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Recht auf Bildung

In Österreich entscheidet soziale Herkunft mehr als in vielen anderen Ländern über den Bildungserfolg. Diese Ungerechtigkeit führt uns die OECD-Studie „Education at a Glance“ Jahr für Jahr vor Augen. Die Coronakrise verschärft die Situation. Nun hat eine Klage gegen die Schulschließungen den Verfassungsgerichtshof erreicht.

Von Tamara Ehs

Tamara Ehs
Tamara Ehs: Kolumnistin für „Unsere Zeitung – DIE DEMOKRATISCHE.“ (Foto: privat)

So sehr wie in kaum einem anderen OECD-Staat wird der Bildungsstatus in Österreich vererbt. Trotz der seit Langem vorliegenden Daten scheint das Bildungsministerium aber erst im Zuge des „Homeschoolings“ beziehungsweise „Distance Learnings“ erfahren zu haben, wie viel Tausende Kinder in Österreich in relativer Armut leben: Ein eigener PC sowie Breitbandinternet oder gar ein ruhiger Arbeitsplatz zählen nicht zur Grundausstattung jedes Haushalts; und allzu viele Eltern können ihren Kindern nicht bei der Bewältigung des Lernstoffes helfen oder sich gar Nachhilfe leisten. In diesem Zusammenhang war die Entscheidung, Kindergärten, Schulen und Universitäten im Frühjahr als Erste zu schließen und als Letzte wieder zu öffnen, umso weniger nachvollziehbar. Dem Recht auf Bildung, verankert im Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK sowie im Artikel 14 der EU-Grundrechtecharta, wird seit Beginn der Krise nur unzureichend, weil sozial selektiv nachgekommen.

Laut Erhebung des Instituts für höhere Studien (IHS) unter Lehrer_innen benachteiligt das bildungspolitische Coronakrisenmanagement der Regierung besonders Kinder, die wegen Sprachproblemen oder aufgrund des formalen Bildungsstatus der Eltern schon zuvor als unterprivilegiert eingestuft gewesen waren. Die soziale Kluft ist in den Monaten des Homeschoolings so sehr gewachsen, dass Studienleiter Mario Steiner eine wachsende Zahl von Schulabbrecher_innen mit noch mehr arbeitslosen Jugendlichen als Spätfolge befürchtet. Bedenkt man außerdem, wie sehr sich der Migrationshintergrund auch schon in Normalzeiten auf die Bildungsabschlüsse und darauf basierend auf politische Beteiligung auswirkt, muss man die Kindergarten- und Schulschließungen als Kollateralschäden in Hinblick auf die Schwächung der Demokratie erkennen.

Mittlerweile brachten zwei Innsbrucker Rechtsanwälte im Namen ihrer Kinder einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Denn sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der neuerlichen Schulschließungen im zweiten Lockdown. Da die evidenzbasierte Argumentation fehle und sich die Coronaampelkommission gegen Schließungen ausgesprochen hatte, handle es sich wohl nicht um das gelindere Mittel. Der VfGH hat erst vor wenigen Wochen mehrere CoViD19-Maßnahmen (u.a. die Regelung zum Mindestabstand der Tische in der Gastronomie) aufgehoben, weil die Entscheidungsgrundlagen unzureichend dokumentiert waren: „Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im COVID-19-Maßnahmengese…

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