1,5-Grad-Grenze überschritten? Warum es nicht „eh scho wurst“ ist
Von Lisa Wohlgenannt (MOMENT)
Der EU-Erdbeobachtungsdienst Copernicus sagt voraus, dass wir am Ende des Jahres eine eine durchschnittliche Jahres-Temperatur von 1,55 Grad über der vorindustriellen Zeit erreichen werden. Zum ersten Mal haben wir ein Jahr lang das 1,5-Grad-Ziel überschritten. Das heißt aber nicht, dass es schon zu spät, „eh scho wuascht“ ist. Im Gegenteil. Wir müssen trotzdem – oder gerade deshalb – für mehr Klimaschutz kämpfen.
Das 1,5-Grad-Ziel verfehlt? Noch nicht unbedingt
Eine einmalige Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze heißt noch nicht, dass das 1,5-Grad-Ziel Geschichte ist. Dafür braucht es nämlich ein langjähriges Mittel, nicht ein einzelnes Jahr. Oft verwenden Klimaforscher:innen dafür eine 30 jährige Periode.
Jedes Zehntel-Grad zählt
Das Leben auf der Erde ist mit 1,5 Grad Erderhitzung noch möglich – mit Anpassungen an die neuen Bedingungen. Aber mit jeder Erhöhung des globalen Klimas wird es auch immer schwieriger, auf unserem Planeten zu leben. Wir erleben bereits häufigere Extremwetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen, Stürme, Hitze und Dürre mit Waldbränden. Schon jetzt sterben durch die Folgen der Klimakrise viele Menschen.
Wir sind auf keinem guten Weg.
Mit den aktuellen Maßnahmen steuern wir auf bis zu 3,1 Grad Erderhitzung bis 2100 zu. Überschwemmungen, Brandkatastrophen und Dürren werden Millionen Menschen das Leben kosten. Steigende Meeresspiegel, Wüstenbildung und Folgen der Klimakrise kosten Lebensraum und landwirtschaftliche Fläche und gefährden die Lebensmittelsicherheit. Es drohen Kriege um die Lebensgrundlagen.
Klimaschutz jetzt!
Deswegen ist es umso wichtiger, nun Klimaschutz einzufordern und zu fördern. Auch, wenn wir schon viel verloren haben, gibt es noch viel zu retten.
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Dieser Beitrag wurde am 07.11.2024 auf moment.at unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht. Diese Lizenz ermöglicht den Nutzer*innen eine freie Bearbeitung, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Verbreitung der textlichen Inhalte unter Namensnennung der Urheberin/des Urhebers sowie unter gleichen Bedingungen.
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