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Ibiza – kein Einzelfall

Im Jahr 2019 waren es die lockeren Zungen von zwei Burschen, welche die Republik erschütterten, diesmal sind es lockere Finger und mehr Beteiligte. Die daraus folgenden Schlüsse und meiner Meinung nach zu ziehenden Konsequenzen bleiben aber ziemlich gleich: Die Herstellung der tatsächlichen Gewaltentrennung.

Ein Gastbeitrag von Markus Auer

Die nun offensichtliche Qualität des (partei)akademisch geschulten Spitzenpersonals unserer Politik mag auf viele ernüchternd wirken und dazu verleiten, Kritik auf die persönliche Ebene zu beschränken. Das tatsächliche Problem ist aber ein anderes.

Macht braucht Kontrolle. Jo eh, werden einige sagen. Aber ich meine nicht die Kontrolle der Message, über den ausgehenden Informationsfluss, die Art ihrer Darstellung, die mediale Berichterstattung, oder generell die Kontrolle über den Bereich, in dem die Macht ausgeübt wird. Ich meine damit, dass die Ausübung der Macht kontrolliert und überprüft werden muß, um ihren Missbrauch zu verhindern.

Macht braucht Kontrolle – schon im eigenen Interesse, denn bekanntlich korrumpiert Macht. Sie verleitet zu Hybris, Willkür, und dem Streben nach Machterhalt oder gar ihrem Ausbau – oftmals nur um ihrer selbst willen. Sie macht ihre Träger misstrauisch und einsam. Schon in der Bibel wird vor den seelischen Schäden gewarnt, die Machtgewinn mit sich bringen kann. Die Überprüfung und Kontrolle der Macht soll nicht nur die Allgemeinheit schützen, sondern auch die Menschen in Machtpositionen vor dem Beschreiten eines dunklen Pfades bewahren, der kein gutes Ende nimmt.

Aus diesem Grund haben weise Menschen die Republik und das Konzept der Gewaltentrennung ersonnen. Die Aufteilung der Macht des Staates in die drei staatstragenden Säulen der Legislative, Exekutive, und Justiz, auf dass sich diese gegenseitig überprüfen und kontrollieren.

Wir haben jedoch zugelassen, dass „die Gewaltentrennung von den Parteien überspannt wird“ (BP Heinz Fischer), und die Stabilität [mit ‚Scht‘!] unserer Institutionen vom Zustand und Funktionieren der politischen Parteien abhängig gemacht. Wie steht es um die Gewaltentrennung, wenn die Regierungsparteien über die absolute Mehrheit im Parlament verfügen, und somit Exekutive und Legislative de facto in den selben Händen liegen? Von welcher Art wird die freiwillige Selbstkontrolle derer sein, die über zwei (oder mehr?) Staatsgewalten verfügen können? Unbefangen à la Sobotka? An dieser Stelle schließe ich mich Armin Thurnhers ausdauerndem Ruf an: Treten Si…

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