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Maklerprovision von Mieter: Es geht auch ohne!

Oft kommt von den Vertreter_innen der Makler_innen auch folgendes Argument: Wenn sich die Makler_innen ihre Provisionen von den Mieter_innen nicht mehr holen könnten, dann würden die Wohnungsabgeber_innen dazu übergehen, die Kosten für die Vermittlungsarbeit in die Mieten einzukalkulieren und diese zu erhöhen.

Erstens deckt dieses Argument auf, dass sich Wohnungsabgeber_innen offenbar von den Wohnungssuchenden die Kosten für ihre Mieter_innen- und Käufer_innensuche über die von diesen übernommenen Vermittlungsprovisionen bezahlen lassen. Dies bestätigt erneut, dass Makler_innen ihre Geschäftsbeziehungen zu den Wohnungsabgeber_innen ernster nehmen als die zu den Wohnungssuchenden.

Zweitens können in Österreich Mieterhöhungen aus dem Wegfall der Provisionspflicht für Mieter_innen jedenfalls dort nicht passieren, wo gesetzliche Mietzinsobergrenzen gelten. Denn diese dürfen von den Vermieter_innen nicht überschritten werden. Somit können Vermietende die Vermittlungsprovisionen auch nicht in die Mieten einkalkulieren.

Dort, wo gesetzliche Mietzinsobergrenzen nicht gelten, könnten Vermieter_innen das zwar theoretisch tun, aber am freien privaten Markt liegen die Mieten derzeit laut Mikrozensus der Statistik Austria in Wien bei 13,10 €/m² (brutto = inklusive Betriebskosten und USt).

Die Kosten für eine 60-m²-Wohnung belaufen sich in diesem Segment in Wien also auf ca. 786 Euro brutto.

Das ist schon jetzt sehr hoch und legt die Vermutung nahe, dass die Vermieter_innen die Kosten für die Mieter_innensuche entweder sowieso schon in die Mieten einkalkuliert haben. Oder sie können dies deshalb nicht mehr tun, weil sie spätestens dann keine Mieter_innen mehr finden werden, die sich diese Mieten überhaupt leisten können.

Ich kann also – wie James Bond und Heimo Rollett – nur dringend dazu raten:

Österreich: „Sag niemals nie!“

Denn Makler_innen können auch gut nur von Abgeber_innenprovisionen leben, Arbeitsplätze in der Immobilienvermittlung und -vermarktung wird es immer geben.

Dort, wo es Mietzinsobergrenzen gibt, ist es unmöglich und am freien Markt höchst unwahrscheinlich, dass die Abschaffung der Provisionspflicht der Wohnungssuchenden die Mieten verteuert.


Dieser Beitrag wurde am 09.08.2021 auf dem Blog Arbeit & Wirtschaft unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht. Diese Lizenz ermöglicht den Nutzer_innen eine freie Bearbeitung, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Verbreitung der textlichen Inhalte unter Namensnennung der Urheberin/des Urhebers sowie unter gleichen Bedingungen.

Titelbild: SevenStorm JUHASZIMRUS von Pexels

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2 Gedanken zu „Maklerprovision von Mieter: Es geht auch ohne!

  • Stefan B.

    Unglaublich wie schlecht ein Artikel recherchiert sein kann!
    Abgesehen, dass die meisten Inhalte einfach nicht stimmen (auch die unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen in anderen Ländern wurden vollkommen außer Acht gelassen), hat der „Journalist“ das Thema der Haftungsübernahme durch den Makler leider komplett „vergessen“ bzw. sich noch nicht einmal mit dem tatsächlichen Berufsbild und den Anforderungen des Maklerberufs auch nur im Ansatz auseinandergesetzt.
    Und gerade diese Haftungen, die ein Makler auch für einen Käufer und Mieter übernimmt, sind wohl unverhältnismäßig mehr wert, als das Maklerhonorar kostet.
    Um das zu wissen, muss man sich aber mit der Thematik ein wenig mehr auseinandersetzen, als oberflächlich ein paar Phrasen übernehmen, die gut klingen.
    Sehr schwach!

    Antwort
    • Sie sollten ihre Kommentare nicht direkt im Maklerbüro (remax-living.at) schreiben. Das macht kein gutes Bild ;-)

      Antwort

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