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Ein fürchterlicher Jurist

Als NS-Marinerichter unterschrieb er Todesurteile. In Deutschland konnte er trotzdem Karriere machen: Hans Filbinger, Ministerpräsident von Baden-Württemberg – ein Mann, der sich nicht mehr erinnern wollte. Ein kurzer Blick in die Vergangenheit und ein Briefwechsel von heute.

Von Helmut Ortner

Als am 15. März 1945, kurz nach 16 Uhr, der junge Matrose Walter Gröger wegen »Fahnenflucht im Felde« hingerichtet wurde, fand nicht nur ein junges Leben ein Ende, auch das Leben einer Frau, seiner Mutter, lag fortan in Trümmern. Ihr war – wenige Monate vor Kriegsende – der einzige Sohn genommen worden. Das Hinrichtungsdokument trug die Unterschrift des Marinestabsrichters Filbinger. »Im Namen des Volkes«.

Filbinger hatte immer wieder betont, er habe kein Todesurteil selbst gefällt. Vor dem Stuttgarter Landgericht hatte er zudem erklärt, er habe als Marinerichter überall geholfen, »wo irgendeine Aussicht auf Hilfe war«, und dabei Menschen gerettet oder vor harter Strafe bewahrt. Dabei habe er selbst »Leib und Leben« riskiert.

In großen Teilen der Öffentlichkeit wurde damals diese Verteidigung als ein Skandal empfunden. Vor allem im sozialdemokratisch-liberalen Spektrum sah man in Filbinger einen Repräsentanten der »Ewiggestrigen«, der Selbstgerechten und Unbußfertigen. In den linken Milieus galt er als Unperson. Doch selbst seine Freunde aus der CDU befürchteten, durch dessen starrsinnige Rechtfertigungshaltung könnte der »Schatten des NS-Unheils« nun auf die eigene Partei fallen. Doch Filbinger beteuerte immer wieder, er habe keine Schuld auf sich geladen. Nie gab er zu erkennen, dass er seine Mitwirkung als Marinerichter bedauerte oder bereute. Der damalige Oppositionsführer im baden-württembergischen Landtag, Erhard Eppler, attestierte dem CDU-Ministerpräsidenten ein »pathologisch gutes Gewissen«. Die Süddeutsche Zeitung schob nach: »…und ein pathologisch schlechtes Gewissen«.

Vom NS-Todesrichter zum Widerstands-Kämpfer

Wolfram Wette u. a. haben Filbingers zweifelhafte Karriere dokumentiert. Ihre Forschungsarbeiten belegen: Filbinger war an Todesurteilen beteiligt, und er hat selbst Todesurteile gefällt. Er hat in dem militärischen Gewaltapparat des NS-Regimes bestens funktioniert und sich in der Rolle des Militärrichters genauso verhalten, wie es die militärische und politische Obrigkeit des NS-Staates von ihm erwartete. Rolf Hochhuth prägte damals den Begriff des »furchtbaren Juristen«. Diese Juristen beharrten auch nach dem Ende der Hitler-Diktatur auf der Rechtmäßigkeit ihrer Urteile. Ihre beschämende Rechtfertigung: »Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.« Auch Filbinger selbst sah sich stets als Opfer einer Rufmordkampagne – musste aber schließlich 1978 nach zwölf Jahren vom Amt des baden-württembergischen Ministerpräsidenten zurückt…

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