmer:innen mit Kindern im Alter bis 8 Jahre (zuvor bis 3 Jahre) gewähren.
  • Irland – Weiterführung der 4-Tage-Woche-Kampagne
  • Portugal – Pilotstudie 4-Tage-Woche: mit verkürzter Wochenarbeitszeit bei gleichem Entgelt
  • Spanien – Pilotprojekt 4-Tage-Woche
  • Spanien – generelle Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden
  • Deutschland – Pilotprojekt 4-Tage-Woche

It works – voller Erfolg in Großbritannien: 4-Tage-Woche

Über 60 britische Unternehmen mit insgesamt rund 2.900 Beschäftigten haben im 2. Halbjahr 2022 eine 4-Tage-Woche in Form des 100-80-100-Modells (100 % Bezahlung, 80 % Arbeitszeit, 100 % Leistung), wissenschaftlich begleitet, ausprobiert – mit Erfolg: 92 Prozent der Unternehmen wollen die 4-Tage-Woche fortführen, die Zustimmung für eine Weiterführung unter den Arbeitnehmer:innen ist mit 96 Prozent noch höher. Die positiven Erfahrungen sprechen für sich: Rückgang bei Angstzuständen, Müdigkeit, Schlafproblemen und anderen Burnout-Symptomen, bessere Work-Life-Balance. Zudem gleichbleibender Umsatz während des Versuchszeitraums bzw. nach Unternehmensgröße gewichtet sogar leichter Anstieg, steigende Zahl bei Bewerber:innen und höhere Bindung der Mitarbeiter:innen.

Zeitgerecht und demokratisch

Auch aus demokratiepolitischen Erwägungen braucht es sozialverträglichere Arbeitszeiten. „Zeit zu haben“, schreibt die Journalistin Teresa Bücker (Buch „Alle Zeit“), „fordert letztlich die Machtverhältnisse heraus. Wenn gesellschaftliche Strukturen unsere Möglichkeiten kleinhalten, die eigene Zeit souverän zu nutzen, dann werden wir dadurch daran gehindert, über unsere Lebensbedingungen mitzuentscheiden und sie zu verändern.“ Und „diejenigen, die ein Interesse daran haben, die bestehenden Machtstrukturen beizubehalten, sperren sich oftmals gegen Vorschläge, freie Zeit fairer zu verteilen und dadurch mehr Zeit für gesellschaftliches Engagement zu schaffen.“

6,4 Stunden Freiwilligentätigkeit

Mehr als 3,7 Millionen Menschen haben sich 2022 freiwillig engagiert, darunter über 2 Millionen Erwerbstätige. Im Schnitt verwenden Erwerbstätige pro Woche 6,4 Stunden für Freiwilligentätigkeit – zusätzlich zu ihrem Job. Jede Erwerbsarbeitsstunde mehr erschwert politische, gesellschaftliche, gemeinwohlorientierte Tätigkeit. Zwei Drittel derjenigen Menschen in Österreich, die sich gegen freiwilliges Engagement entschieden haben, tun dies, weil sie durch Aufgaben in der Familie ausgelastet sind, ein Drittel kann es mit dem eigenen Beruf nicht vereinbaren, und etwa ein Fünftel kann sich freiwilliges Engagement aus finanziellen Gründen nicht leisten. Eine kurze Vollzeit für alle mit gerechtem Lohn und ausreichende soziale Infrastruktur ist hier die richtige Antwort. Wie eine 2023 veröffentlichte Untersuchung in 24 EU-Ländern, bezogen auf das Jahr 2010, zeigt, können lange und sozial unverträgliche Arbeitszeiten die politische Teilhabe beeinträchtigen (Studie „Unequal electoral participation“, WZB-Zusammenfassung).

Statt über Knappheit beim Arbeitskräftebedarf zu lamentieren, sollte das bestehende Potenzial ausgeschöpft werden, denn Arbeitskräfte gibtʼs genug! Und für alle Arbeitsuchenden, die auf dem Arbeitsmarkt keine Arbeit bekommen, kann der Staat mithilfe einer Arbeitsplatzgarantie ein Recht auf Arbeit gesetzlich ermöglichen.


Dieser Beitrag wurde am 26.02.2024 auf dem Blog Arbeit & Wirtschaft unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht. Diese Lizenz ermöglicht den NutzerInnen eine freie Bearbeitung, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Verbreitung der textlichen Inhalte unter Namensnennung der Urheberin/des Urhebers sowie unter gleichen Bedingungen.

Titelbild: Pickawood auf Unsplash

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