AktuellDemokratieDeutschland

Deutschland: Sozialistische Gleichheitspartei zieht gegen Verfassungsschutz vor Gericht

Wenn sich kapitalismuskritische Menschen in Deutschland in einer Partei zusammenschließen, laufen sie Gefahr vom Verfassungsschutz als Linksextremisten, welche die freiheitliche-demokratische Grundordnung gefährden, denunziert zu werden. Droht ein neues Sozialistengesetz?

Von Roman Dietinger

Im Jänner 2019 hat die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) gegen das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Klage eingereicht und beantragt, „den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, den von ihm herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2017 in digitaler, schriftlicher oder sonstiger Form zu verbreiten, verbreiten zu lassen oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit die Klägerin in dem Bericht genannt wird.“ Am 18. November 2021 hat am Verwaltungsgericht Berlin der Prozess begonnen.

Vorwurf „Linksextremismus“

Laut dem deutschen Verfassungsschutzbericht 2017 richte sich die „Sozialistische Gleichheitspartei“ (SGP) „schon in ihrer Programmatik gegen die bestehende, pauschal als „Kapitalismus“ verunglimpfte staatliche und gesellschaftliche Ordnung, gegen die EU, gegen vermeintlichen Nationalismus, Imperialismus und Militarismus sowie gegen die Sozialdemokratie, die Gewerkschaften und auch gegen die Partei DIE LINKE.“ Sie versuche „durch die Teilnahme an Wahlen sowie durch Vortragsveranstaltungen […] für ihre politischen Vorstellungen öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen“.

So weit, so demokratisch möchte man denken. Aber der deutsche Verfassungsschutz sieht das anders.

Für ihn ist jemand der Kapitalismus ablehnt, diesen für das Grundübel unserer Gesellschaft hält, für soziale Ungerechtigkeit, eine falsche Wohnpolitik, Kriege, Rechtsextremismus und Rassismus verantwortlich macht, ein Linksextremist.

Die Ideologie und Politik linksextremistischer Parteien und parteiähnlicher Organisationen würde „im Wesentlichen auf den Theorien kommunistischer Vordenker wie Karl Marx, Friedrich Engels oder Wladimir Iljitsch Lenin“ beruhen. Ihr zentrales Ziel sei „die Schaffung einer so­zialistischen Gesellschaftsordnung, um – von dieser ausgehend – eine „klassenlose“, kommunistische Gesellschaft zu errichten. Dazu bedienen sich linksextremistische Parteien rechtsstaatlicher Mit­tel; sie beteiligen sich auch an Parlamentswahlen.“

Hier ist nicht die Rede von Waffenlagern, politischen Attentaten oder anderen gewaltförmigen Handlungen. Hier wird eine Gruppe von Menschen, welche sich in einer politischen Partei gesammelt hat, die öffentlich ihre Ideen bei Wahlkämpfen und Vortragsreihen bekennt und sich dabei auf Personen beruft, nach denen in Wien zum Teil große Gemeindebauten benannt sind, als potentielle Bedrohung dargestellt. Immerhin so bedrohlich, dass sie Ziel geheimdienstlicher Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurde.

In der Klage wird in der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts die Erwähnung der SGP im Verfassungsschutzbericht 2017 als rechtswidrig bezeichnet, da die Voraussetzungen für eine solche Aufnahme in dem Bericht nicht gegeben seien. Eine Veröffentlichung einer natürlichen oder juristischen Person im Verfassungsschutzbericht sei „mit einer belasteten negativen Sanktion gegenüber den dort erwähnten Personen verbunden“. Daher seien bei der Erstellung eines Verfassungsschutzberichtes „besondere Sorgfaltsanforderungen zu beachten“. 

Dem Verfassungsschutzbericht komme eine Warnfunktion zu. „Mit der Erwähnung einer Person oder eines Personenzusammenschlusses in dem Verfassungsschutzbericht verbindet sich zugleich die Aufforderung a…

Artikel teilen/drucken:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.