Die Sperrklausel muss weg!
Die 4-Prozent-Hürde bei der Nationalratswahl – auch bekannt als Sperrklausel – erschwert die demokratische Erneuerung und begünstigt die etablierten Parteien. Die Sperrklausel stellt eine Barriere gegen politische Minderheiten dar. Oder anders gesagt: Sie ist ein konservatives Miststück.
Ein Gastbeitrag von Markus Auer
Durch die Anwendung der Sperrklausel werden Parteien – oder besser gesagt Listen -, die weniger als 4% der gültigen Stimmen erhalten, von der Mandatsverteilung ausgeschlossen. Dabei werden die Menschen, die diese Listen gewählt haben, wie Nichtwählende behandelt, obwohl sie sich durch die Teilnahme an der Wahl ausdrücklich von diesen unterscheiden, und dementsprechend anders zu behandeln wären. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu dem Rechtsgrundsatz Gleiches gleich, und Ungleiches ungleich zu behandeln, und ist daher meinem Empfinden nach rechtswidrig.
Bei der Nationalratswahl 2017 waren dies 355.103 Stimmen¹, d.h. 6,9% der Wählenden wurden bei der Mandatsverteilung per Gesetz diskriminiert. Das sind mehr als
- alle Wahlberechtigten des Burgenlands.
- oder Vorarlbergs.
- alle Wählenden Salzburgs (Land).
- oder Kärntens.
Man stelle sich vor, in einem ganzen Bundesland stünden in den Wahllokalen Mistkübel an Stelle der Urnen. Wäre das akzeptabel? Auch im eigenen Bundesland?
Doch die Sperrklausel wirkt bereits vor der Auszählung der Stimmen. Allein ihre Existenz verzerrt schon das Wahlergebnis, denn …

