Strache lügt – oder kennt die Menschenrechte nicht
Der FPÖ-Chef hat seine 300.323 Facebook-Fans zum Kampf „gegen das verordnete Asyldiktat“ und „für das Heimatrecht“ aufgerufen.
Asylkalender, 14. Dezember 2015.
Es verwundert wirklich nimmer, dass die etablierte Rechte (von der SPÖ Burgenland bis zur Vorarlberger FPÖ) gegen Flüchtlinge schießt und den Rechtsstaat nur dann anerkennt, wenn er eben rechts ist. Empörend bleibt es dennoch, zumal so leicht dumme Propaganda in Umlauf gerät.
Nehmen wir als Beispiel den freiheitlichen Parteiführer Heinz-Christian Strache. Der wird nicht müde, sich und seine Mannen als totgeschwiegene Kraft darzustellen. Dabei ist Strache jener österreichischer Politiker, der die größte Fangemeinde auf Facebook erreicht: sein Publikum zählte Sonntagmittag 300.323 Personen. Diesen Menschen serviert er täglich Ausschnitte aus der Krone (wahlweise das letzte unabhängige/hochwertige Blatt des Landes), Verschwörungstheorien („Zur Info!“) und auch selbstgedrehte Clips mit kurzen Ansprachen.
Ein Video vom Freitag zu Asyl ist preisverdächtig – leider gibt es keine Awards für „Desinformation“. Strache ruft zum Widerstand „gegen das verordnete Asyldiktat“ auf. Er schließt „deutlich“ mit den Worten: „Einwanderung ist kein Menschenrecht. Das Heimatrecht schon.“
Unabhängig davon, dass er MigrantInnen das Menschsein abspricht, hat der FPÖ-Klubchef damit entweder seine Unwissenheit bewiesen oder seine Follower bewusst belogen.
Die UN-Menschenrechtskonvention gestattet im Art. 13 den Aufenthalt an einem Wahlort innerhalb eines Staates und die Ein- und Ausreise aus einem Land. Im Folgeparagraphen ist das Asylrecht festgeschrieben. Die EU-Grundrechtecharta geht gar weiter: Art. 15 (2) erlaubt es UnionsbürgerInnen, „in jedem Mitgliedstaat Arbeit zu suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen.“
In Österreich gelten die Konvention und die Charta gleichermaßen. „Das Heimatrecht“ ist in keinem völkerrechtlichen Übereinkommen festgeschrieben, das die Republik ratifiziert hat.
Foto: Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Parlament, Wien. (Original: Szilveszter Farkas auf flickr – Human Rights / Lizenz: CC BY-SA 2.0)
Grafik: Niklas Böck für Unsere Zeitung
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