Tierversuche: Eine Frage der Nachhaltigkeit?
Tierversuche sind für viele Menschen ein emotionales und polarisierendes Thema. Auf der einen Seite steht das Argument, dass Tierversuche in fast jedem medizinischen Durchbruch im letzten Jahrhundert eine Rolle gespielt haben. Auf der anderen Seite steht die ethische Sorge, aber auch das medizinische Bestreben, exakte Ergebnisse zu liefern. Es stellt sich die Frage: Wie nachhaltig sind Tierversuche?
Von Sandra Czadul
Seit zweitausend Jahren gibt es Tierversuche. Versucht man die Wahrheit hinter diesem Thema zu entdecken, wird man auch bei intensiver Recherche, schnell enttäuscht. Tierversuchsbefürworter_innen aber auch Gegener_innen finden genügend Argumente, um die jeweils andere Position zu widerlegen. Vor allem das Thema Tierversuche erinnert daran, dass Forschung nur einen Beitrag zur Wirklichkeit liefern kann, die immer im Kontext zur Zeit und dem aktuellen Wissensstand steht.
Wofür werden Tierversuche durchgeführt?
Tierversuche für Kosmetika sind in Österreich seit 1999 verboten und seit 2013 auch auf EU-Ebene. In Europa werden die meisten Tierversuche im Rahmen der biologischen Grundlagenforschung durchgeführt. Es gibt auch Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zum Beispiel zur Giftigkeits- und Unbedenklichkeitsprüfung aber auch die Herstellung und Qualitätskontrolle von Geräten oder Produkten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin.
Laut einem EU Bericht von 2019 wurden im Jahr 2017 9,58 Millionen Tiere für Tierversuche verwendet. In Österreich waren es laut Tierversuchsstatistik 2019 insgesamt 246.315 Tiere. Am häufigsten werden Mäuse, Fische, Hühner, Schweine und Kaninchen bei Tierversuchen eingesetzt. Auch Katzen und Hunde sind in der Statistik zu finden. Tierversuche an Menschenaffen sind in Österreich seit 2006 ohne Ausnahme verboten.
Die rechtliche Lage in Österreich
Europaweit werden Entscheidungen auf Grundlage der Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/EU begründet. In Österreich ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der Vollziehung des Tierversuchsgesetztes 2012 beauftragt.
„Ein Tierversuch liegt laut österreichischem Gesetz dann vor, wenn einem lebenden Wirbeltier oder einem lebenden Kopffüßer zu wissenschaftlichen Zwecken Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden zugefügt werden und diese Belastungen ein bestimmtes Mindestausmaß erreichen bzw. Überschreiten.“,

